Signal Iduna Kompakt-START
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Signal Iduna Kompakt-START Zahnzusatzversicherung.
56 %
Ø-Erstattung Tarif-Nr.: 8
Wichtige Eckdaten
Ø-Erstattung
56 % | Rechenweg
Bereiche
Zahnersatz: 60%
Zahnerhalt: 50%
Prophylaxe: 50%
Zahnerhalt: 50%
Prophylaxe: 50%
Max. Leistung
1.-4. Jahr
1.-4. Jahr
1.-2. Jahr: 3.060 €
3.-4 .Jahr: 6.520 €
3.-4 .Jahr: 6.520 €
KFO Ø-Erstattung
Begrenzungen
Begrenzungen
38 % | für Kinder geeignet
KIG 1-2: 1.280 € je KJ.
KIG 3-5: 1.280 € je KJ.
KIG 1-2: 1.280 € je KJ.
KIG 3-5: 1.280 € je KJ.
Clearment Sicherheitsklasse | Info
Die Signal Iduna Kompakt-START hat die Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse 1.
LSK 5
LSK 3
LSK 1
LSK 3
LSK 1
Clearment Vertragsschutz
Bei Abschluss der Signal Iduna Kompakt-START erhalten Sie den Clearment Vertragsschutz kostenlos.Anonymer AntragAnnahmecheck | anonym & kostenlos
Können Sie die Signal Iduna Kompakt-START abschließen? Was kostet der Tarif. Hier können Sie einen anonymem AntragAnnahmecheck durchführen. Wir fragen für Sie anonym die Annahmebedingungen der Gesellschaften ab.56 % WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Signal Iduna Kompakt-START hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 56 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die Signal Iduna Kompakt-START bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) € erstatten.38 % WaizmannWert | Ø-Erstattung Kieferorthopädie
Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 38 % . Bei KFO-Behandlungen die in KIG 1-2 eingestuft sind leistet die Signal Iduna Kompakt-START durchschnittlich 25 %, bei KIG 3-5 Behandlungen 50 %.Eckdaten
Zahnersatz: 60%
Zahnerhalt: 50%
Prophylaxe: 50%
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Dros-Schiene
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Aufbiss-Schiene
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Vector-Behandlung
- Invisalign
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
bzw. fehlende Zähne
Altersrückstellungen
Beiträge sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge bleiben dadurch stabil.
Zahnersatz
60 %
Wartezeit
für Zahnersatz
für Zahnersatz
8 Monate.
Inlays
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 60 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 60 %. Nur ca. Wert, da komplexe Erstattung aus 2 Tarifen resultiert.
Positiv : begrenzt, aber in auskömmlicher Höhe.
Ja, max. 6 Implantate je Kiefer, also ingesamt bis zu 12 Implantate sind erstattungsfähig!
Positiv : begrenzt, aber in auskömmlicher Höhe.
Ja, max. 6 Implantate je Kiefer, also ingesamt bis zu 12 Implantate sind erstattungsfähig!
Knochenaufbau
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
Funktionsanalyse
Ja.
Verblendungen
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 60 %. bis 8er Zahn (Weisheitszahn)
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
Leistung
Leistung
50 %
Bleaching
keine Leistung
Wartezeit
für Prophylaxe
für Prophylaxe
8 Monate.
Details
Prophylaxe-Leistung
Prophylaxe-Leistung
Eine Leistungspflicht für die professionelle Zahnreinigung als prophylaktische Maßnahme besteht auch nicht nach der Novellierung. Wie bisher wollen wir uns aber entgegenkommend in entsprechenden Tarifen beteiligen. Zur zeit ist eine maximale Pauschale von bis zu 70,- Euro als anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag möglich.
Zahnerhalt
50 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
8 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 50 %.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 50 %. | wenn GKV leistet nicht
Ja, 50 %. | wenn GKV leistet
Ja, 50 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 50 %. | wenn GKV nicht leistet
Ja, 50 %. | wenn GKV leistet
Ja, 50 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
Anzahl
Anzahl
4 von 12
Laserbehandlung
Ja, 50%RB. Nur mit höherem GOZ-Steigerungsfaktor auf Behandlung anzurechnen (max. 3,5fach).
OP-Mikroskop
Ja, 50%RB. Nur mit höherem GOZ-Steigerungsfaktor auf Behandlung anzurechnen (max. 3,5fach).
CEREC-Behandlung
Ja, ca. 60%. Leistung als Zahnersatz.
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
Ja, 50%RK.
