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Was bedeutet Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?

Welche Zahnzusatzversicherungen leisten sofort?



Als Wartezeit wird der Zeitraum bezeichnet, in welchem zwar schon Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die Wartezeit kann, je nach Versicherer und Tarif, für die einzelnen Leistungsbereiche )Zahnersatz, Zahnerhalt, Kieferorthopädie und Prophylaxe) variieren. Für gewöhnlich besteht eine Wartezeit von 8 Monaten, die aber abhängig vom Tarif auch nur 6 oder 3 Monate betragen kann bzw. in einigen Tarifen sogar ganz entfällt. Hier alle empfehlenswerten Tarife ohne Wartezeit auf einen Blick:

Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten im Vergleich

Diese Zahnzusatzversicherungen bieten Leistungen ohne Wartezeit.

#TarifØ-ErstattungWartezeit ZahnersatzWartezeit Zahnerhalt
1.Concordia
ZAHN SORGLOS
100% %Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
2.DKV
Z100+PLS
100% %Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
3.Union Krankenversicherung
ZahnPRIVAT 100
100% %Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
4.ERGO
DS75+DS90+DS100+DVB+DVE
100% %Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
5.DieBayerische
ZAHN Prestige 2023
100% %Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
6.Allianz
MeinZahnschutz 100 (ZS100)
100% %Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
7.ottonova
Zahn 100
100% %Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
8.Janitos
JA dental 100
100% %Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
9.DFV
ZahnSchutz Exklusiv 100
100% %KEINE Wartezeit.KEINE Wartezeit.
10.Münchener Verein
ZahnGesund 100
100% %KEINE Wartezeit.KEINE Wartezeit.

Falls eine Behandlung schon angeraten ist, kann ich dann noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen und bekomme Leistungen?

Die meisten Versicherer fragen im Antrag nach einer angeratenen oder laufenden Zahnbehandlung. Wenn diese Frage mit “JA” beantwortet werden muss, erfolgt in der Regel eine Ablehnung. Es gibt aber auch einige Tarife, die dann noch abgeschlossen werden können. Eines haben aber alle Tarife gemeinsam: Sie leisten nicht für Versicherungsfälle, die schon vor Abschluss der Versicherung eingetreten waren. Man kann den jeweiligen Tarif zwar abschließen, bekommt aber für die bereits angeratene Behandlung keine Leistung.

Die einzige Ausnahme bildet hier der Tarif ZAHN-ERSATZ-SOFORT (ZEZ) der ERGO Direkt. Dieser Tarif leistet für bereits angeratene oder sogar laufende Behandlungen im Zahnersatz-Bereich - für Zahnerhalt oder Prophylaxe besteht keine Leistung. Der Tarif hat weder Wartezeit noch anfängliche Summenbegrenzungen. Allerdings wird auch nur die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt - Bonus für regelmäßige Vorsorge und Härtefallregelung wird berücksichtigt.

Wartezeit und anfängliche Summenbegrenzungen sind zwei verschiedene Dinge - wir erklären die Unterschiede.

Die Wartezeit ist der Zeitraum, in welchem zwar grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Leistung vom Versicherten in Anspruch genommen werden können. Sollte während der Wartezeit also ein Versicherungsfall eintreten, ist das noch kein Problem, da der Schutz vorhanden ist. Problematisch wird es erst, wenn auch die Behandlung innerhalb der Wartezeit durchgeführt wird. In diesem Fall steht der Versicherer dann nicht in der Leistungspflicht. Wenn man allerdings mit der Behandlung warten kann, bis die Wartezeit abgelaufen ist, können die Leistungen anschließend auch in Anspruch genommen werden. Ausschlaggebend ist hier immer das jeweilige Behandlungsdatum, nicht etwa das Rechnungsdatum oder der Zeitpunkt der Inanspruchnahme.

