Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
Ratgeber

Heilpraktiker-Versicherung ohne Wartezeit

Ja, es gibt Heilpraktiker-Tarife ohne Wartezeit. Aber: Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind immer ausgeschlossen.

Grundlagen

Was bedeutet Wartezeit?

Eine tariflich festgelegte Frist, in der trotz bestehendem Versicherungsschutz keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Beginn: mit dem Versicherungsbeginn laut Police – meist zum Ersten eines Monats.

3

Allgemeine Wartezeit

3 Monate für reguläre Naturheilkunde-Leistungen.

8

Besondere Wartezeit

8 Monate für Entbindung und Psychotherapie.

0

Bei Unfall

Versicherer verzichten auf Wartezeiten bei Unfall-Folgen.

Wichtig zu wissen

Sofortleistung – aber nur für neue Diagnosen

Auch Tarife ohne Wartezeit leisten nicht für bereits vor Versicherungsbeginn angeratene oder laufende Behandlungen. Eine sog. nachgelagerte Gesundheitsprüfung (Arzt-Rückfrage) prüft den Leistungsfall.

Wichtig: Alle bereits vor Versicherungsabschluss angeratenen, begonnenen oder beabsichtigten Behandlungen sind vom Schutz ausgeschlossen. Wartezeit sollte daher kein Hauptkriterium sein – Leistungsstärke zählt.
Während die Wartezeit läuft

Was bedeutet das für Sie?

Diagnose nach Beginn

Nach Beginn des Versicherungsschutzes können Diagnosen gestellt und Maßnahmen angeraten werden – diese sind grundsätzlich erstattungsfähig.

Erstattung erst nach Wartezeit

Erstattung erfolgt erst nach Ablauf der Wartezeit. Maßgeblich ist das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.

Wartezeitverzicht

Lohnt sich ein Wartezeiterlass?

Ein Wartezeiterlass ist möglich, lohnt sich aber selten: Es können ohnehin nur Behandlungen versichert werden, deren Diagnose nach Versicherungsabschluss gestellt wurde. Die Versicherung entscheidet, ob der Hausarzt-Bericht anerkannt wird.

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