VECTOR-Technologie
Invisalign
KFO Ø-Erstattung
(Kieferorthopädie)
(Kieferorthopädie)
38 %
KIG 1-2: 25 % | KIG 3-5: 50 %
KIG 1-2: 25 % | KIG 3-5: 50 %
KFO Ø-Begrenzung
1.280 € je KJ. | KIG 1-2
1.280 € je KJ. | KIG 3-5
1.280 € je KJ. | KIG 3-5
KFO Wartezeit
8 Monate.
Kinder-Zahnarztleistungen
- Kinder-Prophylaxe
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Invisalign
- Farblosbogen
- Funktionstechnische Analyse KFO
- Fissurenversiegelung
- Retainer
- Lingual-Technik
Fissurenversiegelung
Ja, 50 %.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 50 %.
Funktionstechnische Analyse KFO
Ja.
Kunststoff-Brackets
Nein.
Mini-Brackets
Nein.
Farblosbogen
Nein.
Lingual-Technik
Nein.
Retainer
Ja.
Invisalign
Ja.
Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Leistungsbegrenzungen
Nach 8 Monaten. sehr hohe Erstattungsleistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung
(GE) 20 % aller privatzahnärztlich abgerechneter Kosten für Zahnersatz:
im 1. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 200 € Erstattung
im 2. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 300 € Erstattung
im 3. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 400€ Erstattung
im 4. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 500 € Erstattung
ab 5. VJ 20 % in unbegrenzter Höhe für Zahnersatz.
(Z50-3) Zusätzlich zur Leistung nach Tarif (1) und ggf. Kassenleistung 50 % für alle noch ungedeckten Restkosten bis max. 2.560 € pro Versicherungsjahr (Erstattung davon 50 % bis 1.280 € jedes Versicherungsjahr, auch schon im 1. VJ).
Die Kosten (einschließlich Sachkosten) werden erstattet, soweit sie nach einer Gebührenordnung erstattet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten. Für die Erstattung ist die ärztliche Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich. Es gelten die Tarifbedingungen sowie § 2 I (1) MB/KK entsprechend.
(GE) 20 % aller privatzahnärztlich abgerechneter Kosten für Zahnersatz:
im 1. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 200 € Erstattung
im 2. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 300 € Erstattung
im 3. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 400€ Erstattung
im 4. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 500 € Erstattung
ab 5. VJ 20 % in unbegrenzter Höhe für Zahnersatz.
(Z50-3) Zusätzlich zur Leistung nach Tarif (1) und ggf. Kassenleistung 50 % für alle noch ungedeckten Restkosten bis max. 2.560 € pro Versicherungsjahr (Erstattung davon 50 % bis 1.280 € jedes Versicherungsjahr, auch schon im 1. VJ).
Die Kosten (einschließlich Sachkosten) werden erstattet, soweit sie nach einer Gebührenordnung erstattet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten. Für die Erstattung ist die ärztliche Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich. Es gelten die Tarifbedingungen sowie § 2 I (1) MB/KK entsprechend.
Wartezeit
Die Wartezeit für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnerhalt beträgt 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe. Die Wartezeit für die Zusatzleistungen beträgt 3 Monate.
Kündigungsfrist
Der Kunde kann den Tarif Signal B (Komfort-Zahn) bestehend aus den beiden Bausteinen GE+Z50-3 jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Dies ist allerdings erst nach Ablauf der 2-jährigen Mindestvertragslaufzeit möglich.
Signal Iduna Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Signal Iduna Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Gesundheitsfragen im Antrag
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Signal Iduna Kompakt-START Zusatzversicherung gestellt.
Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Signal Iduna Kompakt-START Zusatzversicherung gestellt.
- Wurde eine HIV Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten fünf Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen folgender Erkrankungen /Beschwerden?
- Erfolgte in den letzten 5 jahren ein Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt oder ist er geplant?
- Besteht bei Ihnen eine Zahnfehlstellung oder ist eine kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder wird sie durchgeführt?
