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Welche Bedeutung haben Gesundheitsfragen in der Zahnzusatzversicherung?

Welche Zahnzusaztversicherungen stellen keine Gesundheitsfragen?

Zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen notwendig. Dadurch kann der Versicherer das objektive und subjektive Versicherungsrisiko anhand des Zahnzustands bei der Antragsbearbeitung einschätzen und über mögliche Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und die generelle Antragsannahme entscheiden.



#TarifGesundheitsfragen
1.DFV
ZahnSchutz Exklusiv 100
ohne Gesundheitsfragen
2.R+V Versicherung
Zahnpremium (Z1U+ZV)
ohne Gesundheitsfragen
3.ERGO
ZAB+ZAE+ZBB+ZBE
ohne Gesundheitsfragen
4.Münchener Verein
571+572+573+574
ohne Gesundheitsfragen
5.ARAG
Dent100
leichte Gesundheitsfragen
6.Württembergische
PrivatPlus
leichte Gesundheitsfragen
7.DKV
KDTP100 + KDBE
leichte Gesundheitsfragen
8.HALLESCHE Krankenversicherung a.G.
GIGA.Dent
leichte Gesundheitsfragen
9.AXA
DENT Premium-U
leichte Gesundheitsfragen
10.HALLESCHE Krankenversicherung a.G.
MEGA.Dent
leichte Gesundheitsfragen
11.Continentale
CEZP-U
leichte Gesundheitsfragen
12.Union Krankenversicherung
ZahnPRIVAT Premium
leichte Gesundheitsfragen
13.ARAG
Z100 DentalPro
leichte Gesundheitsfragen
14.ARAG
Z90-Bonus
leichte Gesundheitsfragen
15.Württembergische
VisoDent
leichte Gesundheitsfragen
16.AXA
DENT Komfort-U
leichte Gesundheitsfragen
17.HanseMerkur
EZ+EZT+EZP
leichte Gesundheitsfragen


Was ist das besondere an Tarifen ohne Gesundheitsfragen?

In den Anträgen für diese Zahnzusatzversicherungen stellt das Versicherungsunternehmen keine komplizierten Antragsfragen an den Versicherungsnehmer, die er vielleicht falsch beantworten könnte.

Hat ein Tarif ohne Gesundheitsfragen Vorteil- oder Nachteile für den Versicherungsnehmer?

Wie alles im Leben, gibt es auch hier zwei Seiten der Medaille. Beispielsweise ist die Auswahl an Tarifen ohne Gesundheitsfragen ist sehr gering. Ebenfalls sind fehlende Zähne sowie bereits zahnärztlich festgestellte Mängel und angeratene Maßnahmen nicht mitversichert. Doch nach unserer Meinung überwiegen die Vorteile für den Versicherungsnehmer.

Vorteile

Nachteile

  • schnelle & einfache Antragstellung
  • keine komplizierten Gesundheitsfragen
  • schlechte Zähne spielen keine Rolle
  • Antragstellung trotz angeratener Maßnahme
  • keine Falschangaben im Antrag möglich - daher keine Sanktionen im Leistungsfall
  • Antragsannahme auch bei vorheriger Ablehnung durch eine andere Versicherung
  • volles Leistungsspektrum ohne dauerhafte Ausschlüsse
  • umfänglicher Versicherungsschutz in den Bereichen Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe
  • geringe Auswahl an Zahnzusatztarifen
  • zahnärztlich festgestellte Mängel vor Abschluss sind nicht versichert
  • fehlende Zähne sind nicht mitversichert


Welche Gesundheitsfragen können gestellt werden?

Die Schlüsselfragen lauten meist
  • Fehlen Zähne bzw. bestehen Lücken?
  • Befinden Sie sich in einer laufenden Behandlung?
  • Besteht eine Parodontose/Parodontitis Vorerkrankung?
  • Tragen Sie herausnehmbaren Zahnersatz?
Entsprechend dem was der Versicherungsnehmer dort angibt, wird über die Annahme oder Ablehnung des Antrages und damit über die Gewährung des Versicherungsschutzes entschieden. Zusätzlich können beispielsweise fehlende Zähne einen Risikozuschlag zum regulären Beitrag verursachen oder angeratene Maßnahmen werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Werden diese Fragen falsch beantwortet, kann es im Leistungsfall zu Sanktionen kommen.

Welche Sanktionen können bei Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen auf einen zukommen?

