der Zahn ist, so wie ich das lese, als behandlungsbedürftig eingestuft worden, es wurde ja auch ein Heil- und Kostenplan erstellt. Also ist hier der Versicherungsfall auch schon eingetreten, auch wenn „noch“ keine der angeratenen Behandlungen angefangen wurde.
Zusammengefasst – es liegt eine bereits angeratene Maßnahme vor und wird im Antrag noch solche einer gefragt ist das anzugeben. Bei der Axa wird gefragt.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)