56%
Ø-Erstattung
Ø-Erstattung
Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode
Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren, ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher. Dies ist einer der Gründe wieso die Waizmanntabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen wird.8 Jahres Realwert-Methode | Rechenweg
Die Signal Iduna Kompakt-START leistet über 8 Jahre betrachtet im Durchschnitt 56 %. Basis für die Berechnung bildet der unten abgebildete Behandlungsverlauf.Jahr | Leistung | Zahnarzt-Rechnung | GKV Leistung | ZZV Leistung | Eigenanteil |
---|---|---|---|---|---|
1. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80 ,- € |
1. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 75,- € | 75 ,- € |
2. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
2. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 375,- € | 375,- € |
2. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 150,- € | 150 ,- € |
3. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
3. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 365,- € | 235,- € |
3. | Einsetzen einer Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 405,- € | 245 ,- € |
4. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
4. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1000,- € | 580,- € |
4. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 150,- € | 150,- € |
5. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80 ,- € |
5. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 75,- € | 75 ,- € |
6. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
6. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 375,- € | 375,- € |
6. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 150,- € | 150 ,- € |
7. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
7. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 365,- € | 235,- € |
7. | Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 405,- € | 245 ,- € |
8. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
8. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1000,- € | 580,- € |
8. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 150,- € | 150,- € |
Summe | 9.940,- € | 1.940,- € | 5680,-€ = 56 % | 4260,- € |
User Fragen an das Waizmann-Team
Zahnerhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie uns mit, ob nur Zahnerhalt versichert werden kann.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Zahnerhalt bwz. Zahnbehandlung ist über den Tarif Z50-3 abgedeckt. Der Tarif Z50-3 ist nur in Kombi mit dem GE oder mehr abschließbar.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie uns mit, ob nur Zahnerhalt versichert werden kann.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Zahnerhalt bwz. Zahnbehandlung ist über den Tarif Z50-3 abgedeckt. Der Tarif Z50-3 ist nur in Kombi mit dem GE oder mehr abschließbar.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Auslandskrankenversicherung
Guten Tag,
ich mach gerade meinen Abschluss über einer Universität in London. Dadurch bin ich bei der NHS (staatliche Krankenversicherung) versichert. Doch die Beiträge zu bestimmten Zahnbehandlungen sind leicht höher als in Deutschland. Da ich um administrative Angelegenheiten öfter nach London fliegen muss, musste ich mich in den letzten 2 Monaten auch in England zahnärztlich behandeln lassen (Notfall). Bisher habe ich schon 3mal £17 für Zahnuntersuchungen und die Verschreibung von Antibiotika bezahlen und 1mal £48.50 für das Anfangen einer Wurzelbehandlung bezahlen. Kann ich diese Kosten nun nachträglich von der Signal Iduna zurückfordern?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
diese Frage verstehe ich nicht ganz, aber wenn Sie über uns den Tarif bei der Signal abgeschlossen haben, würde ich Sie bitten, sich direkt mit uns mit Ihrer Kundennummer bei uns in Verbindung zu setzen.
Was verstehe ich an der Frage nicht:
(Zahn-)Zusatzversicherungen sind grundsätzlich mal als Zusatz für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen konzipiert. Die Leistungen der GKVen sind (so gut wie) gleich, an diesen Leistungen orientieren sich dann die Tarife und auch die Beiträge, da „klar“ ist, was über die Kasse abgerechnet werden kann. Wenn Sie schreiben, Sie sind über die staatliche Krankenversicherung von Großbritannien versichert, wäre somit ggf. eine Fortführung der privaten Zusatzversicherung gar nicht möglich gewesen. Diese hätte u.U. gekündigt oder ausgesetzt werden müssen. Aber da muss man sich dann die Situation und den Fall genau ansehen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Guten Tag,
ich mach gerade meinen Abschluss über einer Universität in London. Dadurch bin ich bei der NHS (staatliche Krankenversicherung) versichert. Doch die Beiträge zu bestimmten Zahnbehandlungen sind leicht höher als in Deutschland. Da ich um administrative Angelegenheiten öfter nach London fliegen muss, musste ich mich in den letzten 2 Monaten auch in England zahnärztlich behandeln lassen (Notfall). Bisher habe ich schon 3mal £17 für Zahnuntersuchungen und die Verschreibung von Antibiotika bezahlen und 1mal £48.50 für das Anfangen einer Wurzelbehandlung bezahlen. Kann ich diese Kosten nun nachträglich von der Signal Iduna zurückfordern?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
diese Frage verstehe ich nicht ganz, aber wenn Sie über uns den Tarif bei der Signal abgeschlossen haben, würde ich Sie bitten, sich direkt mit uns mit Ihrer Kundennummer bei uns in Verbindung zu setzen.
