Sehr geehrte/r Anfrager/in,
eine Knirscherschiene ist grundsätzlich als laufende Maßnahme im Antrag anzugeben. Dennoch ist bei einigen Versicherern ein Abschluss möglich. Für die Schiene bekommt man einen Leistungsausschluss. Leistungsausschlüsse sind immer so formuliert, dass diese auch Ursachen u. Folgen umfassen.
Der ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE ist auch mit Schiene leicht abschließbar, weil keine Gesundheitsfragen gestellt werden. So wird auch kein expliziter Ausschluss formuliert. Für die bereits laufende Behandlung, also die bereits vorhandene Schiene gibt es aber natürlich keine Leistungen (also z.B. Erneuerung oder Reparatur der Schiene).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Die Ergo Zahnzusatzversicherungen sind auch mit einer Aufbisschiene abschließbar. Aber auch bei der Ergo sind daraus entstehende Kosten nicht mitversichert, weil Sie bereits vor Vertragsbeginn entstanden sind.