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User-Frage zur Stuttgarter SMILE ZahnPremium Zahnzusatzversicherung

Behandlungsbedarf kurz nach Vertragsabschluss

Was passiert, wenn ich kurz nach Vertragsabschluss eine Behandlung empfohlen bekomme? Werden dann etwaige (Folge-)Kosten dieser Behandlung nach der Wartezeit übernommen?

Herzlichen Dank für die Antwort


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

entscheidend ist immer, wann der Versicherungsfall eintritt. Der Versicherer steht nur dann in der Leistungspflicht, wenn der Versicherungsfall nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Ist er bereits vor Vertragsabschluss eingetreten, ist er nicht mitversichert und es sind auch die sich daraus direkt ergebenden Folgeschäden nicht mitversichert.

Wenn also ein Versicherungsfall nach Vertragsabschluss aber während der Wartezeit eintritt, ist das mitversichert. Behandlungen während der Wartezeit sind allerdings nicht erstattungsfähig.

Ein eingetretener Versicherungsfall liegt z.B. vor, wenn der Zahnarzt eine Behandlung konkret anrät.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)