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WaizmannTabelle | Krankenhauszusatzversicherung Vergleich

Wie WaizmannTabelle Ihnen hilft, die beste Krankenhausversicherung für Sie zu finden

Die WaizmannTabelle vergleicht immer aktuell die derzeit abschließbaren Krankenhauszusatzversicherungen anhand eines selbst entwickelten und unabhängigen Benchmarks - dem KH-WaizmannWert - und führt die Krankenhaus-Versicherung Testsieger übersichtlich und klar strukturiert im Ergebnis des Online-Rechners auf. Vergleichen Sie jetzt die besten und leistungsstärksten Tarife für den stationären Bereich.

#TarifWaizmannWertPreis 21 Jahre
1.SDK
SP1 (Klinik Einbett)
100 %41.94
2.Gothaer
MediClinic S Premium
90 %14.79
3.Gothaer
MediClinic Premium
90 %30.97
4.SDK
SP2 (Klinik Zweibett)
88 %27.50
5.INTER Versicherungen
Premium S1R
86 %35.02
6.INTER Versicherungen
Premium S1
86 %21.44
7.Union Krankenversicherung
KlinikPRIVAT Premium
85 %40.61
8.Union Krankenversicherung
KlinikPRIVAT Premium oAR
85 %12.00
9.Barmenia
Mehr Komfort 1-Bett
85 %14.38
10.Barmenia
Mehr Komfort 1-Bett K
85 %42.99
11.Gothaer
MediClinic S Plus
80 %12.90
12.HALLESCHE Krankenversicherung a.G.
GIGA.Clinic RI
80 %14.90
13.Gothaer
MediClinic Plus
80 %23.15
14.HALLESCHE Krankenversicherung a.G.
GIGA.Clinic AR
80 %43.10
15.R+V Versicherung
Klinik premium (K1U)
77 %37.50
16.ARAG
MedKlinik 1-Bett S
77 %15.97
17.ARAG
MedKlinik 1-Bett L
77 %38.28
18.Münchener Verein
KlinikGesund Premium (539)
77 %13.70
19.Münchener Verein
KlinikGesund AR Premium (739)
77 %38.57
20.Continentale
SG1
70 %45.03
21.HALLESCHE Krankenversicherung a.G.
MEGA.Clinic RI
70 %10.53
22.Nürnberger
SG1
70 %40.98
23.HALLESCHE Krankenversicherung a.G.
MEGA.Clinic AR
70 %30.37
24.INTER Versicherungen
Exklusiv S2R
70 %23.32
25.INTER Versicherungen
Exklusiv S2
70 %14.43
26.AXA
Komfort Start-U + Kur
68 %17.37
27.ARAG
261
67 %37.84
28.AXA
Komfort Start-U
67 %16.67
29.AXA
Komfort-U
67 %30.51






Ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll? | Lohnt der Abschluss einer Krankenhausversicherung?



Ja. Wer die medizinisch notwendigen und wirtschaftlich sinnvollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern möchte, kann die Leistungen durch den Abschluss einer Zusatzversicherung für den stationären Bereich verbessern.

Durch die Wahlleistungen für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch Spezialisten über die Chefarztbehandlung oder die freie Krankenhauswahl bis hin zur Privatklinik kann jeder gesetzlich Versicherte den Komfort im Fall eines stationären Aufenthalts bzw. die Behandlung über neue oder alternative Heilmethoden absichern.

Auch für Gutverdiener, die sich gegen den Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung entschieden haben, sind als weiterhin gesetzlich Versicherte durch den Abschluss von Krankenhauszusatzversicherungen bestens für den stationären Bereich versichert.

Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?



Ja. Es gibt tatsächlich Tarife, die keine Gesundheitsfragen haben und somit für jeden abschließbar sind. Allerdings ist das in diesem Fall nur mit Einschränkung hinsichtlich der Leistungen möglich. Diese Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen bieten außer der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bzw. einem entsprechenden Tagegeld, falls diese Leistungen nicht zur Verfügung stehen, ansonsten keine Leistungen.

Alle anderen Krankenhaus-Tarife haben Gesundheitsfragen und sind somit mit schweren Vorerkrankungen oder chronischen Leiden nicht abschließbar. Allerdings gibt es auch bei den Krankenhausversicherungen mit Gesundheitsfragen einige Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Bei diesen Tarifen für den stationären Bereich ist der Abschluss durch die Beantwortung von nur wenigen Gesundheitsfragen möglich.

Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung:





Krankenhauszusatzversicherung trotz Vorerkrankung abschließbar?



