Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100)
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) Zahnzusatzversicherung – inkl. WaizmannWert, Eckdaten und Clearment Vertragsschutz.
Tarif-Nr. 391Wichtige Eckdaten
- Ø-Erstattung
- 100 % Rechenweg →
- Bereiche
- Zahnersatz: 100 %Zahnerhalt: 100 %Prophylaxe: 100 %
- Max. Leistung
1.–4. Jahr - 1.–2. Jahr: 2.5003.–4. Jahr: unbegrenzt
- KFO Ø-Erstattung
Begrenzungen - 80 %für Kinder geeignetKIG 1-2: 3000 €KIG 3-5: 3.000 €
Können Sie die Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) abschließen?
Ø-Erstattung
Die Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) hat einen WaizmannWert-Benchmark von 100 % für die Bereiche Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe.
In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren würde die Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) bei Behandlungskosten von 9.940 € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) € erstatten.
Ø-Erstattung Kieferorthopädie
Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 80 %.
- KIG 1-259 %
- KIG 3-5100 %
Vollständige Leistungsbeschreibung
Alle Eckdaten, Wartezeiten und Leistungsbereiche der Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) Zahnzusatzversicherung – thematisch sortiert.
Allgemeine Eckdaten
- Eckdaten
- Zahnersatz: 100 %Zahnerhalt: 100 % Prophylaxe: 100 % PZRPlus was ist das? →
- Wartezeiten
- Zahnersatz: Keine Wartezeit.Zahnerhalt: Keine Wartezeit.
- Altersrückstellungen
- Beiträge ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Werden regelmäßig angepasst – Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
- Versicherung Lücken
fehlende Zähne - Fehlende Zähne können mitversichert werden. Prozentualer Zuschlag (max. Anzahl beachten). Kostenlos – allerdings verlängern sich die anfänglichen Begrenzungen.
Anfängliche Abrechnungsbudgets
Bei Abschluss zum 01.06.2026Zahnersatz
100 %- Wartezeit
- Keine Wartezeit.
- Inlays
- Ja, 100 %.Ohne Begrenzung.
- Implantate
- Ja, 100 %.Ohne Begrenzung.Ohne Begrenzung.
- Knochenaufbau
- Ja, 100 %.
- Funktionsanalyse
- Ja, 100 %.
- Verblendungen
- Ja, 100 %.Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
100 %- Wartezeit
- Keine Wartezeit.
- Bleaching
- Leistung bis maximal 150,- € innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
- Details
- Die Leistung für Prophylaxe beträgt 100%. Es gibt dabei keinerlei Begrenzungen - weder der Höhe nach noch auf eine bestimmte Anzahl je Versicherungszeitraum.
Zahnerhalt
100 %- Wartezeit
- Keine Wartezeit.
- Kunststofffüllungen
- Ja, 100 %.
- Funktionsanalyse
- Nein.
- Wurzelbehandlung
- Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
- Parodontose-Leistungen
- Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
11 / 12- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Dros-Schiene
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Aufbiss-Schiene
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Vector-Behandlung
- Invisalign
- Laserbehandlung
- Ja, 100 %. Erstattung je nach Hauptleistung (Zahnersatz oder Zahnerhalt / -behandlung) im Rahmen der GOZ nach Zuschlagsposition 0120.
- OP-Mikroskop
- Ja, 100 %. Erstattung je nach Hauptleistung (Zahnersatz oder Zahnerhalt / -behandlung) im Rahmen der GOZ nach Zuschlagsposition 0110.
- CEREC-Behandlung
- Ja, 100 %.
- Digitale Volumentomographie
- Ja, 100 %.
- Bakterien- / DNA-Test
- Ja, 100 %.
- Vollnarkose
- Ja, 100 %.
- Akupunktur
- Ja. 100 %.
- PACT
- Photoaktivierte Chemotherapie: Nein.
- DROS-Schiene
- Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
- Aufbissschiene
- Ja, 100 %. Bei Behandlung durch einen Privatzahnarzt 75 % Erstattung.
- VECTOR-Technologie
- Ja, 100 %.
- Invisalign
- Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
Kieferorthopädie
80 %- KFO Wartezeit
- Keine Wartezeit.