Die anfänglichen Summenbegrenzungen dienen dem Versicherer zwar auch als eine Art Schutzmechanismus sowie der Beitragsstabilität, haben aber nichts mit der Wartezeit zu tun. Während es bei der Wartezeit darum geht, ob der Versicherer überhaupt leisten muss oder nicht, deckeln die anfänglichen Summenbegrenzungen die mögliche Leistung auf einen bestimmten Höchstbetrag. Für gewöhnlich begrenzen die Versicherer die Leistung in den ersten vier Versicherungsjahren, meist ist die Leistung ab danach dann unbegrenzt möglich. Top-Tarife ohne anfängliche Summenbegrenzungen sucht man vergeblich. Nur bei Tarifen mit geringen Leistungen fehlen manchmal die anfänglichen Summenbegrenzungen - die Versicherer begrenzen hier über die Leistung an sich und müssen diese daher nicht deckeln.

Warum haben Tarife eine Wartezeit?

Die meisten Versicherer bauen die Wartezeit als eine Art Schutz ein, damit die Versicherten nicht sofort Leistungen in Anspruch nehmen können. Gerade Tarife ohne Wartezeit werden oft erst dann abgeschlossen, wenn schon absehbar ist, dass in naher Zukunft Behandlungen notwendig sein werden. Insofern hilft eine Wartezeit den Versicherern das Risiko besser kalkulieren zu können und dient letztlich der Beitragsstabilität. Die Versicherer können während der Wartezeit Rückstellungen für spätere Leistungen bilden. Da dies bei Tarifen ohne Wartezeit nicht möglich ist, sind die Beiträge dort auch zumeist etwas höher als bei Tarifen mit Wartezeit.
Kundenfrage:

Was bedeutet Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung bezeichnet den Zeitraum, ab dem Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Je nach Zahnzusatzversicherung können Wartezeiten getrennt für den Bereich Kieferorthopädie, Zahnersatz (Zahnkrone) gelten, wobei Zahnerhaltleistungen (Wurzelbehandlung) von Beginn an ohne Wartezeit sind. Prophylaxe-Leistungen wie z.B. die professionelle Zahnreinigung (PZR) sind meist von Wartezeiten ausgenommen.
Hier ein Beispiel:
Versicherungsbeginn 1. Januar - Wartezeit 8 Monate für Zahnersatz
Mit dem Versicherungsbeginn 1. Januar beginnt die Wartezeit zu laufen. Die versicherte Person kann zwar während dieser Zeit vom 1. Januar bis 31. August vom Zahnarzt gesagt bekommen, dass eine Zahnkrone zur Versorgung des defekten Zahnes nötig ist, die Behandlung kann aber frühestens ab 1. September, also nach Ablauf der Wartezeit begonnen werden.
Wichtig zu wissen ist, dass auch trotz Wartezeit nur für Behandlungen geleistet wird, die nach Beginn des Versicherungsschutzes vom Zahnarzt diagnostiziert wurden.

Kundenfrage:

Wie lange sind die Wartezeiten bei einer Zahnzusatzversicherung?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Jede Versicherungsgesellschaft kann in ihren Tarifbedingungen festlegen, ob und wenn, welche Laufzeit der Wartezeit gelten soll. Gibt es eine Wartezeit, können diese von drei, sechs bis acht Monaten variieren. Zudem können sich Wartezeiten auf bestimmte Leistungsbereiche der Zahnzusatzversicherung wie Zahnersatz (Zahnkrone) oder Kieferorthopädie (Zahnspange) beziehen, wobei andere Leistungen für die Bereiche Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) und Zahnerhalt (Wurzelbehandlung) von Beginn der Laufzeit erstattet werden.
Keine Wartezeit bei Unfall: Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! Dies gilt für praktisch alle modernen Zahn-Tarife.
Hier ein Beispiel:
Können Zahn-Behandlungen während der laufenden Wartezeit der Zahnzusatzversicherung durchgeführt werden? Nein. Ist die versicherte Person zum 1. Februar versichert, genießt die versicherte Person vollen Versicherungsschutz, bezahlt dafür auch die anfallenden Versicherungsbeiträge. Während der Zeit von z.B. 8 Monaten, können zwar keine Behandlungen von der Zahnzusatzversicherung erstattet werden, jedoch können diagnostizierte Zahndefekte nach Ablauf der Wartezeit behandelt und von der Versicherung erstattet werden. So kann die versicherte Person ab 1. Oktober die in der Wartezeit diagnostizierten Zahndefekte behandeln lassen.

