Allianz Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine Allianz Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der Allianz beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der Allianz Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die Allianz per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die Allianz ausdrucken.
Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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Allianz MeinZahnschutz 75 (ZS75AR) | Zahnzusatz | zum Monatsende Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, wobei das erste Versicherungsjahr ein sog. "Rumpfjahr" ist. Das bedeutet, dass das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines laufenden Monats möglich. |
Allianz MeinZahnschutz 75 (ZS75) | Zahnzusatz | zum Monatsende Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, wobei das erste Versicherungsjahr ein sog. "Rumpfjahr" ist. Das bedeutet, dass das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines laufenden Monats möglich. |
Allianz MeinZahnschutz 90 (ZS90AR) | Zahnzusatz | zum Monatsende Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, wobei das erste Versicherungsjahr ein sog. "Rumpfjahr" ist. Das bedeutet, dass das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines laufenden Monats möglich. |
Allianz MeinZahnschutz 90 (ZS90) | Zahnzusatz | zum Monatsende Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, wobei das erste Versicherungsjahr ein sog. "Rumpfjahr" ist. Das bedeutet, dass das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines laufenden Monats möglich. |
Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100AR) | Zahnzusatz | zum Monatsende Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, wobei das erste Versicherungsjahr ein sog. "Rumpfjahr" ist. Das bedeutet, dass das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines laufenden Monats möglich. |
Allianz MeinZahnschutz 100 (ZS100) | Zahnzusatz | zum Monatsende Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, wobei das erste Versicherungsjahr ein sog. "Rumpfjahr" ist. Das bedeutet, dass das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines laufenden Monats möglich. |
Allianz KHPlus02 + AOPKH02 | Krankenhaus | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Allianz KHPlus02 | Krankenhaus | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Allianz KHBest02 + AOPKH02 | Krankenhaus | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Allianz KHBest02 | Krankenhaus | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Allianz AmbulantBest | Heilpraktiker | 3 Monate zum Kalenderjahr |
Allianz DentalPlus (DP02) | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Es gilt eine Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Eine ordentliche Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich. |
Allianz DentalBest (DB02) | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Es gilt eine Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Eine ordentliche Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich. |
Allianz ZahnPrivat | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Kunde kann den Tarif Allianz ZahnPrivat schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres, erstmalig nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, kündigen. |
Allianz ZahnBest+ZahnFit (ZB01+ZF) | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der Allianz 2 Jahre. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres in Textform zu kündigen. |
Allianz ZahnBest | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Kunde kann den Zahnzusatztarif Allianz ZahnBest schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres, erstmalig nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, kündigen. |
Allianz ZahnPlus | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Kunde kann den Zahntarif Allianz ZahnPlus schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres, erstmalig nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, kündigen. |
Allianz 740 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Kunde kann den Tarif Allianz 740 schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres, erstmalig nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, kündigen. |
Allianz ZahnExtra+ZahnFit | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Die Tarifkombination ZahnExtra+ZahnFit kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. |
Allianz ZahnPlus | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Kunde kann den Zahntarif Allianz ZahnPlus schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres, erstmalig nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, kündigen. |
Allianz ZahnBest | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Kunde kann den Zahnzusatztarif Allianz ZahnBest schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres, erstmalig nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, kündigen. |