- Kinder-Zahnarztleistungen
- Kinder-Prophylaxe
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Invisalign
- Farblosbogen
- Funktionstechnische Analyse KFO
- Fissurenversiegelung
- Retainer
- Lingual-Technik
- Fissurenversiegelung
- Ja, 100 %.
- Kinder-Prophylaxe
- Ja, 100 %.
- Funktionstechnische Analyse KFO
- Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
- Kunststoff-Brackets
- Ja, 100 %. Erstattung nur für die Materialkosten unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
- Mini-Brackets
- Ja, 100 %. Erstattung nur für die Materialkosten unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
- Farblosbogen
- Ja, 100 %. Erstattung nur für die Materialkosten unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
- Lingual-Technik
- Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
- Retainer
- Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
- Invisalign (Kinder)
- Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
Vertragsmodalitäten
- Leistungsbegrenzungen
- Die Leistungen sind in den ersten Kalenderjahren wie folgt begrenzt:
- im 1. KJ. max. 1.000,- Euro Erstattung,
- 1.-2. KJ. max. 2.500,- Euro Erstattung,
- 1.-3. KJ. max. 4.000,- Euro Erstattung.
Ab dem 4. KJ. ist die Erstattung unbegrenzt! - Wartezeit
- Der Tarif hat keine Wartezeiten.
- Kündigungsfrist
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, wobei das erste Versicherungsjahr ein sog. "Rumpfjahr" ist. Das bedeutet, dass das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines laufenden Monats möglich.Allianz kündigen – Checkliste →
Diese Fragen werden im Antrag gestellt
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) Zusatzversicherung gestellt:
- 1Sind Sie aktuell wegen eines folgenden Befunds in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bzw. ist dies angeraten oder beabsichtigt? Aufbaufüllung oder Stiftaufbau zur Aufnahme einer Krone, Brücke oder Prothese, (Provisorische) Krone, Brücke, Inlay, Prothese, Implantat, Knochenaufbau (Augmentation/Sinuslift), Inlay (alle Arten), Kieferorthopädie, Parodontose/Parodontosebehandlung/Parodontitis/Parodontitisbehandlung, Schleimhauttransplantation, Prothese (alle Arten), Schienentherapie (Aufbiss-/Knirscherschiene) / Gnathologie/CMD, Wurzelbehandlung, Entfernung eines Zahnes
- 2Fehlen Ihnen Zähne, die noch nicht ersetzt sind (nicht Weisheitszähne/Lückenschluss)?
- 3Wenn ja, wie viele Zähne fehlen, die nicht ersetzt sind?
Welche Testergebnisse gibt es?
Testergebnisse von Stiftung Warentest für die Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100). Vergeben werden Schulnoten von 0,5 bis 6.
- Test2023Note0.50
Wie wird der WaizmannWert berechnet?
Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher.
Deshalb wird die WaizmannTabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen.
Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) leistet im Schnitt 100 %
Basis ist ein typischer Behandlungsverlauf über 8 Jahre mit Gesamtkosten von 9.940 €:
| Jahr | Leistung | Zahnarzt | GKV | ZZV-Leistung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 160 € | 0 € |
| 1 | Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik | 200 € | 50 € | 150 € | 0 € |
| 2 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 160 € | 0 € |
| 2 | Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung | 750 € | 0 € | 750 € | 0 € |
| 2 | 2× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik | 400 € | 100 € | 300 € | 0 € |
| 3 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 160 € | 0 € |
| 3 | Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor | 650 € | 50 € | 600 € | 0 € |
| 3 | Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik | 800 € | 150 € | 650 € | 0 € |
| 4 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 160 € | 0 € |
| 4 | Implantat inkl. Suprakonstruktion | 2100 € | 520 € | 1580 € | 0 € |
| 4 | 2× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik | 400 € | 100 € | 300 € | 0 € |
| 5 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 160 € | 0 € |
| 5 | Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik | 200 € | 50 € | 150 € | 0 € |
| 6 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 160 € | 0 € |
| 6 | Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung | 750 € | 0 € | 750 € | 0 € |
| 6 | 2× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik | 400 € | 100 € | 300 € | 0 € |
| 7 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 160 € | 0 € |
| 7 | Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor | 650 € | 50 € | 600 € | 0 € |
| 7 | Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik | 800 € | 150 € | 650 € | 0 € |
| 8 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 160 € | 0 € |
| 8 | Implantat inkl. Suprakonstruktion | 2100 € | 520 € | 1580 € | 0 € |
| 8 | 2× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik | 400 € | 100 € | 300 € | 0 € |
| Σ Summe | 9.940 € | 1.940 € | 9940 € = 100 % | 0 € | |
User-Fragen an das Waizmann-Team
Echte Fragen zu Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) – beantwortet von unseren Experten.
