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User-Frage zur AXA DENT Premium-U Zahnzusatzversicherung

seit 4 Jahren abgebrochener Zahn,...Zahnstatus?....versicherungsfähig?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist mein Zahnstatus zu bewerten, wenn ich seit 4 Jahren einen weitgehend abgebrochenen Zahn mit intakter Wurzel habe; wird dieser noch als vorhandener oder schon als fehlender (Zahnlücke) bewrtet? Und wie sieht es in diesem Fall mit der zukünftigen Versicherungsfähigkeit dieses Zahns/dieser Zahnlücke aus? Wie gesagt, dieser Status währt nunmehr 4 Jahre; ich habe mich, nicht zuletzt auch auf Anraten meiner damaligen Zahnärztin dazu entschieden, den eigenen "Zahn" solange wie möglich zu erhalten, nachdem ich über verschiedene Behandlungsalternativen informiert wurde und auch ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, der letztlich nicht umgesetzt wurde.
Mit freundlichen Grüssen und in der Erwartung einer möglichst baldigen Antwort.


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der Zahn ist, so wie ich das lese, als behandlungsbedürftig eingestuft worden, es wurde ja auch ein Heil- und Kostenplan erstellt. Also ist hier der Versicherungsfall auch schon eingetreten, auch wenn „noch“ keine der angeratenen Behandlungen angefangen wurde.

Zusammengefasst – es liegt eine bereits angeratene Maßnahme vor und wird im Antrag noch solche einer gefragt ist das anzugeben. Bei der Axa wird gefragt.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Lücken bzw. fehlende Zähne sind dann anzugeben, wenn der Zahn nicht mehr vorhanden ist. Ist ein z.B. abgebrochener Zahn noch vorhanden, ist dieser nicht als Lücke (fehlender Zahn) anzugeben. Jedoch ist hier bereits ein Leistungsfall eingetreten, meist auch eine Behandlung angeraten. Diese Versorgung kann dann nicht mehr versichert werden, da dieser Fall bereits vor Abschluss eingetreten ist.