1. Erste Gesundheitsprüfung
Bei Antragstellung vertraut die Versicherung auf die Korrektheit der beantworteten Gesundheitsfragen. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden – sonst kann der Vertrag rückwirkend aufgehoben werden.
Nein. Ohne Gesundheitsfragen geht es nicht. Aber: Es gibt Tarife mit nur einer oder einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.
Jede Versicherungsgesellschaft führt bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durch. Hintergrund: Versicherer sind nicht bereit, jedes Risiko zu versichern. Daher werden meist umfangreiche Gesundheitsfragen gestellt.
Bei Antragstellung vertraut die Versicherung auf die Korrektheit der beantworteten Gesundheitsfragen. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden – sonst kann der Vertrag rückwirkend aufgehoben werden.
Im Leistungsfall erfolgt eine Arzt-Rückfrage. Vorbehandler / Behandler können bis zu 10 Jahre rückwirkend befragt werden – um zu prüfen, ob der Versicherungsfall berechtigt ist.
Wenn Sie Gesundheitsfragen nicht zweifelsfrei beantworten können, klären Sie das telefonisch mit Ihrem Hausarzt. Würden Sie noch vor Abschluss eine Diagnose erhalten, wäre die Annahme gefährdet oder ein Leistungsausschluss / Risikozuschlag fällig.
Rückwirkend Fragen zu diversen Krankheiten beantworten.
Stationäre Krankenhausaufenthalte rückwirkend abgefragt.
Psychotherapeutische Behandlungen über 10 Jahre rückwirkend.
Zudem können Fragen zu Medikamenten, ambulanten / stationären OPs, möglichen Behinderungen und Einschränkungen folgen.
Bei schweren (Vor-)Erkrankungen sowie chronischen Erkrankungen wird der Antrag generell abgelehnt. Hier gibt es auch keine Möglichkeit einer Annahme mit Beitragszuschlag oder Ausschluss.
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