Signal Iduna Kompakt-PLUS

Ausführliche Leistungsbeschreibung der Signal Iduna Kompakt-PLUS Zahnzusatzversicherung.

Wichtige Eckdaten

Ø-Erstattung
60 % | Rechenweg
Bereiche
Zahnersatz: 65%
Zahnerhalt: 50%
Prophylaxe: Ja, 50 %.%
Max. Leistung
1.-4. Jahr
1.-2. Jahr: 3.310 €
3.-4 .Jahr: 7.220 €
KFO Ø-Erstattung
Begrenzungen
38 % | für Kinder geeignet
KIG 1-2: 1.280 € je KJ.
KIG 3-5: 1.280 € je KJ.

Clearment Sicherheitsklasse | Info

Die Signal Iduna Kompakt-PLUS hat die Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse 1.
LSK 5
LSK 3
LSK 1

Clearment Vertragsschutz

Bei Abschluss der Signal Iduna Kompakt-PLUS erhalten Sie den Clearment Vertragsschutz kostenlos.

60 % WaizmannWert | Ø-Erstattung

Die Signal Iduna Kompakt-PLUS hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 60 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die Signal Iduna Kompakt-PLUS bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) erstatten.

38 % WaizmannWert | Ø-Erstattung Kieferorthopädie

Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 38 % . Bei KFO-Behandlungen die in KIG 1-2 eingestuft sind leistet die Signal Iduna Kompakt-PLUS durchschnittlich 25 %, bei KIG 3-5 Behandlungen 50 %.
Eckdaten
Zahnersatz: 65%
Zahnerhalt: 50%
Prophylaxe: Ja, 50 %.%
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Hightech-Leistungen
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Dros-Schiene
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Aufbiss-Schiene
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Vector-Behandlung
  • Invisalign
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
Altersrückstellungen
Beiträge sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge bleiben dadurch stabil.
Zahnersatz
65 %
Wartezeit
für Zahnersatz
8 Monate.
Inlays
Begrenzungen
Ja, 65 %.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 65 %.
Ja, 1000 € für das Implantat als solches, zuzüglich prothetischem Zahnersatz.
Bis zu 6 Implantate je Kiefer, also sind ingesamt bis zu 12 Implantate erstattungsfähig.
Knochenaufbau
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
Funktionsanalyse
Ja. Im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen leistet die SIGNAL Auch für Funktionsdiagnostik.
Verblendungen
Begrenzungen
Ja, 65 % bis 8er Zahn. (Weisheitszahn)
Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
Leistung
Ja, 50 %. %
Bleaching
keine Leistung
Wartezeit
für Prophylaxe
8 Monate.
Details
Prophylaxe-Leistung
Eine Leistungspflicht für die professionelle Zahnreinigung als prophylaktische Maßnahme besteht auch nicht nach der Novellierung. Wie bisher wollen wir uns aber entgegenkommend in entsprechenden Tarifen beteiligen. Zur zeit ist eine maximale Pauschale von bis zu 70,- Euro als anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag möglich.
Zahnerhalt
50 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
8 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 50 %.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 50 %. | wenn GKV leistet nicht
Ja, 50 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 50 %. | wenn GKV nicht leistet
Ja, 50 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
Anzahl
4 von 12
Laserbehandlung
Ja, 50% des Rechnungsbetrags. Nur mit höherem GOZ-Satz auf Behandlung anzurechnen (max. 3,5fach).
OP-Mikroskop
Ja, 50% des Rechnungsbetrags. Nur mit höherem GOZ-Satz auf Behandlung anzurechnen (max. 3,5fach).
CEREC-Behandlung
Ja, ca. 65%. Leistung als Zahnersatz.
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
Ja, 50% der Restkosten nach Abzug evtl. Kassenerstattung.
VECTOR-Technologie
Invisalign
KFO Ø-Erstattung
(Kieferorthopädie)
38 %
KIG 1-2: 25 % | KIG 3-5: 50 %
KFO Ø-Begrenzung
1.280 € je KJ. | KIG 1-2
1.280 € je KJ. | KIG 3-5
KFO Wartezeit
8 Monate.
Kinder-Zahnarztleistungen
  • Kinder-Prophylaxe
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets
  • Invisalign
  • Farblosbogen
  • Funktionstechnische Analyse KFO
  • Fissurenversiegelung
  • Retainer
  • Lingual-Technik
Fissurenversiegelung
Ja, 50 %.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 50 %.
Funktionstechnische Analyse KFO
Ja
Kunststoff-Brackets
Nein
Mini-Brackets
Nein
Farblosbogen
Nein
Lingual-Technik
Nein
Retainer
Ja
Invisalign
Ja
Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Nach 8 Monaten sehr hohe Erstattungsleistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung

Tarife 1 + 2 (GE+GEPlus) zusammen 30 % aller privatzahnärztlich abgerechneter Kosten für Zahnersatz:
  • im 1. VJ 30 % für Zahnersatz bis zu 300 € Erstattung,
  • im 2. VJ 30 % für Zahnersatz bis zu 450 € Erstattung,
  • im 3. VJ 30 % für Zahnersatz bis zu 600 € Erstattung,
  • im 4. VJ 30 % für Zahnersatz bis zu 750 € Erstattung,
  • ab 5. VJ 30 % in unbegrenzter Höhe für Zahnersatz.


Zusätzlich zur Leistung der Tarife 1+2 (GE+GEPlus) und ggf. Kassenleistung, deckt Tarif 3 (Z50-3) 50 % für alle noch ungedeckten Restkosten bis max. 2.560 € pro Versicherungsjahr (Erstattung 50 % bis 1.280 € jedes VJ - schon im 1. VJ).

Die Kosten (einschließlich Sachkosten) werden erstattet, soweit sie nach einer Gebührenordnung erstattet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten. Für die Erstattung ist die ärztliche Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich. Es gelten die Tarifbedingungen sowie § 2 I (1) MB/KK entsprechend.
Wartezeit
Die Wartezeit für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnerhalt beträgt 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe. Die Wartezeit für die Zusatzleistungen beträgt 3 Monate.
Kündigungsfrist
Eine Kündigung im Tarif Signal A (Komfort-Plus) bestehend aus den Bausteinen GE+GE-Plus+Z50-3 ist erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich.
Signal Iduna Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Gesundheitsfragen im Antrag
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Signal Iduna Kompakt-PLUS Zusatzversicherung gestellt.
  • Wurde eine HIV Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten fünf Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen folgender Erkrankungen /Beschwerden?
  • Erfolgte in den letzten 5 jahren ein Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt oder ist er geplant?
  • Besteht bei Ihnen eine Zahnfehlstellung oder ist eine kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder wird sie durchgeführt?
60%
Ø-Erstattung

Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode

Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren, ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher. Dies ist einer der Gründe wieso die Waizmanntabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen wird.



8 Jahres Realwert-Methode | Rechenweg

Die Signal Iduna Kompakt-PLUS leistet über 8 Jahre betrachtet im Durchschnitt 60 %. Basis für die Berechnung bildet der unten abgebildete Behandlungsverlauf.
JahrLeistungZahnarzt-RechnungGKV LeistungZZV LeistungEigenanteil
1.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €80,- €80 ,- €
1.Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik200,- €50,- €75,- €75 ,- €
2.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €70,- €90,- €
2. Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung 750,- €0,- €375,- €375,- €
2.Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik400,- €100,- €150,- €150 ,- €
3.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €70,- €90,- €
3. Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor 650,- €50,- €398,- €202,- €
3. Einsetzen einer Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung 800,- €150,- €445,- €205 ,- €
4.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €70,- €90,- €
4. Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff 2100,- €520,- €1105,- €475,- €
4.Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik400,- €100,- €150,- €150,- €
5.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €80,- €80 ,- €
5.Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik200,- €50,- €75,- €75 ,- €
6.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €70,- €90,- €
6. Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung 750,- €0,- €375,- €375,- €
6.Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik400,- €100,- €150,- €150 ,- €
7.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €70,- €90,- €
7. Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor 650,- €50,- €398,- €202,- €
7.Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung800,- €150,- €445,- €205 ,- €
8.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €70,- €90,- €
8. Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff 2100,- €520,- €1105,- €475,- €
8.Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik400,- €100,- €150,- €150,- €
Summe9.940,- €1.940,- €5976,-€
= 60 %
3964,- €

User Fragen an das Waizmann-Team

Fragen zur Abrechnung / Erstattung im Tarif Kompakt Plus
Ich hatte 2008 die Signal Iduna Zusatzversicherungen abgeschlossen.
Können Sie bitten für mich mal prüfen, ob die Erstattung korrekt erfolgt ist. Ich hatte im Kopf, dass 90 % erstattet werden. Ich komme aber insgesamt nur auf ca. 70 %.

