Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
Zahnzusatzversicherung

Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100)

Ausführliche Leistungsbeschreibung der Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) Zahnzusatzversicherung – inkl. WaizmannWert, Eckdaten und Clearment Vertragsschutz.

Tarif-Nr. 391
Waizmann­Wert100%Ø-Erstattung8-Jahres-Realwert-Methode

Wichtige Eckdaten

Ø-Erstattung
100 % Rechenweg →
Bereiche
Zahnersatz: 100 %Zahnerhalt: 100 %Prophylaxe: 100 %
Max. Leistung
1.–4. Jahr
1.–2. Jahr: 2.5003.–4. Jahr: unbegrenzt
KFO Ø-Erstattung
Begrenzungen
80 %für Kinder geeignetKIG 1-2: 3000 €KIG 3-5: 3.000 €
Anonymer Antrag-AnnahmeCheck

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100%
WaizmannWert

Ø-Erstattung

Die Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) hat einen WaizmannWert-Benchmark von 100 % für die Bereiche Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe.

In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren würde die Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) bei Behandlungskosten von 9.940 € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)  € erstatten.

80%
WaizmannWert KFO

Ø-Erstattung Kieferorthopädie

Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 80 %.

  • KIG 1-259 %
  • KIG 3-5100 %
Leistungen im Detail

Vollständige Leistungsbeschreibung

Alle Eckdaten, Wartezeiten und Leistungsbereiche der Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) Zahnzusatzversicherung – thematisch sortiert.

1

Allgemeine Eckdaten

Eckdaten
Zahnersatz: 100 %Zahnerhalt: 100 % Prophylaxe: 100 % PZRPlus was ist das? →
Wartezeiten
Zahnersatz: Keine Wartezeit.Zahnerhalt: Keine Wartezeit.
Altersrückstellungen
Beiträge ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Werden regelmäßig angepasst – Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
Versicherung Lücken
fehlende Zähne
Fehlende Zähne können mitversichert werden. Prozentualer Zuschlag (max. Anzahl beachten). Kostenlos – allerdings verlängern sich die anfänglichen Begrenzungen.
2

Anfängliche Abrechnungsbudgets

Bei Abschluss zum 01.06.2026
Zahnersatz & Zahnerhalt & KFO
bis 31.12.20261000,- €
bis 31.12.20272500,- €
bis 31.12.20284000,- €
ab 01.01.2029volle Erstattung
3

Zahnersatz

100 %
Wartezeit
Keine Wartezeit.
Inlays
Ja, 100 %.Ohne Begrenzung.
Implantate
Ja, 100 %.Ohne Begrenzung.Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Ja, 100 %.
Verblendungen
Ja, 100 %.Ohne Begrenzung.
4

Prophylaxe

100 %
Wartezeit
Keine Wartezeit.
Bleaching
Leistung bis maximal 150,- € innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Details
Die Leistung für Prophylaxe beträgt 100%. Es gibt dabei keinerlei Begrenzungen - weder der Höhe nach noch auf eine bestimmte Anzahl je Versicherungszeitraum.
5

Zahnerhalt

100 %
Wartezeit
Keine Wartezeit.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
6

Hightech-Leistungen

11 / 12
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Dros-Schiene
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Aufbiss-Schiene
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Vector-Behandlung
  • Invisalign
Laserbehandlung
Ja, 100 %. Erstattung je nach Hauptleistung (Zahnersatz oder Zahnerhalt / -behandlung) im Rahmen der GOZ nach Zuschlagsposition 0120.
OP-Mikroskop
Ja, 100 %. Erstattung je nach Hauptleistung (Zahnersatz oder Zahnerhalt / -behandlung) im Rahmen der GOZ nach Zuschlagsposition 0110.
CEREC-Behandlung
Ja, 100 %.
Digitale Volumentomographie
Ja, 100 %.
Bakterien- / DNA-Test
Ja, 100 %.
Vollnarkose
Ja, 100 %.
Akupunktur
Ja. 100 %.
PACT
Photoaktivierte Chemotherapie: Nein.
DROS-Schiene
Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
Aufbissschiene
Ja, 100 %. Bei Behandlung durch einen Privatzahnarzt 75 % Erstattung.
VECTOR-Technologie
Ja, 100 %.
Invisalign
Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
7

