Das Original seit 1995 | von Zahnärzten empfohlen

Was bedeutet Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?

Welche Zahnzusatzversicherungen leisten sofort?

Als Wartezeit wird der Zeitraum bezeichnet, in welchem zwar schon Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die Wartezeit kann, je nach Versicherer und Tarif, für die einzelnen Leistungsbereiche )Zahnersatz, Zahnerhalt, Kieferorthopädie und Prophylaxe) variieren. Für gewöhnlich besteht eine Wartezeit von 8 Monaten, die aber abhängig vom Tarif auch nur 6 oder 3 Monate betragen kann bzw. in einigen Tarifen sogar ganz entfällt. Hier alle empfehlenswerten Tarife ohne Wartezeit auf einen Blick:



#TarifØ-Erstattungmax. Leistung 1-4. JahrWartezeit ZahnersatzWartezeit Zahnerhalt
1.ARAG
Dent100
100%6.000 €KEINE Wartezeit.KEINE Wartezeit.
2.DFV
ZahnSchutz Exklusiv 100
100%5.000 €KEINE Wartezeit.KEINE Wartezeit.
3.Barmenia
Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus
100%6.000 €KEINE Wartezeit.KEINE Wartezeit.
4.Münchener Verein
ZahnGesund 100
100%6.000 €KEINE Wartezeit.KEINE Wartezeit.
5.Janitos
JA dental 100
100%6.000 €Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
6.ottonova
Zahn 100
100%5.000 €Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.
7.Allianz
MeinZahnschutz 100 (ZS100)
100%unbegrenztKeine Wartezeit.Keine Wartezeit.
8.Württembergische
PrivatPlus
99.5%3.600 €Keine Wartezeit. Keine Wartezeit.
9.Gothaer
MediZ Duo 100
97%5.000 €Keine Wartezeit!Keine Wartezeit!
10.HALLESCHE Krankenversicherung a.G.
GIGA.Dent
98%6.000 €Keine Wartezeit.Keine Wartezeit.


Falls eine Behandlung schon angeraten ist, kann ich dann noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen und bekomme Leistungen?

Die meisten Versicherer fragen im Antrag nach einer angeratenen oder laufenden Zahnbehandlung. Wenn diese Frage mit “JA” beantwortet werden muss, erfolgt in der Regel eine Ablehnung. Es gibt aber auch einige Tarife, die dann noch abgeschlossen werden können. Eines haben aber alle Tarife gemeinsam: Sie leisten nicht für Versicherungsfälle, die schon vor Abschluss der Versicherung eingetreten waren. Man kann den jeweiligen Tarif zwar abschließen, bekommt aber für die bereits angeratene Behandlung keine Leistung.

Die einzige Ausnahme bildet hier der Tarif ZAHN-ERSATZ-SOFORT (ZEZ) der ERGO Direkt. Dieser Tarif leistet für bereits angeratene oder sogar laufende Behandlungen im Zahnersatz-Bereich - für Zahnerhalt oder Prophylaxe besteht keine Leistung. Der Tarif hat weder Wartezeit noch anfängliche Summenbegrenzungen. Allerdings wird auch nur die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt - Bonus für regelmäßige Vorsorge und Härtefallregelung wird berücksichtigt.

Wartezeit und anfängliche Summenbegrenzungen sind zwei verschiedene Dinge - wir erklären die Unterschiede.

Die Wartezeit ist der Zeitraum, in welchem zwar grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Leistung vom Versicherten in Anspruch genommen werden können. Sollte während der Wartezeit also ein Versicherungsfall eintreten, ist das noch kein Problem, da der Schutz vorhanden ist. Problematisch wird es erst, wenn auch die Behandlung innerhalb der Wartezeit durchgeführt wird. In diesem Fall steht der Versicherer dann nicht in der Leistungspflicht. Wenn man allerdings mit der Behandlung warten kann, bis die Wartezeit abgelaufen ist, können die Leistungen anschließend auch in Anspruch genommen werden. Ausschlaggebend ist hier immer das jeweilige Behandlungsdatum, nicht etwa das Rechnungsdatum oder der Zeitpunkt der Inanspruchnahme.

Die anfänglichen Summenbegrenzungen dienen dem Versicherer zwar auch als eine Art Schutzmechanismus sowie der Beitragsstabilität, haben aber nichts mit der Wartezeit zu tun. Während es bei der Wartezeit darum geht, ob der Versicherer überhaupt leisten muss oder nicht, deckeln die anfänglichen Summenbegrenzungen die mögliche Leistung auf einen bestimmten Höchstbetrag. Für gewöhnlich begrenzen die Versicherer die Leistung in den ersten vier Versicherungsjahren, meist ist die Leistung ab danach dann unbegrenzt möglich. Top-Tarife ohne anfängliche Summenbegrenzungen sucht man vergeblich. Nur bei Tarifen mit geringen Leistungen fehlen manchmal die anfänglichen Summenbegrenzungen - die Versicherer begrenzen hier über die Leistung an sich und müssen diese daher nicht deckeln.



Warum haben Tarife eine Wartezeit?

Die meisten Versicherer bauen die Wartezeit als eine Art Schutz ein, damit die Versicherten nicht sofort Leistungen in Anspruch nehmen können. Gerade Tarife ohne Wartezeit werden oft erst dann abgeschlossen, wenn schon absehbar ist, dass in naher Zukunft Behandlungen notwendig sein werden. Insofern hilft eine Wartezeit den Versicherern das Risiko besser kalkulieren zu können und dient letztlich der Beitragsstabilität. Die Versicherer können während der Wartezeit Rückstellungen für spätere Leistungen bilden. Da dies bei Tarifen ohne Wartezeit nicht möglich ist, sind die Beiträge dort auch zumeist etwas höher als bei Tarifen mit Wartezeit.