In den 3 Teilversicherungen sind 10%, 20% und 50 % genannt. Das wären in Summe zumindest 80 %.
Oder verstehe ich da was falsch?

Im Teil Z503 ist ja auch Prophylaxe enthalten. Für die professionelle Zahnreinigung bekomme ich immer nur 35,00 Euro, obwohl der Rechnungsbetrag bei 123,40 Euro liegt.

In der Werbung sehe ich heute immer Tarife, die bis 90% oder 100% leisten.

Vielen Dank für eine baldige Antwort.


Gerne beantworten wir Ihre noch offenen Fragen zu den Leistungen Ihres bestehenden Tarifs:

Ihr Tarif Kompakt-PLUS besteht aus den Bausteinen GE, GE-PLUS und Z50-3.
Für Zahnersatz leistet der Tarifbaustein GE mit 20% vom Rechnungsbetrag ohne Begrenzung, der Baustein GE-PLUS erhöht die Leistung für Zahnersatz um 10% vom Rechnungsbetrag ohne Begrenzung.
Sie haben also aus den Bausteinen GE und GE-PLUS eine Leistung in Höhe von 30% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag.
Für Zahnerhalt / -behandlung leisten diese Bausteine aber nicht.

Zusätzlich erhalten Sie für Zahnersatz aus dem Baustein Z50-3 nochmals eine Leistung in Höhe von 50% von den Restkosten bis zu einem max. Betrag in Höhe von 1.280,- Euro pro Kalenderjahr. Die Restkosten ergeben sich aus dem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag abzüglich der Leistungen aus den Bausteinen GE, GE-PLUS sowie der gesetzlichen Krankenkasse. Für Zahnerhalt / -behandlung leistet der Tarif ebenfalls in Höhe von 50% bis max. 1.280,- Euro pro Kalenderjahr von den Restkosten.

Insgesamt kommen Sie für Zahnersatz somit auf eine Leistung von ca.70% insgesamt. Auf 80 oder gar 90 Prozent kommen Sie jedoch sicherlich nicht. Dafür sind die tariflichen Leistungen nicht "stark" genug. Ihr Tarif ist mit heutigen Zahnzusatzversicherungen, welche bis 100 % leisten daher nicht 1:1 vergleichbar. Man kann die Prozente der einzelnen Tarife auch nicht einfach addieren, da die Erstattung jeweils anders berechnet wird. Durch die 50% der Restkosten und der dauerhaften tariflichen Begrenzung auf max. 1.280,- Euro je Kalenderjahr kommen Sie max. auf 65-75% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag insgesamt.

Bei der Prophylaxe-Leistung ist es so, das die Leistung zwar aus dem Baustein Z50-3 erbracht wird, es sich dabei aber um eine freiwillige Leistung des Versicherers handelt. Normalerweise wäre lt. den Versicherungsbedingungen, Prophylaxe-Behandlungen überhaupt nicht versichert. Der Versicherer zahlt hier also freiwillig 50% für einen max. Rechnungsbetrag in Höhe von 70,- Euro je Kalenderjahr, macht also eine max. Leistung in Höhe von 35,00 Euro jährlich.

Die Abrechnung der Signal Iduna, die Sie uns haben zukommen lassen, ist somit auch korrekt.
Wir hoffen Ihre Fragen somit beantwortet zu haben und stehen bei weiteren Fragen jederzeit wieder sehr gerne zur Verfügung.
Mehrkosten
Sehr geehrtes Waizmann-Team,
werden im Kindertarif Zahnzusatz-Kieferorthop.Mehrkosten im Bereich KIG 3-5 übernommen? Wird auch bei KIG 2 geleistet, wenn keine Kassenleistung erfolgt?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung
Mit freundlichen Grüßen



Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Ihre Frage bezieht sich auf den Tarif Signal A. Die Antwort gilt jedoch auch entsprechend für den Tarif Signal B.

Die Leistungen für Kieferorthopädie sind in diesen Tarifen wie folgt:

Der Versicherer übernimmt im Rahmen einer gültigen Mehrkostenvereinbarung hochwertigere Zusatzleistungen zu 50%.

Zudem 50% KFO-Leistung, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist und trotzdem nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird (z.B. bei KIG 2 oder bei über 18-Jährigen).

