Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
90 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
8 Monate.
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung für Inlays
Ohne Begrenzung.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Ohne Begrenzung.
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Ja, 90 %.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
Erstattung nur bis einschließlich 6er-Zahn - für 7er und ggf. 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
Nein
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Wartezeiten für Zahnerhalt
8 Monate.
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Nein.
cancel
Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 90 % bis maximal 75 Euro pro Füllung.
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Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
Nein
cancel
Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Leistung für Prophylaxe
Nein.
cancel
PZR-Leistung im Detail
keine Leistung
Kinderleistungen
Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen.
Leistet für insgesamt für 0 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Mini-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für farblose Bögen
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Retainer
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Invisalign
k.A.
k.A.
Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
2.500 € im 1. bis 2. Jahr
5.000 € im 3. bis 4. Jahr
Altersrückstellungen
Tarif hat Beitragsrückstellungen [weniger gut]
Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Im Tarif Prodent ist die Erstattung begrenzt auf:
- maximal 2.500 Euro im 1. bis 2. Versicherungsjahr zusammen.
- maximal 5.000 Euro im 1. bis 4. Versicherungsjahr zusammen.
- maximal 7.500 Euro im 1. bis 6. Versicherungsjahr zusammen.
- ab dem 7. Versicherungsjahr unbegrenzte Leistung.
Annahmebdingungen im Detail:
Der Tarif sieht ein Annahmehöchstalter von 64 Jahren vor. Es werden ausführliche Gesundheitsfragen gestellt.
Abschluss mit bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich. Die Zähnen werden gegen einen Risikozuschlag von 5,- Euro pro Zahn mitversichert. Ab 4 fehlenden Zähnen ist kein Abschluss möglich.Lückenschlüsse müssen bei der Central als fehlende Zähne angegeben werden, außer man reicht mit dem Antrag einen zahnärztlichen Befundbericht ein, um die Lückenschlüsse nachzuweisen.
Es wird nach einer im Vorfeld bestehenden Zahnzusatzversicherung gefragt. Besteht ein solche, ist der Abschluss aber dennoch möglich, da bei der Central kein Doppelversicherungsverbot besteht.
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer von zwei Jahren können Sie den Zahntarif prodent der Central jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende jeden Kalenderjahres kündigen. Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der Central 2 Jahre, wobei allerdings das erste Versicherungsjahr am Ende des Jahres, in dem der Abschluss erfolgte, endet. Bei Prämienanpassungen oder falls die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Der Versicherer leistet bei dieser Methode zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Bei dieser Methode ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung aufgeteilt. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung mehr, leistet der Zahnzusatztarif weniger und umgekehrt.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Vorleistung.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
davon 70% Gesamtleistung GKV und PKZV |
560,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
240,- Euro |
Gesamterstattung in Höhe von |
560,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
ergibt Leistung vom Zahnzusatztarif |
410,- Euro |