Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
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Anzahl der durch Kronen ersetzten Zähne

Hier muss die Anzahl der durch Kronen bzw. Teilkronen ersetzten Zähne angegeben werden. Auch die durch Implantate ersetzten Zähne zählen hier mit, da auf einem Implantat grundsätzlich als sogenannte Suprakonstruktion eine Krone sitzt. Die sogenannten Inlays bzw. Einlagefüllungen gelten versicherungsrechtlich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht als Zahnersatz und müssen dementsprechend hier auch nicht angegeben werden.

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