Kundenfrage:

Wann beginnt die Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung zu laufen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Die Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung beginnt mit Beginn der Versicherung. Das Beginn-Datum der Versicherung ist im Versicherungsschein eingedruckt. Es besteht mit dem Beginn der Versicherung also Versicherungsschutz. Ein großer Vorteil also, wenn während der Wartezeit vom Zahnarzt ein Defekt am Zahn diagnostiziert wird. Dieser Defekt z.B. Karies kann dann nach Ablauf der Wartezeit behandelt werden, die Behandlungsrechnung der Versicherung zur Begleichung weitergeleitet werden.
Hier ein Beispiel:
Versicherungsbeginn 1. Februar - Wartezeit 8 Monate für Zahnersatz
Mit dem Versicherungsbeginn 1. Februar beginnt die Wartezeit abzulaufen. Die versicherte Person kann während der Zeit vom 1. Februar bis zum 30. September vom Zahnarzt diagnostiziert bekommen, dass eine Zahnkrone zur Versorgung des defekten Zahnes nötig ist, die Behandlung kann aber frühestens ab 1. Oktober, also nach Ablauf der Wartezeit begonnen werden.
Wichtig zu wissen ist, dass auch trotz Wartezeit nur für Behandlungen geleistet wird, die nach Beginn des Versicherungsschutzes vom Zahnarzt diagnostiziert wurden.

Kundenfrage:

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Ja. Mittlerweile gibt es viele leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen, welche ohne Wartezeiten leisten.
Was bedeutet ohne Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung? Ohne Wartezeit bedeutet, dass sämtliche Leistungen der Zahnzusatzversicherung sofort in Anspruch genommen werden können. Doch Vorsicht. Wer glaubt, dass man Leistungen für schon zahnärztlich angeraten, diagnostizierte oder bereits begonnene Zahnbehandlungen erstattet bekommt, irrt. Der Versicherungsgrundsatz bleibt gewahrt. Es kann keine Leistung von der Versicherung eingefordert werden, wenn eine Behandlung bereits VOR Beginn der Versicherung schon zahnärztlich angeraten, diagnostiziert oder bereits begonnen wurde.
Wissenswertes zu Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit:
Ab dem Jahr 2020 sind mehr als 90 % der Versicherungsgesellschaften dazu übergegangen, neue Tarifgenerationen an Zahnversicherungen ohne Wartezeiten anzubieten. Waren früher bereits Leistungen für Zahnerhalt (z.B. Wurzelbehandlung) ohne Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung versichert, ist die Wartezeit nun auch für Zahnbehandlungen / Zahnersatz (z.B. Zahnversorgung mittels Krone) ohne Wartezeit versichert.
Beliebte Patienten-Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt können sofort durchgeführt werden und werden dann sofort durch die Versicherungsgesellschaft erstattet. Und eine PZR kann schon 120,- € pro Behandlung kosten.
Hier ein Beispiel:
Schließt eine Person eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit zum 01.09. ab (die versicherte Person hat sowohl den Versicherungsschein per Post erhalten und der erste Beitrag wurde vom Konto abgebucht), kann beispielsweise sofort eine Prophylaxe-Behandlung beim Zahnarzt für den 15.09. vereinbart und durchgeführt werden. Auf diesem Wege kann also sofort eine Leistung, z.B. i.H.v. 120 € für eine professionelle Zahnreinigung erstattet werden.