Die Leistungen für KFO sind im Tarifbaustein Z50-3 enthalten und auf eine maximale Erstattung in Höhe von 1280 EURO pro Kalenderjahr begrenzt. Somit können also je Kalenderjahr Zusatzkosten bis 2.560 € zu 50 % abgedeckt werden, also Restkosten die anderweitig nicht gedeckt sind.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Mehrkosten
Sehr geehrtes Waizmann-Team,
werden im Kindertarif Zahnzusatz-Kieferorthop.Mehrkosten im Bereich KIG 3-5 übernommen? Wird auch bei KIG 2 geleistet, wenn keine Kassenleistung erfolgt?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung
Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der Tarif Signal A (übrigens ebenso der Signal B) leistet für KFO-Behandlungen 50% pro Kalenderjahr begrenzt auf maximal 1280,- Euro (deckt also pro Jahr Kosten i.H. von 2560,- Euro ab; hier dann 50%).

Die Signal leistet sowohl kassenunabhängig, wenn die GKV gar nicht leistet, 50% der Gesamtkosten. Zudem leistet sie auch 50% der evtl. zu tragenden Mehrkosten, falls die GKV nur einen Teil der Behandlung übernimmt.

Da die Leistungsbegrenzung der Signal (1280,- Euro p.a.) jährlich ist, reicht diese im Normalfall auch aus, da die Behandlungen sich meist über mehrere Jahre erstrecken und daher die Kosten auch entsprechend verteilt werden können.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Implantate
Im Unterkiefer sind bei mir 4 Implantate zu setzen, Pro Kalenderjahr ist ein Höchstbetrag von 1280 Euro vorgesehenn. Meine Frage: Kann ich mir im Dezember 2011 2 Implantate setzen lassen und im Januar 2012 2 Implantate? Werden dann für 2011 und 2012 die Höchsbeträge (pro KJ 1280 €) gezahlt


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

das ist so eine Frage, die man nicht einfach mit „ja“ oder „nein“ beantworten kann, weil aus dieser Frage nicht ersichtlich wird, ob in der Rechnung auch nur erstattungsfähige GOZ-Nummer aufgeführt werden. Oder es ist auch nicht ersichtlich, ob bereits Implantate im Mund vorhanden sind, so dass Sie hier ggf. die Begrenzung von 6 Implantaten je Kiefer überschreiben.
Wenn Sie bei hanswaizmann.de Kunde sind, würde ich empfehlen, sich einmal direkt dort zu melden. Wenn nicht, dann bei Ihrem Betreuer. Ansonsten ist es natürlich unbedingt zu empfehlenswert, die Behandlung erst zu beginnen, wenn Sie die Zusage durch den Versicherer vorliegen haben. Also zuerst den Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einreichen und dann beim privaten Versicherer. Sollte dieser bestimmte Kostenübernahmen ablehnen, kann man das auch mit dem Zahnarzt noch besprechen.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Leistungsübersicht
Signal Iduna A Tarife GE-GEPlus mit Zahntarif Z50-3?

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

richtig – der Tarif Signal A besteht aus den Tarifbestandteilen GE, GE-Plus und Z50-3.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Heil und Kostenplan
Wann muss ich den Heil-und Kostenplan bei der Signal Versicherung vorlegen? Ich brauche 2 Implantate und 2 Kronen.Nach dem Beschluß der gesetzlichen Krankenkasse oder vorher. Nach der Behandlung oder schon vorher?

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

zuerst wird der Heil- und Kostenplan bei der GKV eingereicht. Diese prüft dann, welche Leistungen übernommen werden. Dann reichen Sie den Heil- und Kostenplan bitte bei der Signal ein. Es überprüft dann diese, welche Kosten laut Vertrag erstattungsfähig sind. Es ist absolut empfehlenswert, die Behandlung erst zu beginnen, wenn die Zusage durch den Versicherer vorliegt.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Implantat
Bei mir fehlt noch kein Zahn, es ist aber im nächsten Jahr ein Implantat angedacht. Der Zahnarzt wollte hierzu auch kurzfristig einen Heil- und Kostenplan erstellen. Kann ich diese Versicherung bzw. ein Alternative (vorzugsweise mit Brille, Heilpraktiker) abschließen? Dank für Info.