Verkürztes erstes Versicherungsjahr
Im November habe ich noch über euch den Allianz-Tarif abgeschlossen. Ich gehe aufgrund des Antrages davon aus, dass das erste „verkürzte Jahr“ das Jahr 2024 ist. So steht es zumindest in den Bedingungen, die Sie den Unterlagen beigefügt haben. Stimmt es also, dass ich nun 2025 im zweiten Versicherungsjahr bin? Gerne höre ich von Ihnen und bedanken mich für Ihre Bemühungen.WaizmannTeamVielen Dank für Ihre E-Mail. Korrekt, die Allianz bietet bei Ihrem Tarif ein sog. Rumpfjahr. Somit sind Sie jetzt bereits ab dem 01.01.2025 im zweiten Versicherungsjahr. Nun entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
- Im 1. Kalenderjahr max. 1.000,- Euro Erstattung,
- 1.-2. Kalenderjahr max. 2.500,- Euro Erstattung,
- 1.-3. Kalenderjahr max. 4.000,- Euro Erstattung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit wieder gerne zur Verfügung.Angstpatientin länger nicht beim Zahnarzt - Gesundheitsfragen beantworten
Ich habe die Unterlagen per Post bekommen und habe noch eine Frage zu der Anzeigepflicht.
Da ich Angstpatientin bin, war ich seit längerer Zeit nicht beim Zahnarzt. Bezieht sich die Frage ...sind sie aktuell wegen.... in Behandlung oder ist.... angeraten auf den aktuellen heutigen Stand oder bereits in der Vergangenheit angeraten?
Wird der Zahnarzt dazu befragt? Vielen Dank im voraus.WaizmannTeamZunächst sind Gesundheitsfragen im Antrag stets wahrheitsgemäß zu beantworten. Dabei müssen aber auch nur explizit die Fragen beantwortet werden, welche im Antrag stehen. Darauf basiert die Annahme im jeweiligen Versicherungstarif.
Die Frage nach laufenden und angeratenen Behandlungen bezieht sich dabei auf die Gegenwart und die Vergangenheit. Hier ist eine telefonische Rücksprache mit dem Zahnarzt meist hilfreich, um abzuklären, was in der Patientenakte vermerkt wurde. Wenn Sie länger nicht beim Zahnarzt waren ist dies vielleicht nicht ganz einfach.
In einem späteren Leistungsfall würde es jedoch wie folgt ablaufen:
Versicherungsgesellschaften haben das Recht, zur Bearbeitung eines Leistungsfalles, einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren rückwirkend zu prüfen, Zahnarztunterlagen anzufordern oder Zahnarztauskünfte zu erhalten.
Die Versicherungsgesellschaft muss prüfen, ob der Anspruch berechtigt ist, sprich z.B. eine Zahnkrone bei Abschluss intakt war und nun nach bestehendem Versicherungsschutz defekt ist und ersetzt werden muss. Dazu hat der Versicherungsnehmer eine Mitwirkungspflicht, eben Einsicht in die Patientenakte zu gewähren oder zuzustimmen, dass dem behandelnden Zahnarzt ein Fragebogen zum vorliegenden Leistungsfall gesendet wird.
Dies ist auch im Hinblick auf die bereits versicherten Personen relevant. Die Versicherungsgesellschaft darf ja nicht für Kunden A eine Erstattung vornehmen und Kunden B die Erstattung einfach vorenthalten. Deshalb sind die Gesundheitsfragen und eine nachgelagerte Gesundheitsprüfung unabdingbar, bei der Bearbeitung von Versicherungsfällen.
Für Fragen stehen wir gerne wieder zur Verfügung.