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User-Frage zur Adivgon (ehemals CSS) Flexi.Zahnersatz-Top + Flexi.Zahnbehandlung Zahnzusatzversicherung

Außerordentliches Kündigungsrecht Zahnzusatzversicherung

Habe den CSS flexi top + flexi Zahnbehandlung. Jetzt soll ich ab 01.01.2013 38 Euro zahlen (werde im Juli 50).

Was raten sie mir? Kündigen oder bestehen lassen?
Es wurden alle relevanten Zahnsachen bereits erledigt, bräuchte im Moment nur Prophylaxe.


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

natürlich sollte man sich von Zeit zu Zeit seine Versicherungspolice durchsehen und ggf. auch einmal einen Tarif wechseln, wenn man da z.B. durch günstigere Beiträge bei einem anderen Anbieter bei gleich guten Leistungen sparen kann.

Der Wechsel einer Versicherung sollte aber nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs-)Fälle der "neue" Versicherer nicht leisten würde.

Falls also zum Wechselzeitpunkt doch noch Behandlungen bei Ihnen notwendig / angeraten sind oder Sie für die nächsten ca. 1-2 Jahre mit umfangreicheren Behandlungen rechnen, wäre es sinnvoll, den alten Tarif noch nicht zu kündigen bzw. noch nicht zu wechseln.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung macht keinen Sinn, wenn Sie eine Zahnmaßnahme angeraten bekommen haben oder diese schon begonnen haben.