Advigon flexi.ZB+flexi.ZE-Basic
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Advigon flexi.ZB+flexi.ZE-Basic Zahnzusatzversicherung – inkl. WaizmannWert, Eckdaten und Clearment Vertragsschutz.
Tarif-Nr. 132Wichtige Eckdaten
- Ø-Erstattung
- 72 % Rechenweg →
- Bereiche
- Zahnersatz: 40 %Zahnerhalt: 100 %Prophylaxe: 100 %
- Max. Leistung
1.–4. Jahr - 1.–2. Jahr: unbegrenzt3.–4. Jahr: unbegrenzt
Können Sie die Advigon flexi.ZB+flexi.ZE-Basic abschließen?
Ø-Erstattung
Die Advigon flexi.ZB+flexi.ZE-Basic hat einen WaizmannWert-Benchmark von 72 % für die Bereiche Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe.
In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren würde die Advigon flexi.ZB+flexi.ZE-Basic bei Behandlungskosten von 9.940 € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) € erstatten.
Vollständige Leistungsbeschreibung
Alle Eckdaten, Wartezeiten und Leistungsbereiche der Advigon flexi.ZB+flexi.ZE-Basic Zahnzusatzversicherung – thematisch sortiert.
Allgemeine Eckdaten
- Eckdaten
- Zahnersatz: 40 %Zahnerhalt: 100 % Prophylaxe: 100 %
- Wartezeiten
- Zahnersatz: 8 MonateZahnerhalt: Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
- Altersrückstellungen
- Beiträge ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Werden regelmäßig angepasst – Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
- Versicherung Lücken
fehlende Zähne - Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Zahnersatz
40 %- Wartezeit
- 8 Monate
- Inlays
- Ja, 30 % - 40 % je nach Bonusheft. Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.
- Implantate
- Ja, 30 % - 40 % je nach Bonusheft. Die Gesamterstattung einschließlich der GKV-Vorleistung darf 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschreiten.Ohne Begrenzung.
- Knochenaufbau
- Ja, 30 % - 40 % je nach Bonusheft.
- Funktionsanalyse
- Ja, 30 % - 40 % je nach Bonusheft.
- Verblendungen
- Nein.
Prophylaxe
100 %- Wartezeit
- Bleaching
- keine Leistung
- Details
- Grundsätzlich sind folgende Prophylaxe-Leistungen zu 100% aus dem Tarif CSS Zahnarzt-Plus erstattungsfähig: Professionelle Zahnreinigung (kurz PZR): Hier leistet der Tarif CSS Zahnarzt-Plus 100%. Eine Abrechnung für PZR ist auf verschiedene Arten möglich: 1. Berechnung gemäß GOZ 405 mit erhöhtem Steigerungsfaktor – dafür erstattet der CSS Zahnarzt-Plus 100% bis zum 3,5fachen Satz. Korrekte Abrechnung dafür: z. B. 28 Zähne gem. 405 GOZ „Entfernung harter und weicher Beläge“. 2. Analogberechnung: Sofern die Vorgaben des §6 Abs.2 der GOZ (Analogberechnung) vom Zahnarzt in korrekter Weise berücksichtigt werden ist eine Analogberechnung bis zum Höchstsatz der GOZ aus CSS Zahnarzt-Plus voll erstattungsfähig. Empfohlene und häufig angesetzte Gebührennummern sind GOZ 404 oder GOZ 212. 3. Berechnung der einzelnen Leistungen, die die komplexe PZR abbilden: CSS Zahnarzt-Plus erstattet 100% für die komplexe professionelle Zahnreinigung für folgende GOZ-Ziffern bis zum Höchstsatz (max. 3,5fach): GOZ 405 Entfernung harter u. weicher Zahnbeläge, 407 Konkremententfernung (nur zum 1fachen Satz!!!), 100 Mundhygienestatus erstellen und eingehende Unterweisung zur Vorbeuge gegen Karies (maximal ein mal pro Kalenderjahr!), 101 Kontrolle des Übungserfolges (maximal 3 mal pro Kalenderjahr), 102 lokale Fluoridierung (maximal 3 mal pro Kalenderjahr), 201 Behandlung überempfindliche Zahnflächen (einmal je Kiefer pro Sitzung), 402 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, 403 Beseitigung von scharfen Zahnkanten (einmal je Kieferhälfte / Frontzahngebiet, also je Sitzung maximal 4 mal). Hinweis für alle Berechnungsarten: Für die professionelle Zahnreinigung erfolgt keine Erstattung wenn eine Berechnung als „Verlangensleistung“ gemäß §2 Absatz 3 GOZ erfolgt!!! Die professionelle Zahnreinigung ist grundsätzlich auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren seitens CSS erstattungsfähig – weitere prophylaktische Maßnahmen (GOZ 100, 101, 102) werden allerdings zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr von der GKV übernommen und müssen dementsprechend abgerechnet werden. Sofern bei Kindern eine Intensivfluoridierung durchgeführt wird, kann das über GOZ 700 analog und 102 berechnet werden (Fluoridierungsschiene) – das wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet und ist im CSS Zahnarzt-Plus zu 100% erstattungsfähig (bis zum Höchstsatz der GOZ).
Zahnerhalt
100 %- Wartezeit
- Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
- Kunststofffüllungen
- Ja, 100 %.
- Funktionsanalyse
- Nein.
- Wurzelbehandlung
- Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
- Parodontose-Leistungen
- Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 / 12- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Dros-Schiene
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Aufbiss-Schiene
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Vector-Behandlung
- Invisalign
Vertragsmodalitäten
- Leistungsbegrenzungen
- Ohne Begrenzung.
- Wartezeit
- Die Wartezeit im Tarif Flexi.Zahnersatz-Basic und Flexi.Zahnbehandlung, beträgt für die Bereiche Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Für den Bereich Zahnbehandlung gilt KEINE Wartezeit.
- Kündigungsfrist
- Die Zahnzusatzversicherung der CSS ZB+ZE-Basic kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, welche bei der CSS nur 1 Jahr beträgt, jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.Advigon kündigen – Checkliste →
Welche Testergebnisse gibt es?
Testergebnisse von Stiftung Warentest für die Advigon flexi.ZB+flexi.ZE-Basic. Vergeben werden Schulnoten von 0,5 bis 6.
- Test2012Note2.80
- Test2010Note1.30
- Test2010Note2.80
- Test2008Note2.80
User-Fragen an das Waizmann-Team
Echte Fragen zu Advigon flexi.ZB+flexi.ZE-Basic – beantwortet von unseren Experten.
Patientenkartei
Sehr geehtrte Damen und Herren, bei mir ist der Fall eingetreten dass ich Zahnersatz (Krone) erhalten habe. Nun möchte die CSS Versicherung nach Kopie des Heil u. Kostenplanes sowie die Beantwortung von vielen Fragen durch meinen Zahnarzt auch noch Einsicht in meine Patientenakte haben. Meine Frage ist: Wie die üblich und wie ist die Rechtslage dazu? Mein Zahnarzt sagt er weigere sich da eine Kopie der Partientankartei hinzuschicken...was soll ich tun? Besteht seitens der Versicherung ein Rechtsanspruch auf Einsicht? Vielen Dank im voraus. MfG.WaizmannTeamSehr geehrte/r Anfrager/in,
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Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)