Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
50 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
8 Monate.
Leistung Inlays in Prozent
Nein.
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Begrenzung für Inlays
k.A.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 50 %.
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Ohne Begrenzung.
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Nein.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Nein.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Ja, 50 %.
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Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
Leistung nur für Verblendungen einschl. Zahn 5.
Verblendungen für 6er und 7er Zahn nicht erstattungsfähig.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
Nein
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Wartezeiten für Zahnerhalt
Keine Wartezeiten für Prophylaxe.
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Nein.
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Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
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Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
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Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
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Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Nein.
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Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
100 %
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
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Leistung für Prophylaxe
Ja, 100% bis max. 50 EUR pro Kalenderjahr
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PZR-Leistung im Detail
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung zu 100% bis maximal 50,- Euro pro Kalenderjahr.
Kinderleistungen
Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen.
Leistet für insgesamt für 0 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
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Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
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Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Mini-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für farblose Bögen
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Retainer
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Invisalign
k.A.
k.A.
Weitere "zahnlose" Zusatzleistungen
In diesem Tarif sind Leistungen für Auslandsreise-Krankenversicherung, Sehhilfen und Heilpraktiker mitversichert.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH Stand 1985), wenn diese von Heilpraktikern im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes oder von niedergelassenen Ärzten erbracht werden. Der Versicherer leistet 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 260,- Euro in den ersten beiden Kalenderjahren und nicht mehr als 780,- Euro ab dem 3. Kalenderjahr. Für Kinder werden bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 15. Lebensjahr vollendet wird, jährlich nicht mehr als 130,- Euro in den ersten beiden Kalenderjahren und nicht mehr als 390,- Euro ab dem 3. Kalenderjahr erstattet.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Sehhilfen nach Vorleistung der GKV. Die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100% bis höchstens 105,- Euro pro Kalenderjahr erstattet. Erstattungsfähig sind auch die Aufwendungen für Sehhilfen ohne Vorleistung der GKV. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werdne bis zu höchstens 105,- Euro pro Kalenderjahr erstattet. Ein erneuter Anspruch besteht insbesondere, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.
Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht für vorübergehende Auslandsaufenthalte von nicht längerer Dauer als 42 Tage. Die Kosten von stationären und ambulanten Heilbehandlungen werden zu 100% übernommen.
Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
unbegrenzt im 1. bis 2. Jahr
unbegrenzt im 3. bis 4. Jahr
Altersrückstellungen
Tarif hat Beitragsrückstellungen [weniger gut]
Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Ohne Begrenzung.
Annahmebdingungen im Detail:
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Eine Kündigung im Zahnzusatztarif DEVK ET-GZ2Plus kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen.
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Der Versicherer leistet bei dieser Methode zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Bei dieser Methode ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung aufgeteilt. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung mehr, leistet der Zahnzusatztarif weniger und umgekehrt.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Vorleistung.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
davon 70% Gesamtleistung GKV und PKZV |
560,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
240,- Euro |
Gesamterstattung in Höhe von |
560,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
ergibt Leistung vom Zahnzusatztarif |
410,- Euro |