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WaizmannTabelle | Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen



Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Ja, aber mit Einschränkungen!

Eine Zusatzversicherung für den stationären Bereich mit vollem Leistungsspektrum ist nur mit Beantwortung einfacher oder normaler bis schwerer Gesundheitsfragen abschließbar. Es gibt allerdings einen Anbieter, der Krankenhaus-Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen anbietet. Hier müssen allerdings Einschränkungen beim Leistungsumfang hingenommen werden.




Krankenhauszusatzversicherungen mit Chefarztbehandlung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht – warum?


Behandlungen gerade durch den Chefarzt bergen für den Versicherer ein besonderes Kostenrisiko. Um dieses Risiko, welches bei bereits schwer oder chronisch vorerkrankten Personen um ein vielfaches höher ist, zu verringern, werden bei Tarifen, welche die Chefarztbehandlung beinhalten, auf jeden Fall Gesundheitsfragen im Antrag gestellt.


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Gesundheitsfragen bei Krankenhaus-Zusatzversicherungen – was genau ist das, wie funktioniert der Abschluss, welche Probleme kann es dabei geben?


Die meisten privaten Krankenzusatzversicherer verlangen beim Abschluss einer Krankenhaus-Zusatzversicherung die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Dazu werden im Antrag leichte oder auch normale bis schwere Gesundheitsfragen gestellt. Die Annahme des Antrags durch den Versicherer erfolgt dann einzig und allein anhand der Beantwortung dieser Gesundheitsfragen.

Eine Nachprüfung der im Antrag gemachten Angaben findet im Rahmen der Risikoprüfung durch den Versicherer zur Antragsannahme nicht statt. Erst beim ersten Leistungsfall wird die sog. „nachgelagerte Gesundheitsprüfung“, auch „VVA-Prüfung“ (Prüfung auf Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) genannt, durchgeführt. Dazu erhält der aktuelle Behandler der versicherten Person aber ggf. auch eventuelle Vorbehandler Arztrückfragebögen zum Beantworten. Diese Rückfragen sind über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren rückwirkend möglich. Im Zweifel kann der Versicherer sogar Einsicht in die Patientenakte verlangen.

Durch diese Arztrückfragebögen bzw. im Einzelfall die Kopien der Patientenakten ist es den Krankenversicherern möglich zu prüfen, ob die Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet wurden oder ob ggf. schon Versicherungsfälle vor Abschluss der Versicherung eingetreten waren.

Wurden Gesundheitsfragen im Antrag – dabei ist es unerheblich, ob versehentlich oder wissentlich – falsch beantwortet, wird der Versicherer Rechtsmaßnahmen einleiten. Diese sind im Detail:

Leistungsausschluss
Dabei ist die nachträgliche Vereinbarung von Leistungsausschlüssen das „geringere Übel“. Der Versicherer leistet dann für stationäre Aufenthalte aufgrund bestimmter Erkrankungen nicht mehr. Alles andere ist und bleibt aber vollumfänglich tarifgemäß versichert.

Rücktritt vom Vertrag
Wesentlich schlimmer ist es, wenn der Vertrag, falls die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet worden wären, nicht zustande gekommen wäre. In diesem Fall wird der Versicherer rückwirkend ab Beginn vom Versicherungsvertrag zurücktreten – es kommt also zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Anfechtung des Vertrags
Der „Worst-Case“ tritt dann ein, wenn der Versicherer nachweisen kann, dass die Gesundheitsfragen wissentlich falsch beantwortet wurden. In diesem Fall kommt es zur rückwirkenden Anfechtung des Versicherungsvertrags. Der Unterschied zum Rücktritt liegt darin, dass eventuell bereits gewährte Versicherungsleistungen zusätzlich zum rückwirkenden Verlust des Versicherungsschutzes zurückgezahlt werden müssen.

