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Heilpraktiker-Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Gibt es eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen? Nein.
Das bedeutet, dass bei jedem Heilpraktiker-Tarif mind. eine (meist ausführliche) Gesundheitsfrage im Antrag gestellt wird. Ganz ohne Gesundheitsprüfung geht es bei Heilpraktiker Tarifen also leider nicht.

Warum sind bei Heilpraktiker-Zusatzversicherungen immer Gesundheitsfragen zu beantworten?

Jede Versicherungsgesellschaft, welche eine Heilpraktikerversicherung anbietet, führt bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durch. Hintergrund ist, dass Versicherungen eben nicht bereit sind, jedes Risiko zu versichern, jede Person anzunehmen. Und genau aus diesem Grund werden meist umfangreiche Gesundheitsfragen im Antrag einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung gestellt.

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Was versteht man unter einer Gesundheitsprüfung bzw. wann erfolgt diese?

Zunächst muss der Antrag auf eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ausgefüllt werden. Bei der Antragstellung vertraut die Versicherung zunächst auf die Korrektheit der beantworteten Gesundheitsfragen im Antrag. Dies ist quasi die erste Gesundheitsprüfung, ob der Antragsteller angenommen werden kann oder nicht. Und eben genau diese explizit im Antrag gestellten Gesundheitsfragen muss der Antragsteller wahrheitsgemäß beantworten. Wenn der Antrag zustande kommt, wird der Antragsteller dann zur versicherten Person.

Im Falle eines ersten / späteren Leistungsfalles wird die Versicherungsgesellschaft dann eine sog. nachgelagerte Gesundheitsprüfung durchführen. Dabei wird meist der Hausarzt (per Fragebogen) im Rahmen der Arzt Rückfrage kontaktiert. Der Hausarzt muss dabei der Versicherung die gestellten Fragen beantworten. Vorbehandler / Behandler können über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren rückwirkend befragt werden. Die Versicherung möchte nämlich den Leistungsfall prüfen, ob dieser Anspruch berechtigt ist, und die Erstattung erfolgen kann oder der Leistungsfall schon bereits VOR Versicherungsbeginn eingetreten ist und der eingereichte Versicherungsfall nicht erstattet wird.

Vorsicht: Die Versicherungsgesellschaft prüft im Rahmen der nachgelagerten Gesundheitsprüfung ganz automatisch, ob der Vertrag auch zustande kommen durfte oder nicht. Hätte der Antragsteller nämlich die Gesundheitsfragen wissentlich oder unwissentlich falsch beantwortet, hätte die Heilpraktikerversicherung (also der Versicherungsschutz) im schlimmsten Fall nicht zustande kommen dürfen. Es kann im Zuge einer nachgelagerten Gesundheitsprüfung somit nachträglich ein Ausschluss für gewisse Behandlungen vereinbart oder ein Risikozuschlag erhoben werden.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Die Versicherungsgesellschaft hat u.a. das Recht vom Vertrag zurückzutreten und z.B. kündigt den Vertrag rückwirkend. Das ist dann der Fall, wenn der Vertrag unter Kenntnis der wahren Gegebenheiten nicht zustande gekommen wäre. Bereits gezahlte Beiträge werden genauso wenig zurückerstattet wie auch der Versicherungsfall nicht erstattet wird.

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Unser Rat: Gesundheitsfragen bei der Heilpraktikerversicherung
Falls Sie nicht alle Gesundheitsfragen im Antragsformular des Versicherungsantrages zweifelsfrei beantworten können, raten wir zu einer ausschließlich telefonischen Rückfrage bei Ihrem Hausarzt / weiterer Ärzte. Würden Sie nämlich noch VOR Abschluss der Heilpraktikerversicherung eine Diagnose gestellt bekommen, wäre ersten Ihre Annahme u.U. gefährdet oder ein Leistungsausschluss bzw. ein Risikozuschlag fällig. Demnach bitte VOR Beantragung der Heilpraktiker-Zusatzversicherung keinen Termin mehr beim Arzt persönlich wahrnehmen, soweit möglich.


Tarif-Empfehlungen: Heilpraktikerversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Folgende Heilpraktiker-Zusatzversicherungen können mit nur einer oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen beantragt werden.

Heilpraktiker-Zusatzversicherungen mit nur einer Gesundheitsfrage



Heilpraktikerversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen



Wie umfangreich werden Gesundheitsfragen gestellt?

Manche Heilpraktiker-Tarife fragen bei der Gesundheitsprüfung im Antrag größere Zeiträume ab.

Der Antragsteller muss bis zu:
  • drei Jahre rückwirkend Fragen zu diversen Krankheiten beantworten.
  • fünf Jahre rückwirkend Fragen zu stationären Krankenhausaufenthalten beantworten.
  • zehn Jahre rückwirkend Fragen zu psychotherapeutischen Behandlungen beantworten.
Zudem können auch Fragen zu Medikamenten, ambulanten / stationären Operationen, möglichen Behinderungen / Einschränkungen zu beantworten sein.

K.O. Kriterien für den Abschluss einer Heilpraktikerversicherung

Ganz generell wird der Antrag bei schweren (Vor-) Erkrankungen sowie chronischen Erkrankungen generell abgelehnt werden. Hier gäbe es auch keine Möglichkeit einer Annahme mit Beitragszuschlag bzw. Ausschluss für diese oder jene Behandlung.

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