Was verstehe ich an der Frage nicht:
(Zahn-)Zusatzversicherungen sind grundsätzlich mal als Zusatz für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen konzipiert. Die Leistungen der GKVen sind (so gut wie) gleich, an diesen Leistungen orientieren sich dann die Tarife und auch die Beiträge, da „klar“ ist, was über die Kasse abgerechnet werden kann. Wenn Sie schreiben, Sie sind über die staatliche Krankenversicherung von Großbritannien versichert, wäre somit ggf. eine Fortführung der privaten Zusatzversicherung gar nicht möglich gewesen. Diese hätte u.U. gekündigt oder ausgesetzt werden müssen. Aber da muss man sich dann die Situation und den Fall genau ansehen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
nachträgliche Kostenübernahme für Sehhilfe
Ich hatte leider vergessen, dass Signal B 165€ von Sehhilfen alle 3 Jahre übernimmt. Nun liegt die teuere Brille schon 8 Monate zurück. Kann ich auch nachträgliche eine Kostenerstattung bekommen?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Sie erhalten beim Tarif Signal B alle drei Jahre ohne irgendwelche Begründung bis zu 165,- EUR für neue Brillen oder Sehhilfen. Sie müssen nur die Originalrechnung einreichen. Die Leistung bei Bedarf tritt ein, wenn a.) die gesetzliche Krankenkasse vorleistet (heute sehr selten der Fall) oder wenn sich b.) die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrin verschlechtert. Auch hier wird bis zu 165,- EUR pro Versicherungsfall geleistet. Rechnungen für Reparaturen an Sehhilfen sind nicht erstattungsfähig. Das können Sie auch jetzt noch einreichen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Ich hatte leider vergessen, dass Signal B 165€ von Sehhilfen alle 3 Jahre übernimmt. Nun liegt die teuere Brille schon 8 Monate zurück. Kann ich auch nachträgliche eine Kostenerstattung bekommen?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Sie erhalten beim Tarif Signal B alle drei Jahre ohne irgendwelche Begründung bis zu 165,- EUR für neue Brillen oder Sehhilfen. Sie müssen nur die Originalrechnung einreichen. Die Leistung bei Bedarf tritt ein, wenn a.) die gesetzliche Krankenkasse vorleistet (heute sehr selten der Fall) oder wenn sich b.) die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrin verschlechtert. Auch hier wird bis zu 165,- EUR pro Versicherungsfall geleistet. Rechnungen für Reparaturen an Sehhilfen sind nicht erstattungsfähig. Das können Sie auch jetzt noch einreichen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Auslandsversicherung für Mexiko
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei
Ihnen eine Zusatzversicherung abgeschlossen.
Diese beinhaltet auch eine
Auslandskrankenversicherung.
Ich reise nach Mexiko.
Gemäß den
Versicherungsbedingungen meines Vertrags besteht Versicherungsschutz in allen
Ländern der Erde.
Sicherheitshalber bitte ich um
Bestätigung, dass ich während der Dauer meines
Mexiko Aufenthaltes unter Versicherungsschutz
stehe.
Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Tarif GE der Signal Iduna enthält auch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Als Ausland gelten hier alle Länder. Ausnahme ist das jeweilige Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei
Ihnen eine Zusatzversicherung abgeschlossen.
Diese beinhaltet auch eine
Auslandskrankenversicherung.
Ich reise nach Mexiko.
Gemäß den
Versicherungsbedingungen meines Vertrags besteht Versicherungsschutz in allen
Ländern der Erde.
Sicherheitshalber bitte ich um
Bestätigung, dass ich während der Dauer meines
Mexiko Aufenthaltes unter Versicherungsschutz
stehe.
Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Tarif GE der Signal Iduna enthält auch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Als Ausland gelten hier alle Länder. Ausnahme ist das jeweilige Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Erstattungsgrenzen
wieso schreiben sie in ihrer Tabelle, dass der Signal B Tarif im 3. Jahr bei 6750 € begrenzt ist, obwohl laut Rückfrage bei Signal im 3. Jahr bei 400 Euro (GE Anteil) und 1280 EURO (Z50-3) die Erstattungswerte liegen.
MfG
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
da der Tarif Signal B aus zwei Tarifen besteht, ist das mit den Begrenzungen etwas verwirrend. Daher hier ausführlich:
A) Tarif 1: GE
Dieser deckt zuerst 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatz gem. GOZ und zwar 4 Jahre lang begrenzt:
1. Versicherungsjahr 20% aus maximal 1000 Euro Rechnung = 200 Euro
2. Versicherungsjahr 20% aus maximal 1500 Euro Rechnung = 300 Euro
3. Versicherungsjahr 20% aus maximal 2000 Euro Rechnung = 400 Euro
4. Versicherungsjahr 20% aus maximal 2500 Euro Rechnung = 500 Euro
Danach ab dem 5. Versicherungsjahr (genau ab Beginndatum gerechnet) leistet der GE die 20% in unbegrenzter Höhe.
Nach Leistung des GE (20%) und ggf. der gesetzlichen Krankenkasse kommt noch der 2. Tarif dazu.
B) Tarif 2: Z50-3
Dieser Tarif deckt Restkosten bis 2.560 Euro beim Zahnarzt zu 50 % ab. Der Z50-3 erstattet also jährlich Restkosten bis 1.280 Euro. Diese Erstattungsleistung aus Z 50-3 ist dauerhaft begrenzt.
Tarif 1 erstattet im 1. Jahr bis 200 Euro; zusammen mit dem zweiten Tarif 1280 Eur ergibt sich eine maximale Erstattung von 1.480 Euro im 1. Versicherungsjahr.
