Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
90 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
Keine Wartezeit
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 100 %.
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Begrenzung für Inlays
Ohne Begrenzung.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Ohne Begrenzung.
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
Ohne Begrenzung.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
100 %
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Wartezeiten für Zahnerhalt
Keine Wartezeit
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Nein.
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Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 100 %.
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Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 100 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 100 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 100 %.
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Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 100 %.
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Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
100 %
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %.
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Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %.
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Leistung für Prophylaxe
Ja, 100 %.
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PZR-Leistung im Detail
Im Grundtarif ZBB Leistung für Prophylaxe bis 60,- Euro pro Versicherungsjahr. Im Ergänzungstarif ZBE, den Betrag, der 60,- Euro übersteigt. In der Kombination ZBB + ZBE wird die Prophylaxe in voller Höhe erstattet.
Auch die Reinigung freiliegender Zahnhälse wird in Verbindung mit einer professionellen Zahnreinigung in den Tarifen ZBB und ZBE gemäß den Versicherungsbedingungen bezahlt. Für die professionelle Zahnreinigung gibt es in der neuen GOZ 2012 die Position 1040.
Die GOZ Position 1040 beinhaltet folgendes:
- das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen
- Reinigung der Zahnzwischenräume
- das Entfernen des Biofilms
- die Oberflächenpolitur
- geeignete Fluoridierungsmaßnahmen
- Die Position 1040 ist neben den Leistungen nach den Nr. 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100 nicht berechnungsfähig.
Eine subgingivale Reinigung (unterhalb des Zahnfleisches) ist eine Behandlung in Verbindung mit einer Parodontosebehandlung.
Parodontosebehandlungen werden im Tarif ZBE gemäß den Versicherungsbedingungen erstattet.
Kinderleistungen
Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen.
Leistet für insgesamt für 2 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %.
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %.
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Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Mini-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für farblose Bögen
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Retainer
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Invisalign
k.A.
k.A.
Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
2.000 € im 1. bis 2. Jahr
4.000 € im 3. bis 4. Jahr
Altersrückstellungen
Tarif wurde ohne Beitragsrückstellungen kalkuliert [empfohlen] Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Generell gilt, die max. tarifliche Erstattung ist für jeden Tarif (ZAB, ZAE, ZBB, ZBE) jeweils begrenzt auf:
insgesamt 250 Euro bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres,
insgesamt 500 Euro bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres,
insgesamt 750 Euro bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres,
insgesamt 1.000 Euro bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres.
Unbegrenzte Erstattung ab dem 5. Jahr genau nach Beginn.
Wartezeit (ausführliche Beschreibung):
Der Tarif hat KEINE Wartezeiten.
Annahmebdingungen im Detail:
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Sie können den Versicherungsschutz in der Zahnzusatz-Tarifkombination ZAB+ZAE+ZBB+ZBE der Neckermann-Versicherung ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen.
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Der Versicherer leistet bei dieser Methode zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Bei dieser Methode ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung aufgeteilt. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung mehr, leistet der Zahnzusatztarif weniger und umgekehrt.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Vorleistung.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
davon 70% Gesamtleistung GKV und PKZV |
560,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
240,- Euro |
Gesamterstattung in Höhe von |
560,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
ergibt Leistung vom Zahnzusatztarif |
410,- Euro |