Ja. Es gibt Krankenhauszusatzversicherungen, die trotz Vorerkrankungen abschließbar sind. In diesem Fall kommt es dann auf die Vorerkrankung an sich an. Die meisten Zusatztarife für den stationären Bereich haben ausführliche Gesundheitsfragen und sind dann nicht abschließbar. Aber es gibt, wie oben bereits erwähnt, auch Krankenhaus-Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Handelt es sich aber um einfache oder leichte Vorerkrankungen bzw. Vorbehandlungen - auch im stationären Bereich - ist eine Annahme im Rahmen einer anonymen Risikovorabanfrage möglich. In diesem Fall muss der Versicherte meist einen Risikozuschlag zahlen oder die Vorerkrankung und alle damit in direktem kausalen Zusammenhang stehenden Behandlungen sind von Beginn an vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Krankenhauszusatzversicherung bei schweren oder chronischen Erkrankungen abschließbar?



Ja. Mit schweren Vorerkrankungen oder chronischen Leiden kann meist keine normale Krankenhaus-Versicherung mehr abgeschlossen werden - auch nicht mit vereinfachten Gesundheitsfragen. In diesem Fall bleibt dann nur der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung, dafür aber mit eingeschränkter Leistungsspanne.

Tarife ohne Gesundheitsprüfung



Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit?



Ja. Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen haben keine Wartezeit. Ausnahmen gibt es hier nur bei den sog. “besonderen Wartezeiten” in Verbindung mit Entbindung und stationärer Psychotherapie. Hier betragen die besonderen Wartezeiten 8 Monate. Die Wartezeit beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Beginndatum und endet exakt taggenau 8 Monate später.

Tarif ohne Wartezeit (auch ohne besondere Wartezeit):



Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung mit sofortiger Leistung?



Ja. Eine Krankenhausversicherung ohne Wartezeiten bedeutet jedoch nicht, dass für bereits vor Abschluss angeratene oder medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalte geleistet wird. Solche Behandlungen sind, auch wenn eine Annahme wegen vereinfachter oder fehlender Gesundheitsprüfung möglich ist, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Gibt es eine Krankenhauszusatzversicherung für die ganze Familie? | Familienversicherung bei der Krankenhausversicherung möglich?



Nein. Eine Familienversicherung, wie aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt, bei der alle Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind, gibt es bei den privaten Krankenhauszusatzversicherungen grundsätzlich nicht. Jede zu versichernde Person generiert ein eigenes Risiko, welches gegen entsprechenden Beitrag über einen separaten Vertrag abgesichert werden muss. Auch einen Rabatt gibt es nicht, wenn alle Familienmitglieder den stationären Bereich über den gleichen Versicherer oder Krankenhaus-Tarif versichern.

Gibt es zur Krankenhauszusatzversicherung Erfahrungen?



Krankenhauszusatzversicherungen lohnen sich für gesetzlich Versicherte, welche die ausreichenden, medizinisch notwendigen und wirtschaftlich sinnvollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Fall eines stationären Aufenthalts über Wahlleistungen verbessern möchten.

Der Abschlusszeitpunkt ist hinsichtlich Annahme und Beitrag auf jeden Fall ausschlaggebend. Je älter ein Versicherter ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass bereits schwere Vorerkrankungen oder chronische Leiden ärztlich diagnostiziert wurden, die eine Aufnahme anhand der Gesundheitsprüfung im jeweiligen Krankenhaus-Tarif schwer oder gar unmöglich machen. Außerdem ist das Alter beim Eintritt in einer Krankenhaus-Versicherung zumindest bei den von uns empfohlenen Tarifen mit Altersrückstellungen ausschlaggebend.

Altersrückstellungen bei einer Krankenhauszusatzversicherung



Je jünger ein Versicherter bei Abschluss des Zusatztarifs für den stationären Bereich ist, desto günstiger ist auch der Beitrag - und zwar dauerhaft, weil sich der Beitrag altersbedingt dann nicht mehr ändert.

Unser Tipp:



Der Abschluss sollte frühestmöglich und auf jeden Fall vor der ersten ärztlich Diagnose von schweren Vorerkrankungen oder chronischen Leiden erfolgen, bestenfalls schon im jungen Erwachsenenalter.

Ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Kinder sinnvoll?



Ja. Auch für Kinder kann eine Krankenhauszusatzversicherung schon sinnvoll sein, wenn Leistungen im stationären Bereich unbedingt frühzeitig gesichert werden sollen. Ein einmal abgeschlossener Tarif kann seitens des Versicherers später bei Feststellen entsprechender Erkrankungen nicht mehr gekündigt werden - der Versicherer ist somit dauerhaft in der Leistungspflicht.
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