1. Versicherungsjahr 1480 Euro
2. Versicherungsjahr 1580 Euro
3. Versicherungsjahr 1680 Euro
4. Versicherungsjahr 1780 Euro
Ab dem 5. Versicherungsjahr 20% unbegrenzt + 50% Restkosten bis 1280 Euro.
Die Begrenzungen des GE (20%) beziehen sich auf das exakte Versicherungsjahr (genau ab Beginndatum 1 Jahr) - die Begrenzung des Z 50-3 (maximal 50% aus 2560 Euro = 1280 Euro Restkostenerstattung) hingegen bezieht sich auf das Kalenderjahr.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
wieso schreiben sie in ihrer Tabelle, dass der Signal B Tarif im 3. Jahr bei 6750 € begrenzt ist, obwohl laut Rückfrage bei Signal im 3. Jahr bei 400 Euro (GE Anteil) und 1280 EURO (Z50-3) die Erstattungswerte liegen.
MfG
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
da der Tarif Signal B aus zwei Tarifen besteht, ist das mit den Begrenzungen etwas verwirrend. Daher hier ausführlich:
A) Tarif 1: GE
Dieser deckt zuerst 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatz gem. GOZ und zwar 4 Jahre lang begrenzt:
1. Versicherungsjahr 20% aus maximal 1000 Euro Rechnung = 200 Euro
2. Versicherungsjahr 20% aus maximal 1500 Euro Rechnung = 300 Euro
3. Versicherungsjahr 20% aus maximal 2000 Euro Rechnung = 400 Euro
4. Versicherungsjahr 20% aus maximal 2500 Euro Rechnung = 500 Euro
Danach ab dem 5. Versicherungsjahr (genau ab Beginndatum gerechnet) leistet der GE die 20% in unbegrenzter Höhe.
Nach Leistung des GE (20%) und ggf. der gesetzlichen Krankenkasse kommt noch der 2. Tarif dazu.
B) Tarif 2: Z50-3
Dieser Tarif deckt Restkosten bis 2.560 Euro beim Zahnarzt zu 50 % ab. Der Z50-3 erstattet also jährlich Restkosten bis 1.280 Euro. Diese Erstattungsleistung aus Z 50-3 ist dauerhaft begrenzt.
Tarif 1 erstattet im 1. Jahr bis 200 Euro; zusammen mit dem zweiten Tarif 1280 Eur ergibt sich eine maximale Erstattung von 1.480 Euro im 1. Versicherungsjahr.
1. Versicherungsjahr 1480 Euro
2. Versicherungsjahr 1580 Euro
3. Versicherungsjahr 1680 Euro
4. Versicherungsjahr 1780 Euro
Ab dem 5. Versicherungsjahr 20% unbegrenzt + 50% Restkosten bis 1280 Euro.
Die Begrenzungen des GE (20%) beziehen sich auf das exakte Versicherungsjahr (genau ab Beginndatum 1 Jahr) - die Begrenzung des Z 50-3 (maximal 50% aus 2560 Euro = 1280 Euro Restkostenerstattung) hingegen bezieht sich auf das Kalenderjahr.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo
Ab wann zahlt die versicherrung wenn ich jetzt in den 1-3 monate eine brücke oder krone brauche,und kann ich überhaup was abschließen weil mir schon zähne fehlen.
m.f.g
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich ist es bei Zahnzusatzversicherungen so:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten, sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers. Geleistet wird für neu nach Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle. Sollte also derzeit alles in Ordnung sein und dann einige Monate nach Abschluss bereits eine Behandlung notwendig werden, ist das, wenn der Versicherungsfall erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist, grundsätzlich mitversichert. Die Wartezeit für den Zahnbereich beträgt allerdings 8 Monate. Häufig ist es dann aber möglich, Behandlungen noch etwas zu vertagen, damit die Behandlung dann erst nach Ablauf der Wartezeit durchgeführt wird.
Grundsätzlich ist der Abschluss bei der Signal auch mit fehlenden Zähnen möglich. In der Regel ist hier jedoch der Versicherungsfall schon eingetreten, so dass ein späterer Ersatz nicht erstattungsfähig ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Ab wann zahlt die versicherrung wenn ich jetzt in den 1-3 monate eine brücke oder krone brauche,und kann ich überhaup was abschließen weil mir schon zähne fehlen.
m.f.g
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich ist es bei Zahnzusatzversicherungen so:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten, sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers. Geleistet wird für neu nach Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle. Sollte also derzeit alles in Ordnung sein und dann einige Monate nach Abschluss bereits eine Behandlung notwendig werden, ist das, wenn der Versicherungsfall erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist, grundsätzlich mitversichert. Die Wartezeit für den Zahnbereich beträgt allerdings 8 Monate. Häufig ist es dann aber möglich, Behandlungen noch etwas zu vertagen, damit die Behandlung dann erst nach Ablauf der Wartezeit durchgeführt wird.