Kundenfrage:

Können Zahn-Behandlungen während der Wartezeit durchgeführt werden?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Zunächst einmal gilt, dass während der Wartezeit keine Leistungen von der Zahnzusatzversicherung erstattet werden.
Zahnbehandlungen können zwar u.U. während der Wartezeit erstattet werden, dabei kommt es darauf an, für welche Leistungsbereiche die Wartezeit gilt.
Wurde eine Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit abgeschlossen, kann diese Wartezeit nur für gewisse Leistungen wie Zahnersatz (Zahnkrone), nicht aber für Prophylaxe und Zahnerhalt (Wurzelbehandlung) gelten. Daher muss man sich z.B. in der Tarifbeschreibung informieren, welche Bereiche mit der Wartezeit belegt sind. Wenn der Zahn-Tarif z.B. für den Bereich Zahnersatz (Zahnkrone) eine Wartezeit von 8 Monaten vorsieht, kann erst nach Ablauf der Wartezeit eine Zahnversorgung mittels Zahnkrone beginnen.
Hier ein Beispiel:
Ist die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 2 x 100 € pro Kalenderjahr versichert, ist diese Leistung bei modernen Zahnzusatzversicherungen von der Wartezeit ausgenommen. Hier kann die versicherte Person also zweimal im Kalenderjahr eine Leistung i.H.v. jeweils 100 € trotz Wartezeit der Zahnzusatzversicherung erhalten.

Kundenfrage:

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, die sofort zu 100 Prozent leistet?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Ja. Mittlerweile gibt es einige Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit mit 100 % Leistung. Diese Zahn-Tarife bieten 100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlungen (Implantat, Zahnkrone, Füllungen) und 100 % Erstattung für Zahnerhalt (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung). Zudem bieten diese Tarife auch 100 % Erstattung auf die professionelle Zahnreinigung - PZR (Prophylaxe). Prophylaxe-Leistungen werden jedoch oft auf z.B. 150 € bis 250 € pro Jahr begrenzt. Manche Zahn-Tarife bieten jedoch eine PZR-Flatrate, die unbegrenzt zu 100 % leistet.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit mit unbegrenzter Leistung von Beginn an gibt es jedoch nicht. Jede Zahnzusatzversicherung hat in den ersten 4 oder 5 Jahren eine Zahnstaffel, eine anfängliche Summenbegrenzung. Dabei kann im ersten Jahr z.B. eine Summe von 1.500 € für Zahnbehandlungen genutzt werden, in den ersten beiden Jahren 3.000 €. Das Budget wird dabei von Jahr zu Jahr höher, bis die Versicherung nach 4 oder 5 Jahren unbegrenzt leistet.
Trotz all dieser maximalen 100 % Leistungen darf folgendes nicht vergessen werden. Wenn vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung Zahndefekte zahnärztlich diagnostiziert wurden, Behandlungen angeraten, geplant oder durchgeführt werden, leistet die Zahnzusatzversicherung nicht für diese bereits bekannten Behandlungen. Die Zahnversicherung leistet ausschließlich für nach Abschluss eingetretene Fälle. Leistungen für Prophylaxe-Behandlungen sind davon unberührt. Prophylaxebehandlungen können nach Abschluss sofort durchgeführt werden.


Kundenfrage:

