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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Behandlung mit Aufbiss-Schiene

Schiene = laufende Behandlung
Wenn die Schiene in zB 5 Jahren erneuert werden muss, leistet dann der ZAB+ZAE+ZBB+ZBE, wenn sie ja schon wissen, dass ich eine trage? Wäre diese Leistung dann ausgeschlossen.

Hier im Forum sind zu dieser Frage leider verschiedene Antworten erstellt worden, daher die Nachfrage.

Schade übrigens, dass die Knirscherschiene nicht als Zahnerhalt-Maßnahme bei den ZZV angesehen wird - ich trage das Ding jede Nacht, damit meine Zähne *nicht* kaputt gehen...

Danke für Ihre Antwort!


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

eine Knirscherschiene ist grundsätzlich als laufende Maßnahme im Antrag anzugeben. Dennoch ist bei einigen Versicherern ein Abschluss möglich. Für die Schiene bekommt man einen Leistungsausschluss. Leistungsausschlüsse sind immer so formuliert, dass diese auch Ursachen u. Folgen umfassen.

Der ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE ist auch mit Schiene leicht abschließbar, weil keine Gesundheitsfragen gestellt werden. So wird auch kein expliziter Ausschluss formuliert. Für die bereits laufende Behandlung, also die bereits vorhandene Schiene gibt es aber natürlich keine Leistungen (also z.B. Erneuerung oder Reparatur der Schiene).


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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touch_app Hinweis
Die Ergo Zahnzusatzversicherungen sind auch mit einer Aufbisschiene abschließbar. Aber auch bei der Ergo sind daraus entstehende Kosten nicht mitversichert, weil Sie bereits vor Vertragsbeginn entstanden sind.