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User-Frage zur Adivgon (ehemals CSS) Flexi.Zahnersatz-Top + Flexi.Zahnbehandlung Zahnzusatzversicherung

Geben Sie hier einige Stichworte zu Ihrer Frage ein

Und zwar fehlt meinem Mann ein Zahn.
Nun steht unten das diese nicht mitversichert werden, ist diese dann noch nützlich für meinen Mann oder welche Versicherung würden Sie empfehlen? Ansonst hat er keinerlei Kronen o.ä. nur einen fehlenden Zahn.
Mit besten Dank.
Gruß


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

fehlende Zähne "können" bei manchen Versicherern mitversichert werden.

Das geht allerdings nur, sofern ein "Versicherungsfall" bzgl. des fehlenden Zahnes definitiv noch nicht eingetreten ist. Sollte der Ersatz des fehlenden Zahnes bereits jetzt schon vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant sein, kann dieser auch bei anderen Versicherungsgesellschaften nicht mehr mitversichert werden.

Wenn Ihr Mann also schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn hat, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz angeraten war, dann kann dieser prinzipiell mitversichert werden. Sollte dann irgendwann später ein Ersatz doch mal notwendig werden, dann wäre diese Behandlung auch prinzipiell erstattungsfähig.

Hier eine kleine Auswahl von Tarifen, die grundsätzlich mal eine Mitversicherung ermöglichen:

ARAG Z-90 Bonus - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 20 % pro Lücke) !! günstiger als Z - 100.

Barmenia ZGPlus - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen gibt es entsprechende Leistungsstaffel)

Janitos DentalPlus - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen gibt es entsprechende Leistungsstaffel)

AXA - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen gibt es entsprechende Leistungsstaffel)

Nürnberger ZP80+ZV - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 20% Zuschlag)

HanseMerkur - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 3 Euro Zuschlag)


WICHTIGER HINWEIS, den Sie unbedingt beachten müssen:

Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen. Dann kommt es absolut drauf an, ob der medizinische Grund für den Ersatz eines fehlenden Zahnes, tatsächlich und nachweisbar erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und Ihr Zahnarzt das nachvollziehbar in Ihrem Fall bestätigen kann, dass hinsichtlich eines fehlenden Zahnes vor Vertragsschluss kein Ersatzbedarf diagnostiziert bzw. gegeben war.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)