Kieferorthopädie

80 %
KIG 1-259 %
KIG 3-5100 %
Begrenzung KIG 1-23000 €
Begrenzung KIG 3-53.000 €
KFO Wartezeit
Keine Wartezeit.
Kinder-Zahnarztleistungen
  • Kinder-Prophylaxe
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets
  • Invisalign
  • Farblosbogen
  • Funktionstechnische Analyse KFO
  • Fissurenversiegelung
  • Retainer
  • Lingual-Technik
Fissurenversiegelung
Ja, 100 %.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %.
Funktionstechnische Analyse KFO
Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
Kunststoff-Brackets
Ja, 100 %. Erstattung nur für die Materialkosten unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
Mini-Brackets
Ja, 100 %. Erstattung nur für die Materialkosten unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
Farblosbogen
Ja, 100 %. Erstattung nur für die Materialkosten unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
Lingual-Technik
Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
Retainer
Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
Invisalign (Kinder)
Ja, 100 %. Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung bis max. 3.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde oder bei Unfall bzw. schwerer Erkrankung.
8

Vertragsmodalitäten

Leistungsbegrenzungen
Die Leistungen sind in den ersten Kalenderjahren wie folgt begrenzt:

- im 1. KJ. max. 1.000,- Euro Erstattung,
- 1.-2. KJ. max. 2.500,- Euro Erstattung,
- 1.-3. KJ. max. 4.000,- Euro Erstattung.

Ab dem 4. KJ. ist die Erstattung unbegrenzt!
Wartezeit
Der Tarif hat keine Wartezeiten.
Kündigungsfrist
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, wobei das erste Versicherungsjahr ein sog. "Rumpfjahr" ist. Das bedeutet, dass das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines laufenden Monats möglich.Allianz kündigen – Checkliste →
Gesundheitsfragen

Diese Fragen werden im Antrag gestellt

Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) Zusatzversicherung gestellt:

  1. 1Sind Sie aktuell wegen eines folgenden Befunds in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bzw. ist dies angeraten oder beabsichtigt? Aufbaufüllung oder Stiftaufbau zur Aufnahme einer Krone, Brücke oder Prothese, (Provisorische) Krone, Brücke, Inlay, Prothese, Implantat, Knochenaufbau (Augmentation/Sinuslift), Inlay (alle Arten), Kieferorthopädie, Parodontose/Parodontosebehandlung/Parodontitis/Parodontitisbehandlung, Schleimhauttransplantation, Prothese (alle Arten), Schienentherapie (Aufbiss-/Knirscherschiene) / Gnathologie/CMD, Wurzelbehandlung, Entfernung eines Zahnes
  2. 2Fehlen Ihnen Zähne, die noch nicht ersetzt sind (nicht Weisheitszähne/Lückenschluss)?
  3. 3Wenn ja, wie viele Zähne fehlen, die nicht ersetzt sind?
Stiftung Warentest

Welche Testergebnisse gibt es?

Testergebnisse von Stiftung Warentest für die Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100). Vergeben werden Schulnoten von 0,5 bis 6.

  • Test2023Note0.50
Waizmann­Wert100%Ø-Erstattung8-Jahres-Realwert-Methode
8-Jahres-Realwert-Methode

Wie wird der WaizmannWert berechnet?

Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher.

Deshalb wird die WaizmannTabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen.

Rechenweg

Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) leistet im Schnitt 100 %

Basis ist ein typischer Behandlungsverlauf über 8 Jahre mit Gesamtkosten von 9.940 €:

JahrLeistungZahnarztGKVZZV-LeistungEigenanteil
1Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
1Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik200 €50 €150 €0 €
2Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
2Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung750 €0 €750 €0 €
22× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
3Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
3Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor650 €50 €600 €0 €
3Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik800 €150 €650 €0 €
4Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
4Implantat inkl. Suprakonstruktion2100 €520 €1580 €0 €
42× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
5Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
5Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik200 €50 €150 €0 €
6Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
6Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung750 €0 €750 €0 €
62× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
7Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
7Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor650 €50 €600 €0 €
7Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik800 €150 €650 €0 €
8Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
8Implantat inkl. Suprakonstruktion2100 €520 €1580 €0 €
82× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
Σ Summe9.940 €1.940 €9940 € = 100 %0 €
Aus dem Forum

User-Fragen an das Waizmann-Team

Echte Fragen zu Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) – beantwortet von unseren Experten.

