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HanseMerkur Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine HanseMerkur Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der HanseMerkur beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der HanseMerkur Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die HanseMerkur per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die HanseMerkur ausdrucken.

Senden Sie Ihre Kündigung an

Schicken Sie die Kündigung an:
vdmitte@hansemerkur.de

Tarif
Art
Kündigungsfrist
PSGKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
ESTHeilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
EZ+EZPZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
EZZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
EZ+EZE+EZPZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
EZ+EZEZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
EZ+EZTZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer, welche 2 Jahre beträgt, kann man den Tarif EZ+EZT der HanseMerkur jederzeit jährlich mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres kündigen.
EZ+EZT+EZPZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Der Tarif EZ+EZT+EZP der HanseMerkur kann erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende jeden Kalenderjahres möglich.