Bietet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sofort Leistungen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Ja. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bietet nach Abschluss sofort Leistung. Wer jedoch annimmt, Leistungen für bereits VOR Abschluss eingetretene Zahndefekte zu erhalten, irrt. Wenn vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung z.B. Zahndefekte diagnostiziert wurden, Behandlungen angeraten oder bereits durchgeführt werden, leistet die Versicherung für diese Behandlungen nicht. Ein großer Vorteil von Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit besteht darin, nicht nur sofort Versicherungsschutz zu erhalten, sondern auch sofort Leistungen zu erhalten, wenn nach Abschluss ein Zahndefekt zahnärztlich diagnostiziert wird. Da es eben keine Wartezeiten gibt, welche bis zum Behandlungsbeginn abgewartet werden müssen, kann die Behandlung sofort begonnen werden. Ein Pluspunkt für Zahn-Tarife ohne Wartezeiten. Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit bieten sofortigen Versicherungsschutz und die Kostenübernahme für Zahnreinigung bzw. Prophylaxe und Bleaching-Behandlungen (falls Bleaching im Tarif enthalten ist). Zahnbehandlungen und Zahnersatz- sowie Zahnerhaltbehandlungen können in Anspruch genommen werden, wenn überraschend nach Abschluss der Versicherung eine Behandlungen notwendig ist.
Hier ein Beispiel:
Frau Huber hat eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen. Zwei Monate nach Abschluss der Versicherung isst Frau Huber ein Stück Kirschkuchen. Dabei beißt sie auf einen Kirschkern, wobei ein bis dahin intakter Zahn etwas absplittert. Wenn Frau Huber diesen betroffenen Zahn nun sofort behandeln / versorgen lassen möchte, ist das tarifgemäß abgedeckt. Der Zahndefekt ist nach Abschluss an einem bis dato intakten Zahn eingetreten. Der Zahn kann behandelt werden. Die Behandlungsrechnung wird von der Versicherung erstattet.

Kundenfrage:

Gelten Wartezeiten für Zahnerhalt-Behandlungen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit, sind Zahnerhalt-Behandlungen (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) ohne Wartezeit möglich. Die Wartezeit bezieht sich meist auf Zahnersatz-Behandlungen (Implantat, Keramikkrone).
Bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten können Zahnerhalt-Behandlungen sofort durchgeführt werden.
Es lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen, für welche Leistungen etwaige Wartezeiten gelten.

Kundenfrage:

Gelten Wartezeiten für Zahnersatz-Behandlungen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Bei Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit, sind Zahnersatz-Behandlungen (Implantat, Keramikkrone) mit einer Wartezeit von z.B. 6 oder 8 Monaten belegt. Während dieser Wartezeit können zwar Defekte vom Zahnarzt diagnostiziert werden, welche nach Ablauf der Wartezeit behandelt und erstattet werden, jedoch kann während der laufenden Wartezeit keine Leistung im Bereich Zahnersatz geltend gemacht werden.
Es lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen, wie lange die Wartezeiten für Zahnersatz-Leistungen gelten, bevor eine Zahnersatz-Behandlung beim Zahnarzt begonnen wird.

Kundenfrage:

Gelten Wartezeiten für Zahn-Behandlungen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Zahn-Behandlung ist nicht gleich Zahnbehandlung. Je nachdem ob die Behandlung in den Bereich Zahnersatz (Krone) fällt oder in den Bereich Zahnerhalt (Wurzelbehandlung) kann es Wartezeiten geben, bevor eine Behandlung begonnen werden kann. Für Prophylaxe-Behandlungen (professionelle Zahnreinigung) gelten i.d.R. keine Wartezeiten.
Bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten hingegen können sofort jegliche Zahnbehandlungen für Zahndefekte durchgeführt werden, welche nach Abschluss der Versicherung eingetreten sind.

Kundenfrage:

Gelten Wartezeiten für die Prophylaxe?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Nein. Moderne Zahnzusatzversicherungen bieten sofortige Prophylaxe Leistungen ohne Wartezeit. Dies ist gängiger Standard für Zahnzusatzversicherungen, welche ab 2015 abgeschlossen wurden. Nur noch “ältere Zahn-Tarife” haben vereinzelt eine Wartezeit für Prophylaxe-Behandlungen, welche es zu beachten gilt.
Gibt es eine Wartezeit für die professionelle Zahnreinigung? Eine berechtigte Frage, die wir immer wieder hören. Kunden möchten oft gleich eine Leistung ihrer neuen Versicherung in Anspruch nehmen, welche sie zuvor aus eigener Tasche zahlen mussten. Versicherungsgesellschaften sind immer mehr dazu übergegangen, das Leistungsbudget z.B. für professionelle Zahnreinigung (PZR) gesondert zu behandeln und ohne Wartezeiten zu bieten. Eine weitere positive Entwicklung sind Zahnzusatzversicherungen mit PZR-Flatrate. Zahnzusatzversicherungen bieten neben Leistungen für Zahnersatz und Zahnerhalt eine PZR Flatrate. Diese Flatrate ermöglicht der versicherten Person, so viele medizinisch notwendige Zahnreinigungen durchführen zu lassen, wie nötig. Eine Zahnzusatzversicherung mit PZR-Flatrate bietet also eine 100 %ige Erstattung für alle Zahnreinigungen (PZR). Es gibt weder eine Begrenzungen auf einen Betrag noch eine Begrenzungen auf die Anzahl der Prophylaxe-Behandlungen.

