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User-Frage zur Württembergische PrivatPlus Zahnzusatzversicherung

Zahnlücken versichern

ich habe zwei Zahnlücken (16 und 26)
37 wurde mir von meinem Zahnarzt als Lückenschluß bestätigt .

Wieviel fehlende Zähne muß ich angeben ?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

fehlende 7er sind anzugeben, wenn auch der 8er fehlt. So wie ich das lese, haben Sie dann aber noch den 8er, richtig?
Anzugeben sind unversorgte Lücken, wo derzeit Platz für einen Zahn(-ersatz) ist.

Wichtig - die Mitversicherung eines fehlenden Zahnes ist natürlich nur möglich, wenn noch kein Versicherungsfall eingetreten ist. Sollte bereits vor Vertragsabschluss der Ersatz notwendig/angeraten/geplant sein, wäre das ein eingetretener Versicherungsfall, der nicht mehr mitversichert werden kann.

Wenn Sie z.B. schon seit Jahren eine Lücke haben und diesbezüglich noch nie etwas angeraten/geplant wurde, kann das mitversichert werden. Sollte dann später irgendwann einmal sich die medizinische Notwendigkeit für einen Ersatz ergeben (weil sich z.B. die Zahnsituation durch das Ziehen des gegenüberliegenden Zahnes verändert hat), dann wäre das grundsätzlich mitversichert.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Fehlende Zähne (Lücken) können bei manchen Zahnzusatzversicherungen mitversichert werden. Als fehlende Zähne zählen jedoch NICHT die Weisheitszähne (8er Zahn). Darüber hinaus sind fehlende Milchzähne auch nicht anzugeben, wenn der zweite Zahn vorhanden ist. Wenn es zu einem vollständigen Lückenschluss kam, muss dieser ehemals fehlende Zahn auch nicht angegeben werden. Für weitere Fragen steht unser Experten-Team jederzeit via Chat, Email und Rückrufservice zur Verfügung.