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

so wie ich das lese, ist diese Behandlung bereits angeraten/geplant und somit auch nicht mehr versicherbar. Auch bei der Signal ist es so: Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits angeraten/geplant waren, sind auch nach Ablauf einer vorgegebenen Wartezeit (Bei Signal A 8 Monate für den Zahnbereich) nicht erstattungsfähig. Versicherungsschutz ist möglich für alle nach Vertragsabschluss neu eingetretenen Fälle.
Grundsätzlich ist der Abschluss dieser Versicherung jedoch schon möglich und ggf. auch durchaus sinnvoll.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Massagen
Werden bei der Kranken- Zusatzversicherung Komfort-Plus die Heilpraktikerkosten für einer Shiatsu Behandlung übernommen und wenn ja in welcher Höhe?

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Beim Tarif Signal A (Komfort Plus) beträgt die grundsätzlich vorgesehene Leistung beim Heilpraktiker: 550 EUR Gesamtleistung; 80% bis zu 687,50 EUR Rechnungsbetrag. Haben Sie den Tarif über uns (www.hanswaizmann.de) abgeschlossen. Dann können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden, dann sehen wir uns den Fall konkret an.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: Signal A
Hallo,
wie sieht es mit zwei fehlenden Backenzähnen aus? habe soeben von einem Mitglied gelesen, dass die nicht mitversichert sind, und wenn ja sind die im Betrag von über 30 euro enthalten oder kommt dann noch ein zusatzbetrag hinzu?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,
beim Tarif Signal A können fehlende Zähne grundsätzlich mitversichert werden und das ohne weiteren Zuschlag. Wichtig ist natürlich, dass noch keinerlei Behandlungen bezüglich der fehlenden Zähne angeraten/geplant sind. Sollte irgendwann später einmal eine Behandlung medizinisch notwendig werden, dann wäre das also grundsätzlich mitversichert.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: Signal A
Hallo aus Duisburg,
ich habe den Signal Iduna Tarif Komfort Plus. Bei mir steht u.a. eine PZR an. Wie hoch ist die Erstattungsleistung der SI für die PZR ?
Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung beträgt beim Signal A (Komfort-Plus, bestehend aus GE, GE-Plus + Z50-3) 50%. Wenn Sie den Tarif über uns (www.hanswaizmann.de) abgeschlossen haben, können Sie sich gerne noch an uns wenden, wir senden Ihnen dann ein Informationsblatt bezüglich PZR-Kosten-Abrechnung bei der Signal zu.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: Signal A
Hallo, ich warte noch Ihre Antwort zur ErgoDirekt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE ab, bin aber am überlegen, ob die Versicherung Signal A besser für mich ist.
Der Tarif ist ja fast gleich. Natürlich müssen Sie prüfen, ob ein Abschluß möglich ist.Können bei der
Signal A fehlende Zähne (z.Z. Teilprothese) mitversichert werden?
Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die Tarife sind nur bedingt vergleichbar. Die Leistungen des ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE sind schon um ein gutes umfangreicher. Der Signal A ist halt auch für all jene sehr interessant, die Heilpraktikerrechnungen einreichen können möchten. Grundsätzlich können fehlende Zähen beim Tarif Signal A mitversichert werden, sofern natürlich noch kein Versicherungsfall bezüglich der fehlenden Zähne vor Vertragsabschluss eingetreten ist.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: Signal A
Werden wirklich alle Maßnahmen gezahlt? Oder nur solche für bestimmte Zähne? Was ist z.B. mit einer alten Krone, die durch eine neue ersetzt werden muß?

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die Frage bezieht sich auf den Tarif Signal A.

Vorhandener Zahnersatz wird bei diesem Tarif immer dann problemlos mitversichert, wenn dieser bei Vertragsabschluss vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Behandlungen, also z.B. Reparatur oder Erneuerung, angeraten sind.

Ist bereits die Erneuerung einer Krone vom Zahnarzt vor Vertragsabschluss konkret angeraten worden, dann ist diese Behandlung nicht mehr erstattungsfähig. Es ist dann zwar grundsätzlich ein Abschluss möglich. Da allerdings der Versicherer vor Erstattung den Zahnarzt anschreibt und prüft, was bereits angeraten war, erfolgt für bereits vor Vertragsabschluss angeratene Behandlungen eben keine Erstattung. Neue Schäden, die nach Vertragsabschluss eintreten sind dann entsprechend den Bedingungen mitversichert.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)