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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB Zahnzusatzversicherung

Versicherungsbeginn, Diagnosezeitpunkt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Heut habe ich die Bestätigung dafür bekommen, dass meine Unterlagen an die
Ergo weitergeleitet worden sind und dass diese ca. 3 bis 4 Wochen für die
Bearbeitung benötige.

Ich habe nun am 31.10.2011 einen Kontrolltermin bei meinem Zahnarzt.

Sollte dort ein Schaden festgestellt werden, für dessen Behandlung ich mit
meiner ZZV versichert wäre, hätte ich dann für die weitere Behandlung
Versicherungsschutz durch die ZZV oder nicht?

Sollte ich meinen Kontrolltermin lieber bis zur Bestätigung der Ergo
verschieben, oder ist es unerheblich, wann der Schaden diagnostiziert wird?


Sehr geehrter Fragensteller,

grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz erst ab dem Erhalt der Versicherungspolice.

Sollte vor diesem Zeitpunkt ein Schaden bzw. eine Behandlungsnotwendigkeit festgestellt werden, wären die diesbezüglich folgenden Maßnahmen NICHT versichert.

Daher sollten Sie einen Zahnarzttermin erst dann wahrnehmen, wenn Sie die Police in Händen halten. Vom Einhalten des Termins am 31.10.2011 können wir nur dringend abraten.


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Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum das auf Ihrer Versicherungspolice steht. Beachten Sie aber die jeweiligen tariflichen Wartezeiten und Summenbegrenzungen.