Nicht alles, was auf einer Zahnarztrechnung aufgeführt ist, ist nach den Tarifbedingungen der gewählten Zahnzusatzversicherung auch erstattungsfähig. Die Leistung orientiert sich immer am sogenannten “erstattungsfähigen Rechnungsbetrag”. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem Gesamtrechnungsbetrag abzüglich der nicht erstattungsfähigen Kosten.
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Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag
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