Grundsätzlich ist der Abschluss bei der Signal auch mit fehlenden Zähnen möglich. In der Regel ist hier jedoch der Versicherungsfall schon eingetreten, so dass ein späterer Ersatz nicht erstattungsfähig ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage zu Punkt 3 bei II. Angaben für Vorab - Annahmecheck
Wieso ist beim Versicherungstarif Signal B kein Abschluß möglich, wenn Punkt 3(schwere Vorerkrankung) mit ja beantwortet wurde (in meinem Fall eine Depression). Bei Tarif Signal B gibt es doch keine dafür relevante Zusatzleistungen.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das hat der Versicherer so festgelegt, das können wir nicht beeinflussen. Im Antrag wird nach einer Liste von Erkrankungen gefragt (z.B. auch Depression, auch Epilepsie, Herzinfarkt oder Neurodermitis) und wenn diese Frage mit JA zu beantworten ist, kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl Komfort-Plus (Signal A), also auch Komfort–Zahn (Signal B).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wieso ist beim Versicherungstarif Signal B kein Abschluß möglich, wenn Punkt 3(schwere Vorerkrankung) mit ja beantwortet wurde (in meinem Fall eine Depression). Bei Tarif Signal B gibt es doch keine dafür relevante Zusatzleistungen.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das hat der Versicherer so festgelegt, das können wir nicht beeinflussen. Im Antrag wird nach einer Liste von Erkrankungen gefragt (z.B. auch Depression, auch Epilepsie, Herzinfarkt oder Neurodermitis) und wenn diese Frage mit JA zu beantworten ist, kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl Komfort-Plus (Signal A), also auch Komfort–Zahn (Signal B).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sehhilfen: Zahlung bei Kontaktlinsen
Dieser Tarif zahlt bis 165€ jährlich für Sehhilfen. Dann lese ich aber nur alle drei Jahre oder bei Änderung der Dioptrin-Stärke von mindestens 0,5%. Wie läuft das dann mit Kontaktlinsen, die ich mindestens jedes halbes Jahr kaufe und sich die Sehstärke (hoffentlich) nicht geändert hat? Erhalte ich dann nur einen drittel der 165€ im Jahr erstattet?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Tarif Signal B leistet aus Tarif GE - insgesamt bis 165 EUR für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen, nach Abzug der GKV-Leistung 100 % Erstattung.
1. Geleistet wird immer nach Vorleistung der GKV (Anm. Verfasser: Kasse leistet aber nur noch, bei unter 18-Jährigen und schwer Sehbeeinträchtigten). Dann Optikerrechnung minus Vorleistung der Kasse, auf den Rest 100 % Erstattung bis zur Höhe von max. 165 EUR.
2. Fehlt diese Vorleistung der Kasse, wird immer bei nachgewiesener Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrin, 100 % der Sehhilfenrechnung erstattet, bis zur Höhe von 165 EUR pro Erstattungsfall im Kalenderjahr. Die Dioptrinänderung soll der Optiker Ihnen auf der Rechnung oder sonstwie bestätigen, gegenüber dem letzten Bezug der Sehhilfe.
3. Ansonsten alle 3 Kalenderjahre Leistung auf eine Sehhilfenrechnung zu 100 % bis 165 EUR.
Wir haben auch geklärt, wie das Leistungsverhalten für sog. Monatskontaktlinsen bzw. auch für Tageskontaktlinsen ist.
Die Leistung für Sehhilfen aus dem Tarif GE, bezieht sich ja auf das Kalenderjahr und beträgt hier 165 EUR max. pro Kalenderjahr. Weist jemand eine 0,5 Dioptrinänderung nach und bezieht dann sog. Monatskontaktlinsen z.B. für 15 Euro das Stück jeden Monat, werden alle 12 während eines Kalenderjahres bezogenen Monatskontaktlinsen als erstattungsfähig angesehen und daher bis zum Höchstbetrag von 165 EUR im Kalenderjahr erstattet.
Wenn 12 Linsen also im Kalenderjahr bezogen wurden, pro Stück für 15 Euro, verbliebe also eine Eigenanteil von insgesamt nur 15 EUR (Rechengang: Gesamtrechnung 12 x 15 EUR = 180 EUR minus max. Erstattung aus GE 165 EUR = 15 EUR).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Dieser Tarif zahlt bis 165€ jährlich für Sehhilfen. Dann lese ich aber nur alle drei Jahre oder bei Änderung der Dioptrin-Stärke von mindestens 0,5%. Wie läuft das dann mit Kontaktlinsen, die ich mindestens jedes halbes Jahr kaufe und sich die Sehstärke (hoffentlich) nicht geändert hat? Erhalte ich dann nur einen drittel der 165€ im Jahr erstattet?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Tarif Signal B leistet aus Tarif GE - insgesamt bis 165 EUR für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen, nach Abzug der GKV-Leistung 100 % Erstattung.