Kundenfrage:

Gelten bei Kinder-Zahnzusatzversicherungen Wartezeiten für die Kieferorthopädie-Behandlung?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Moderne Zahnzusatzversicherungen für Kinder mit Schwerpunkt Kieferorthopädie können ohne Wartezeit abgeschlossen werden. Besonders wichtig zu wissen ist, dass Kinder bzw. Kleinkinder so früh wie möglich eine Zahnzusatzversicherung mit starken Leistungen für eine spätere kieferorthopädische Behandlung abschließen sollten. Denn, nur solange noch keine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung zahnärztlich diagnostiziert wurde, können Leistungen für eine mögliche kieferorthopädische Behandlung in der Zukunft versichert werden.


Kundenfrage:

Welches sind die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team

  • Der Hauptvorteil einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten besteht darin, dass die versicherte Person sofort Versicherungsschutz hat UND alle nach Versicherungsbeginn eingetretenen Zahndefekte sofort behandeln lassen kann. Es muss also nicht erst eine Wartezeit von z.B. 8 Monaten abgewartet werden, bevor mit der Behandlung beim Zahnarzt begonnen werden kann. So können Zahnerhalt- und Zahnersatzbehandlungen schnell begonnen werden.

  • Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR), Prophylaxe und Bleaching (falls im Tarif versichert) können sofort in Anspruch genommen werden.

  • Bei vielen Zahnzusatzversicherungen für Kinder können kieferorthopädische Behandlungen ohne Wartezeit begonnen werden. Eine vor Vertragsbeginn bereits diagnostizierte Kiefer- und/oder Zahnfehlstellung kann jedoch nicht mehr versichert werden.

  • Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit sind nicht teurer als Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit. Kunden der Versicherung zahlen keine höheren Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Es obliegt alleine der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, welche Konditionen bzw. tariflichen Bedingungen festgelegt werden.



Kundenfrage:

Ist es wichtig, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist die gesamte Leistungsstärke der Zahnversicherung zu beurteilen. Es nützt nicht viel, eine "leistungsschwache" oder besonders “günstige” Zahnzusatzversicherung abzuschließen, nur weil diese ohne Wartezeiten leistet. Demnach müsste man hier eher fragen: Ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen? oder Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Warte­zeit? Beides kann bejaht werden, solange es sich um eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung handelt. Es ist sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten abzuschließen, da man nach Abschluss sofort Versicherungsschutz hat UND vollumfänglich Leistungen für nach Abschluss eingetretene Zahndefekte erhalten kann. Man muss demnach keine Wartezeiten abwarten, um z.B. eine Zahnkrone erstattet zu bekommen. Es lohnt sich also, gleich mit einer anstehenden Behandlung beginnen zu können, bevor der Zahndefekt größer wird oder Schmerzen über eine gewisse Zeit auszuhalten sind. Zudem sind Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit im Beitrag vergleichbar mit Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit. Preislich gibt es keinen Grund, sich für eine Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit zu entscheiden, da diese nicht günstiger ist.
TIPP: Waizmann ZZV Experten-Team
Lassen Sie sich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung von unseren Experten kostenlos & unverbindlich beraten. Entscheidend ist, den für Sie passenden Zahn-Tarif mit maximaler Leistungsstärke zu finden.

