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User-Frage zur Württembergische PrivatPlus Zahnzusatzversicherung

Mehrere Fragen

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Habe ich es richtig verstanden, dass die Würtembergische zT. nach Art der Schadenversicherung kalkuliert? Gibt es hierbei Vor-/Nachteile zur Kalkulation nach Art der Lebensversicherung? (wie zB Kündigungsrecht)

2. Handelt es sich bei den Beiträgen des tarifs ZG um feste Beiträge oder sind diese Steigerungen (abhängig vom Alter) als Dynamisierung zu verstehen und steigen demnach jährlich an?

3. wenn man von meinen Daten ausgeht: 30, keine fehlenden Zähne, lediglich Füllungen aus Kunsstoff und eine Behandlung sensibler Zahnhälse mit "Aufsätzen" aus Kunststoff, ist hierbei ein Ausschluss zu erwarten?

4. Wird eine Beitragserhöhung (i.S.d. §8b AVB) für einzelne Verträge oder gesamt vollzogen?

5. Der PZR-Effekt beträgt Ihrer Angabe nach 160 €. Die erste Zahnreinigung wäre ja auf 80 € begrenzt. Wie verhält es sich mit der zweiten? Gelten hier auch 80 €? (also gesamt 160 Euro)?

6. Was ist der Vorteil von Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung nach Tarif ZB? Gibt es hierzu Beispiele?

Vielen Dank für die Beantwortung und Ihre Mühe


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

1. Der Tarif Württembergische Privat Plus ist mit Altersrückstellungen kalkuliert.

2. Die Aussage aus 1. gilt auch für den Tarifteil ZG70.

3. Ein Ausschluss ist zu erwarten, wenn eine Maßnahme schon konkret angeraten ist bzw. schon läuft.

4. Das weiß ich nicht.

5. Der Wert von 160.- EURO ergibt sich durch unseren Warenkorb für die Berechnung des Waizmannwertes. Das ist kein fixer Betrag für diesen Tarif.

Details zur Prophylaxe-Leistung:

Tarif BZG20:

Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung bis maximal 80,- Euro/Jahr. Hier wird eine Pauschalabrechnung akzeptiert. Sofern nach der GOZ abgerechnet wird, werden die Ziffern 1000, 1010, 1040 bis zum 2,3fachen Satz anerkannt. Ferner sind die Kosten für die Versiegelung nach Ziffer 2000 und die Behandlungen überempfindlicher Zähne nach 2010 versichert. Obergrenze sind die 80,- EUR pro Jahr.

Tarif ZB:

Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung OHNE Begrenzung. Hier wird eine Pauschalabrechnung bis max. 110,- Euro akzeptiert. Sofern nach der GOZ abgerechnet wird, werden die Ziffern 1000, 1010,1040 bis 2,3fachen Satz anerkannt. Ferner sind die Kosten für die Versiegelung nach Ziffer 2000 und die Behandlungen überempfindlicher Zähne nach 2010 versichert.

6. Es hat sich gezeigt, dass doch ein recht hoher Anteil der entstehenden Rechnungen genau diesen Bereich betrifft. Daher empfehlen wir, auch diesen Bereich mit einen leistungsstarken Tarif abzudecken.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)