Daher ist es extrem wichtig, dass die Gesundheitsfragen im Antrag 100%ig korrekt beantwortet werden. Sind Sie sich bei der Beantwortung einer Gesundheitsfrage nicht sicher, fragen Sie lieber in der Arztpraxis nach der korrekten Antwort. Wichtig dabei ist, dass Sie die Fragen telefonisch abklären und sich nicht nochmals untersuchen lassen sollten. Wird bei dieser Untersuchung etwas festgestellt, wäre das nicht mehr versicherbar und kann sogar dazu führen, dass der Abschluss der Krankenhauszusatzversicherung nicht mehr möglich ist.

Meist werden Gesundheitsfragen im Antrag nicht ganz allgemein, sondern nur über einen bestimmten Zeitraum rückwirkend gestellt. Sind eventuelle Vorerkrankungen bereits länger her, kann die Frage im Antrag mit „NEIN“ beantwortet werden. Diese Zeiträume sind:

  • Fragen zu speziellen Krankheiten drei Jahre rückwirkend
  • Fragen zu stationären Aufenthalten fünf Jahre rückwirkend
  • Fragen zu psychotherapeutischen Behandlungen zehn Jahre rückwirkend

Eventuell ist es somit möglich eine noch kurze Zeitspanne abzuwarten, bis die entsprechende Frage im Antrag mit „NEIN“ beantwortet werden kann.

Zusätzlich können auch Fragen zu regelmäßig einzunehmenden Medikamenten, durchzuführenden Untersuchungen oder Behandlungen bzw. zu Behinderungen oder bleibenden Einschränkungen gestellt werden.


Tarife ohne Gesundheitsfragen


Krankenhaus-Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen gibt es nur von einem einzigen Anbieter. Aufgrund der Abschließbarkeit für „Jedermann“ kommt es zu Einschränkungen hinsichtlich des Leistungsumfangs. So ist unter anderem die Chefarztbehandlung grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Tarife leisten im Großen und Ganzen ausschließlich für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind:



Tarife mit einfachen Gesundheitsfragen


Bei Krankenhauszusatzversicherungen mit einfachen Gesundheitsfragen werden im Antrag nur eine oder maximal zwei Gesundheitsfrage/n gestellt. Dabei ist eine Gesundheitsfrage relativ umfangreich und fragt das gesamte Spektrum des Körpers ab. Kann diese Frage aber mit „NEIN“ beantwortet werden, ist eine Annahme des Antrags durch den Krankenzusatzversicherer garantiert. Krankenhaus-Zusatzversicherungen mit einfachen Gesundheitsfragen sind:



Tarife mit normalen bis schweren Gesundheitsfragen


Die meisten Tarife für stationäre Zusatzversicherungen haben normale bis schwere Gesundheitsfragen. Hier werden im Antrag bis zu zehn, teilweise noch mehr Gesundheitsfragen gestellt. Ein Problem bei der Annahme des Antrags kann hier jeweils die Frage nach dem sog. „Body-Mass-Index“ sein. Entweder sind Größe und Gewicht im Antrag direkt anzugeben oder der Versicherer stellt die Formel zur Berechnung zur Verfügung, anhand derer der Antragsteller gleich selbst berechnet und einträgt. Da die privaten Krankenversicherer meist nicht offenlegen ab welchem bzw. bis zu welchem Body-Mass-Index eine Annahme des Antrags, ggf. noch mit Risikozuschlag, möglich ist, kann eine Annahme des Antrags nicht garantiert werden.


TIPP vom KV-Spezialisten:
Sollten Sie bereits einen bestimmten Tarif ins Auge gefasst haben, dieser Ihnen aber aufgrund der beantworteten Gesundheitsfrage im Online-Rechner als nicht abschließbar angezeigt werden, stellen wir auch gerne eine Risikovorabanfrage an den jeweiligen Versicherer.
Während z. B. Erkrankungen des Herz-/Kreislaufsystems zu einer Ablehnung des Antrags führen, kann ein gut eingestellter Blutdruck meist sogar ohne Risikozuschlag versichert werden, obwohl in beiden Fällen die entsprechende Gesundheitsfrage mit „JA“ zu beantworten wäre.
Bitte kontaktieren Sie uns dann einfach kurz per Email unter info@waizmanntabelle.de. Gerne unterstützen wir Sie dann nach Möglichkeit beim Abschluss im gewünschten Tarif.



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