  • Verkürztes erstes Versicherungsjahr

    Im November habe ich noch über euch den Allianz-Tarif abgeschlossen. Ich gehe aufgrund des Antrages davon aus, dass das erste „verkürzte Jahr“ das Jahr 2024 ist. So steht es zumindest in den Bedingungen, die Sie den Unterlagen beigefügt haben. Stimmt es also, dass ich nun 2025 im zweiten Versicherungsjahr bin? Gerne höre ich von Ihnen und bedanken mich für Ihre Bemühungen.
    WaizmannTeam
    Vielen Dank für Ihre E-Mail. Korrekt, die Allianz bietet bei Ihrem Tarif ein sog. Rumpfjahr. Somit sind Sie jetzt bereits ab dem 01.01.2025 im zweiten Versicherungsjahr. Nun entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
    - Im 1. Kalenderjahr max. 1.000,- Euro Erstattung,
    - 1.-2. Kalenderjahr max. 2.500,- Euro Erstattung,
    - 1.-3. Kalenderjahr max. 4.000,- Euro Erstattung.
    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit wieder gerne zur Verfügung.
  • Angstpatientin länger nicht beim Zahnarzt - Gesundheitsfragen beantworten

    Ich habe die Unterlagen per Post bekommen und habe noch eine Frage zu der Anzeigepflicht.
    Da ich Angstpatientin bin, war ich seit längerer Zeit nicht beim Zahnarzt. Bezieht sich die Frage ...sind sie aktuell wegen.... in Behandlung oder ist.... angeraten auf den aktuellen heutigen Stand oder bereits in der Vergangenheit angeraten?
    Wird der Zahnarzt dazu befragt? Vielen Dank im voraus.
    WaizmannTeam
    Zunächst sind Gesundheitsfragen im Antrag stets wahrheitsgemäß zu beantworten. Dabei müssen aber auch nur explizit die Fragen beantwortet werden, welche im Antrag stehen. Darauf basiert die Annahme im jeweiligen Versicherungstarif.
    Die Frage nach laufenden und angeratenen Behandlungen bezieht sich dabei auf die Gegenwart und die Vergangenheit. Hier ist eine telefonische Rücksprache mit dem Zahnarzt meist hilfreich, um abzuklären, was in der Patientenakte vermerkt wurde. Wenn Sie länger nicht beim Zahnarzt waren ist dies vielleicht nicht ganz einfach.

    In einem späteren Leistungsfall würde es jedoch wie folgt ablaufen:
    Versicherungsgesellschaften haben das Recht, zur Bearbeitung eines Leistungsfalles, einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren rückwirkend zu prüfen, Zahnarztunterlagen anzufordern oder Zahnarztauskünfte zu erhalten.
    Die Versicherungsgesellschaft muss prüfen, ob der Anspruch berechtigt ist, sprich z.B. eine Zahnkrone bei Abschluss intakt war und nun nach bestehendem Versicherungsschutz defekt ist und ersetzt werden muss. Dazu hat der Versicherungsnehmer eine Mitwirkungspflicht, eben Einsicht in die Patientenakte zu gewähren oder zuzustimmen, dass dem behandelnden Zahnarzt ein Fragebogen zum vorliegenden Leistungsfall gesendet wird.
    Dies ist auch im Hinblick auf die bereits versicherten Personen relevant. Die Versicherungsgesellschaft darf ja nicht für Kunden A eine Erstattung vornehmen und Kunden B die Erstattung einfach vorenthalten. Deshalb sind die Gesundheitsfragen und eine nachgelagerte Gesundheitsprüfung unabdingbar, bei der Bearbeitung von Versicherungsfällen.
    Für Fragen stehen wir gerne wieder zur Verfügung.