Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
Ratgeber

Heilpraktikerversicherung Kündigung & Wechsel

Vorsicht beim Wechsel: Ein neuer Tarif geht mit erneuten, umfangreichen Gesundheitsfragen einher – im Laufe der Jahre kann eine Annahme schwieriger werden.

Achtung

Worauf bei Kündigung & Wechsel achten

Wer mit der bestehenden Heilpraktikerversicherung unzufrieden ist, sollte zunächst Vorsicht walten lassen. Ein Wechsel macht nur Sinn, wenn man „gesund genug" ist, um die Gesundheitsfragen des neuen Tarifs wahrheitsgemäß zu beantworten.

Tendenziell lohnt der Wechsel eher in jungen Jahren – viele Heilpraktiker-Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Wenn jedoch ein Tarif mit erheblich besseren Leistungen vorliegt und Sie gesund sind, steht einem Wechsel nichts entgegen.

Tipp

Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer

Manchmal ist ein Tarifwechsel bei der derzeitigen Versicherung die bessere Option. Die eigene Versicherung kennt Sie und kann Tarifvorschläge unterbreiten.

Kündigungs-Arten

Ordentlich vs. außerordentlich

Ordentliche Kündigung

Wenn die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist (meist 1–2 Jahre). Kündigungsfrist liegt i. d. R. bei 3 Monaten. Versicherungsjahr endet entweder 31. Dezember oder zum Ende des Versicherungsjahres.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit Datum und Unterschrift, und vor Beginn der Kündigungsfrist eingehen.

Außerordentlich – Beitragsanpassung

Sie haben meist ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht und Sie auf das Sonderkündigungsrecht hinweist. Eine Beitragserhöhung führt jedoch nicht automatisch zum Sonderkündigungsrecht.

Unser Tipp

Per Einschreiben kündigen

Kündigen Sie ausschließlich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Lassen Sie sich die Kündigung von der Versicherung schriftlich bestätigen – so wissen Sie sicher, dass die Versicherung zu einem bestimmten Datum beendet ist.

Eigene Berechnung starten

Vor der Kündigung: Vergleich und Vorab-Check.

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