Barmenia
AZ
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Barmenia - AZ Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Barmenia - AZ Zahnzusatzversicherung.
18 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Barmenia AZ hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
18 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die Barmenia
AZ bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
1789.2 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
18 %
Versicherung Lücken
Max. Leistung
2.000 € | 1.-2. Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
35%
Zahnerhalt: 0%
Prophylaxe: 0%
Zahnerhalt: 0%
Prophylaxe: 0%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: Keine Leistung.
Zahnerhalt: Keine Leistung.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Nein.
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
35 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 65 %.
Einschließlich der Leistungen der GKV dürfen 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.
Einschließlich der Leistungen der GKV dürfen 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.
Implantate
Ja, 35 %.
Einschließlich der Leistungen der GKV dürfen 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.
Ohne Begrenzung.
Einschließlich der Leistungen der GKV dürfen 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Verblendungen
Ja, 35 %.
Max. 75,50 EUR pro Verblendung
Max. 75,50 EUR pro Verblendung
Prophylaxe
0 %
Wartezeit
Details
keine Leistung
Zahnerhalt
0 %
Wartezeit
Keine Leistung.
Kunststofffüllungen
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Nein. | wenn GKV
leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Nein. | wenn GKV
nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Die Leistungen für Zahnersatz und Inlays sind in den ersten zwei Kalenderjahren auf insgesamt 1.000,00 EUR je Kalenderjahr begrenzt.
Wartezeit
Die Wartezeit in diesem Tarif beträgt für Zahnersatz 8 Monate.
Kündigungsfrist
Man kann die Zahnzusatzversicherung Barmenia AZ erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen. Dabei beträgt die Mindestvertragsdauer bei der Barmenia 2 Jahre exakt ab Versicherungsbeginn gerechnet.
Barmenia Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Barmenia Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
User Fragen an das Waizmann-Team
Implantate
Lt. auskunft der Barmenia wird im Tarif AZ nur gezahlt, wenn auch die GKV bezahlt.
Aber für Implantate zahlt die GKV doch gar nichts und lt. Auskunft der Barmenia bekäme ich dann auch keine Leistung für die Implantate. Das kann doch nicht richtig sein oder?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Kasse leistet befundbezogen. Ist der Befund z.B. ein fehlender Zahn, der ersetzt werden muss, ist hier laut Kasse eine Brücke möglich. Der Betrag, der dann von der Kasse übernommen wird, orientiert sich also an den Kosten für eine Brücke. Erstattet wird also schon was, dem Befund entsprechend. Wenn man oft hört, die Kasse leistet nicht für Implantate, dann ist das so zu verstehen, dass es keinen formulierten Befund gibt, bei dem die Kasse als Behandlung ein Implantat vorsieht. Geleistet wird aber stets, halt entsprechend dem Befund. Derzeit erhält man bei dem Befund „Einzelzahnlücke“ je nach Bonusheft einen Festzuschuss von ca. 290.- bis 380.- EURO.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Lt. auskunft der Barmenia wird im Tarif AZ nur gezahlt, wenn auch die GKV bezahlt.
Aber für Implantate zahlt die GKV doch gar nichts und lt. Auskunft der Barmenia bekäme ich dann auch keine Leistung für die Implantate. Das kann doch nicht richtig sein oder?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Kasse leistet befundbezogen. Ist der Befund z.B. ein fehlender Zahn, der ersetzt werden muss, ist hier laut Kasse eine Brücke möglich. Der Betrag, der dann von der Kasse übernommen wird, orientiert sich also an den Kosten für eine Brücke. Erstattet wird also schon was, dem Befund entsprechend. Wenn man oft hört, die Kasse leistet nicht für Implantate, dann ist das so zu verstehen, dass es keinen formulierten Befund gibt, bei dem die Kasse als Behandlung ein Implantat vorsieht. Geleistet wird aber stets, halt entsprechend dem Befund. Derzeit erhält man bei dem Befund „Einzelzahnlücke“ je nach Bonusheft einen Festzuschuss von ca. 290.- bis 380.- EURO.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)