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User-Frage zur Janitos - JA dental plus Zahnzusatzversicherung

Erstattung 5,00 Satz?

Mein Zahnarzt rechnet für eine Inlay-Behandlung die Nr. 217 mit dem 5,00 Satz ab.

Begründung:

erhöhter Zeitaufwand und erhöhte Schwierigikeit wg. Anfertigung in biologischer Hochleistungskeramik mit individueller Charakterisierung und Farbgestaltung sowie Einsetzen mit Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Klebetechnik.

Die Versicherung meint, es wäre keine ausreichende Begründung für einen über 2,3 liegenden Satz, maximal würde aber ohnehin nur der 3,5fache Satz erstattet.

Wer hat recht?


Sehr geehrte Kundin,

Es ist tatsächlich so, dass die Versicherung grundsätzlich bis zum 2,3fachen Satz ohne Problem erstattet.

Dieser kann auf 3,5fach erhöht werden, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Aber bis zu 5,0fach geht bei der Janitos und 95% der anderen Tarife nicht.

Weiter ist es so, dass die Begründung patientenbezogen sein muss. Der Zahnarzt muss also begründen, weshalb bei Ihnen die Maßnahme aufwendig war.
Dass die Herstellung der Hochleistungskeramik zeitaufwendig und komplex war interessiert die Versicherung nicht.

Daher ist die Kürzung so korrekt, ausser der Zahnarzt kann die Begründung neu patientenbezogen formulieren.

Trotzdem sind maximal 3,5fach von der Janitos erstattungsfähig.

touch_app Hinweis
Bei Zahnzusatzversicherungen kann grundsätzlich regulär bis zum 2,3 fachen Satz ohne Problem erstattet werden. Dieser Satz kann max. auf den 3,5 fach Satz laut GOZ erhöht werden, wenn eine medizinische Begründung (mit diesbezüglichem Schreiben des Zahnarztes) vorliegt.