Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
100 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
Keine Wartezeit.
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 100 %.
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Begrenzung für Inlays
k.A.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 100%: doppelter Festzuschuss
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Max. in gleicher Höhe des GKV - Festzuschuss
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Nein.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Ja, 100 %.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Nein.
cancel
Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
k.A.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
100 %
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Wartezeiten für Zahnerhalt
Keine Wartezeit.
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Nein.
cancel
Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 100 %.
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Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
100 %
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %. Leistung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 60,- Euro je Versicherungsjahr.
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Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %. Leistung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 60,- Euro je Versicherungsjahr.
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Leistung für Prophylaxe
Ja, 100 %. Leistung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 60,- Euro je Versicherungsjahr.
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PZR-Leistung im Detail
Im Grundtarif ZBB Leistung für Prophylaxe bis 60,- Euro pro Versicherungsjahr.
Für die professionelle Zahnreinigung gibt es in der neuen GOZ 2012 die Position 1040.
Die GOZ Position 1040 beinhaltet folgendes:
- das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen
- Reinigung der Zahnzwischenräume
- das Entfernen des Biofilms
- die Oberflächenpolitur
- geeignete Fluoridierungsmaßnahmen
- Die Position 1040 ist neben den Leistungen nach den Nr. 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100 nicht berechnungsfähig.
Kinderleistungen
Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen.
Leistet für insgesamt für 2 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %. Leistung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 60,- Euro je Versicherungsjahr.
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %. Leistung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 60,- Euro je Versicherungsjahr.
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Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Mini-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für farblose Bögen
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Retainer
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Invisalign
k.A.
k.A.
Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
500 € im 1. bis 2. Jahr
2.000 € im 3. bis 4. Jahr
Zahnersatz unbegrenzt
Altersrückstellungen
Tarif wurde ohne Beitragsrückstellungen kalkuliert [empfohlen] Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 250 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 500 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 750 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1000 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Annahmebdingungen im Detail:
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Bei einer Leistung in Höhe “Verdoppelung des Festzuschusses” leistet die Zahnzusatzversicherung exakt in gleicher Höhe wie die gesetzliche Krankenversicherung. In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet mit “Verdoppelung des Festzuschusses”.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
abzüglich Leistung vom Zahnzusatztarif |
150,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
500,- Euro |