Kundenfrage:

Wie viel kostet eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten sind nicht teurer als Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit. Eine vergleichbar leistungsstarke Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Wartezeit kostet für eine dreißigjährige Person ca. 32 € mtl. Beitrag. Der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag ist also kein Kriterium, eine Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit zu bevorzugen. Die versicherte Person zahlt keine höheren Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Versicherungsgesellschaften können bei der Entwicklung einer Zahnzusatzversicherung festlegen, welche Konditionen bzw. tariflichen Bedingungen gelten sollen.
Wissenswertes zum Beitrag einer Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit:
Die Beiträge einer vergleichbaren Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Wartezeit sind mittlerweile auf einem vergleichbar preislichen Niveau. Entscheidet sich eine Versicherungsgesellschaft, eine neue Zahnzusatzversicherung, also einen neuen Zahn-Tarif anzubieten, wird dieser meist ohne jegliche Wartezeiten entwickelt. Mehr als 90 % der neuen, modernen Zahnzusatztarife werden als Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten angeboten.

Kundenfrage:

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Sofortschutz?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Ja. Wenn eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten abgeschlossen wird, besteht ab Beginn der Versicherung Versicherungsschutz, sprich Sofortschutz. Eine sofortige Leistungspflicht seitens der Versicherung besteht jedoch zwangsläufig nicht. Versicherungen leisten nur für Leistungsfälle, sprich Zahndefekte, welche nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung eintreten. Vorvertraglich eingetretene Defekte, also bereits vor Abschluss bestandene Defekte, werden durch die Versicherung nicht erstattet. Diese Defekte sind bereits vor einem Vertragsverhältnis, wo noch kein Versicherungsschutz bestand, eingetreten.
Natürlich erhalten wir immer wieder die Frage: Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Sofortschutz? Gibt es einen Haken? Die Frage zielt dann letztlich darauf ab, dass bereits ein Zahndefekt bekannt ist und eine Zahnbehandlung ansteht, diese dann noch in letzter Minute versichert und von der Zahnzusatzversicherung erstattet werden soll. Das ist nicht möglich, mit Ausnahme von Sofort-Tarifen. Diese Sofort-Tarife leisten z.B. gegen einen zusätzlich zu zahlenden Beitrag für gewisse Leistungen des Zahnarztes und lohnen sich rein rechnerisch nicht für jeden Patienten.

Kundenfrage:

Wo ist der Unterschied zwischen einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung?


Antwort: Waizmann ZZV Experten-Team
Viele Zahnzusatzversicherungen können ohne Wartezeiten abgeschlossen werden. Es besteht nach Abschluss sofort Versicherungsschutz und die Möglichkeit, künftig eintretende Zahndefekte sofort behandeln zu lassen. Ein echter Vorteil, falls nach Abschluss der Versicherung zeitnah ein Zahndefekt vom Zahnarzt diagnostiziert wird.
Im Unterschied zu einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit gibt es Zahnzusatzversicherungen mit z.B. Sofort-Schutz oder einem Sofort-Baustein. Hier kann ein bereits vor Vertragsbeginn eingetretener Zahndefekt noch nachträglich mitversichert werden. Diese Tarife werden auch Sofort-Tarif genannt, da man nach Abschluss sofort eine Leistung aus den Bereichen Zahnersatz und / oder Zahnerhalt bzw. Kieferorthopädie erstattet bekommt.
Hier ein Beispiel:
Zahn-Sofort-Tarife bieten ein zusätzliches Versicherungsbudget, welches meist zusätzlich zur Zahnzusatzversicherung gegen einen eigenen Zusatzbeitrag abgeschlossen werden kann. Der Vorteil besteht darin, bereits eingetretene Zahndefekte nachträglich versichern zu lassen, welche von der Versicherung erstattet werden. Je nach Tarif lohnt sich das allerdings nicht pauschal für alle Patienten.