Im Leistungsfall wird die Versicherung mit Ihnen und Ihrer Zahnarztpraxis die sogenannte nachgelagerte Gesundheitsprüfung durchführen. Das bedeutet, es werden ganz konkrete Fragen, meist per Fragebogen an Sie und die Praxis gerichtet.
Im ersten Schritt prüft die Versicherung dann, ob die Fragen im Antrag durch Sie korrekt beantwortet wurden. Sollte anhand des Fragebogens, der Patientenakte oder anderen medizinischen Belegen (Röntgenbilder, Abdrücke usw.) festgestellt werden, dass im Antrag die Fragen nicht korrekt beantwortet wurden, kann der Versicherer zu folgenden Maßnahmen greifen:
  1. Ablehnung des Leistungsantrages
  2. dauerhafter Leistungsausschluss
  3. Rücktritt vom Vertrag
  4. Vertragsanfechtung

1. Ablehnung des Leistungsantrages
Der Versicherer kann einen eingereichten Leistungsantrag (Kostenvoranschlag, Heil- und Kostenplan oder Rechnung) ablehnen, wenn im Antrag eine dazugehörige Frage falsch beantwortet wurde. Lässt der Versicherungsnehmer diesen “Schaden” dann auf eigene Rechnung beheben, so kann der betreffende Zahn wieder in denVersicherungsschutz eingeschlossen werden, ohne dass ein dauerhafter Ausschluss im Vertrag hinterlegt wird.

2. dauerhafter Leistungsausschluss Hat ein Vertrag beispielsweise Leistungen für den Bereich Kieferorthopädie enthalten und man verschweigt eine Fehlstellung der Zähne oder Kiefer, kann der Versicherer diesen Leistungsbereich aus dem Versicherungsschutz entfernen. Der restliche Versicherungsschutz für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bleibt dabei unberührt.

3. Rücktritt vom Vertrag Wurde eine Antragsfrage falsch beantwortet, um beispielsweise trotz angeratener zurücktreten. Die gezahlten Beiträge bleiben bei der Versicherung.

4. Vertragsanfechtung Hier geht der Versicherer von einer schwerwiegenden Falschangabe aus. Sollte man dem Versicherungsnehmer also gezielte Falschangaben zum Erschleichen des Versicherungsschutz und von Leistungen nachweisen können, wir der Versicherer den Vertrag anfechten. Damit werden zum einen die eingezahlten Beiträge einbehalten und bereits ausgezahlte Leistungen werden zurückgefordert. Je nach Schwere der Falschangaben kann dies zusätzlich rechtliche Folgen haben.

Was spricht für Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen

  • Die Anträge sind auf die wichtigsten Angaben des Antragstellers reduziert.
  • In den Anträgen sind keine kompliziert formulierten Antragsfragen hinterlegt, welche evtl. falsch beantwortet werden könnten. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.
  • Auch wenn die Zahnsubstanz schlecht ist, Parodontose/Parodontitis vorliegt oder eine Zahn- oder Kieferfehlstellung besteht, ist die Antragstellung möglich.
  • Trotz angeratener und vom Zahnarzt empfohlener Maßnahmen ist der Abschluss eines Tarifes ohne Gesundheitsfragen möglich.
  • Im Antrag können keine Falschangaben gemacht werden. Somit ist eine Obliegenheitsverletzung bzw. die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht möglich und kann später auch nicht zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • Wenn Sie sich in der Situation befinden, dass Sie schon einmal von einer Zahnzusatzversicherung abgelehnt worden sind, spielt das für den Abschluß einer Versicherung ohne Gesundheitsfragen keine Rolle.
  • Es gibt keine im Vertrag hinterlegten Leistungsausschlüsse für Vorschäden im Vertrag. Lediglich zahnärztlich festgestellte Mängel, angeratene oder laufende Behandlungen sind zunächst auf eigene Rechnung zu beheben, um dann für die betreffenden Zähne Versicherungsschutz zu erhalten.
  • Es gibt Tarife ohne Gesundheitsfragen, welche in sämtlichen Leistungsbereichen ebenfalls auf Top-Niveau erstatten. Keine Gesundheitsprüfung bedeutet nicht gleich schlechtere Leistungen.

> Was spricht gegen Tarife ohne Gesundheitsfragen

  • Das Angebot von Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen ist nicht so umfangreich. Dennoch gibt es hier einige Top-Tarife auf dem Markt.
  • Zahnärztlich bereits festgestellte Mängel, angeratene und laufende Maßnahmen an den Zähnen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, bis diese Mängel auf eigene Kosten behoben werden.
  • Bei Versicherungen ohne Gesundheitsfragen können fehlende Zähne nicht mitversichert werden. Bei einigen Versicherungen mit Gesundheitsfragen können durch Leisten eines Risikozuschlages zusätzlich zum Monatsbeitrag, fehlende Zähne mitversichert werden.