1. Geleistet wird immer nach Vorleistung der GKV (Anm. Verfasser: Kasse leistet aber nur noch, bei unter 18-Jährigen und schwer Sehbeeinträchtigten). Dann Optikerrechnung minus Vorleistung der Kasse, auf den Rest 100 % Erstattung bis zur Höhe von max. 165 EUR.
2. Fehlt diese Vorleistung der Kasse, wird immer bei nachgewiesener Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrin, 100 % der Sehhilfenrechnung erstattet, bis zur Höhe von 165 EUR pro Erstattungsfall im Kalenderjahr. Die Dioptrinänderung soll der Optiker Ihnen auf der Rechnung oder sonstwie bestätigen, gegenüber dem letzten Bezug der Sehhilfe.
3. Ansonsten alle 3 Kalenderjahre Leistung auf eine Sehhilfenrechnung zu 100 % bis 165 EUR.
Wir haben auch geklärt, wie das Leistungsverhalten für sog. Monatskontaktlinsen bzw. auch für Tageskontaktlinsen ist.
Die Leistung für Sehhilfen aus dem Tarif GE, bezieht sich ja auf das Kalenderjahr und beträgt hier 165 EUR max. pro Kalenderjahr. Weist jemand eine 0,5 Dioptrinänderung nach und bezieht dann sog. Monatskontaktlinsen z.B. für 15 Euro das Stück jeden Monat, werden alle 12 während eines Kalenderjahres bezogenen Monatskontaktlinsen als erstattungsfähig angesehen und daher bis zum Höchstbetrag von 165 EUR im Kalenderjahr erstattet.
Wenn 12 Linsen also im Kalenderjahr bezogen wurden, pro Stück für 15 Euro, verbliebe also eine Eigenanteil von insgesamt nur 15 EUR (Rechengang: Gesamtrechnung 12 x 15 EUR = 180 EUR minus max. Erstattung aus GE 165 EUR = 15 EUR).
Mit freundlichem Gruß,
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Fehlende Zähne mitversichern
Sind fehlende Zähne vor Versicherungsabschluss (in meinem Fall 2) nicht mitversichert?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
es ist bei diesem Versicherer so, dass er sich in jüngster Zeit für die Erstattung von Zahnersatz für vor Abschluss der Versicherung fehlende Zähne nicht in der Leistungspflicht sah, obwohl das in den Tarifbedingungen nicht explizit geregelt ist. Der Versicherer begründet dies damit, dass ein fehlender, noch nicht ersetzter Zahn ein eingetretener Versicherungsfall ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sind fehlende Zähne vor Versicherungsabschluss (in meinem Fall 2) nicht mitversichert?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
es ist bei diesem Versicherer so, dass er sich in jüngster Zeit für die Erstattung von Zahnersatz für vor Abschluss der Versicherung fehlende Zähne nicht in der Leistungspflicht sah, obwohl das in den Tarifbedingungen nicht explizit geregelt ist. Der Versicherer begründet dies damit, dass ein fehlender, noch nicht ersetzter Zahn ein eingetretener Versicherungsfall ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Brille, Brückenversorgung
ich bin Brillenträger wieviel zahlen sie bei einer neuen Brille dazu? Wenn ich irgendwann einmal meine fehlenden Zähne durch Brücken ersetzen lassen möchte mit welcher Zuzahlung von Ihnen kann ich dann rechnen? Einmal im Jahr lasse ich eine PZR durchführen welchen Betrag zahlen sie dazu? danke für Ihre Antwort
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Signal-Iduna leistet für Sehhilfen (aus Tarif GE) bis zu 165.- Euro (Brillen, Gestellt und auch Kontaktlinsen; für diese Leistung gilt eine Warztezeit von 3 Monaten). Geleistet wird immer nach Vorleistung der GKV (Kasse leistet aber nur noch, bei unter 18-Jährigen und schwer Sehbeeinträchtigten). Das bedeutet: Optikerrechnung minus Vorleistung der Kasse und auf den Rest 100 % Erstattung bis zur Höhe von max. 165 EUR.
Fehlt diese Vorleistung der Kasse, wird immer bei nachgewiesener Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrin, 100 % der Sehhilfenrechnung erstattet, bis zur Höhe von 165 EUR pro Erstattungsfall im Kalenderjahr.
Ansonsten alle 3 Kalenderjahre Leistung auf eine Sehhilfenrechnung zu 100 % bis 165 EUR.
