HanseMerkur Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine HanseMerkur Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der HanseMerkur beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der HanseMerkur Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die HanseMerkur per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die HanseMerkur ausdrucken.
Senden Sie Ihre Kündigung an
Schicken Sie die Kündigung an:vdmitte@hansemerkur.de
Tarif | Art | Kündigungsfrist |
---|---|---|
PSG | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
EST | Heilpraktiker | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
EZ+EZP | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
EZ | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
EZ+EZE+EZP | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
EZ+EZE | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr |
EZ+EZT | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer, welche 2 Jahre beträgt, kann man den Tarif EZ+EZT der HanseMerkur jederzeit jährlich mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres kündigen. |
EZ+EZT+EZP | Zahnzusatz | 3 Monate zum Kalenderjahr Der Tarif EZ+EZT+EZP der HanseMerkur kann erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende jeden Kalenderjahres möglich. |