Leistungen für PZR erbringt der Tarifbaustein Z50-3. Dabei werden grundsätzlich mal 50% der Kosten übernommen, wobei die Signal durchaus prüft, was genau alles in Rechnung gestellt wurde.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
ich bin Brillenträger wieviel zahlen sie bei einer neuen Brille dazu? Wenn ich irgendwann einmal meine fehlenden Zähne durch Brücken ersetzen lassen möchte mit welcher Zuzahlung von Ihnen kann ich dann rechnen? Einmal im Jahr lasse ich eine PZR durchführen welchen Betrag zahlen sie dazu? danke für Ihre Antwort
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Signal-Iduna leistet für Sehhilfen (aus Tarif GE) bis zu 165.- Euro (Brillen, Gestellt und auch Kontaktlinsen; für diese Leistung gilt eine Warztezeit von 3 Monaten). Geleistet wird immer nach Vorleistung der GKV (Kasse leistet aber nur noch, bei unter 18-Jährigen und schwer Sehbeeinträchtigten). Das bedeutet: Optikerrechnung minus Vorleistung der Kasse und auf den Rest 100 % Erstattung bis zur Höhe von max. 165 EUR.
Fehlt diese Vorleistung der Kasse, wird immer bei nachgewiesener Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrin, 100 % der Sehhilfenrechnung erstattet, bis zur Höhe von 165 EUR pro Erstattungsfall im Kalenderjahr.
Ansonsten alle 3 Kalenderjahre Leistung auf eine Sehhilfenrechnung zu 100 % bis 165 EUR.
Leistungen für PZR erbringt der Tarifbaustein Z50-3. Dabei werden grundsätzlich mal 50% der Kosten übernommen, wobei die Signal durchaus prüft, was genau alles in Rechnung gestellt wurde.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Welche Versicherung steckt dahinter?
Hallo, wer ist der Anbieter der Tarife Signal a und B?
Danke!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das ist die Singal Iduna. Siganl B besteht aus GE + Z50-3 und Signal A aus GE + GE-Plus + Z50-3.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo, wer ist der Anbieter der Tarife Signal a und B?
Danke!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das ist die Singal Iduna. Siganl B besteht aus GE + Z50-3 und Signal A aus GE + GE-Plus + Z50-3.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Signal A Zahnzusatzversicherung Test-Ergebnis: 61 % (= 3032 €) echte Erstattung
Hallo,
bei der Signal B steht bei Ihnen 60 % Zahnersatz. In dem Signal-Heftchen, das Ihren Vertragsunterlagen beiligt, sind nur 20 % für Zahnersatz angegeben.
Wie verhält sich das??
Und ich meine mal von Brillenleistungen alle 2 Jahre gelesen zu haben. Bei Signal sind nun alle 3 Jahre angegeben.
Sehr geehrte Fragenstellerin,
1.) Einfache Kurzfassung:
Signal B = GE, Z50-3 - Wir haben es zusammengefasst.
Zahnersatz erhalten Sie laut den Tarifbedingungen (auch im blauen
Heftchen ersichtlich) aus dem Tarif GE u n d Z50-3 nicht nur aus
GE !
Aus dem GE >> 20 % vom Rechnungsbetrag
und dann dazu
aus dem Z50-3 >> 50 % der Restkosten
So kommen Sie bei 0 % Erstattung auf ca. mindestens 60 % Erstattung für Zahnersatz.
Details ersehen Sie im Leistungskatalog Singal B in der Anlage, den
Sie eigentlich Im Internet runterladen können (dann haben Sie diesen immer akutell)
2.) Signal leistet für Brillen laut Bedingungen alle 3 Kalenderjahre nach
dem ersten mal...ausser:
Private Brillen/Sehhilfenleistungen gab es früher regelmäßig nur nach Vorleistung der Kasse, welche ohnehin schon immer sehr gering war und die nunmehr, seit 2004 fast ganz weggefallen ist.
Private Sehhilfenleistungen gibt es daher generell, ab 2004 sogar ohne Kassenvorleistung. Erstattung von Sehhilfen erfolgt bei dem Tarif GE der Signal-Iduna zu 100 % bis max. 165 EUR wie folgt:
Aus Tarif GE: Insgesamt bis 165 EUR für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen, nach Abzug der GKV-Leistung 100 % Erstattung (Anm. des Verfassers je Erstattungsfall, d.h. unter Umständen sogar mehrmals. Die Erstattung ist auf das Kalenderjahr bezogen).
1. Geleistet wird immer nach Vorleistung der GKV (Anm. Verfasser: Kasse leistet aber nur noch, bei unter 18-Jährigen und schwer Sehbeeinträchtigten). Dann Optikerrechnung minus Vorleistung der Kasse, auf den Rest 100 % Erstattung bis zur Höhe von max. 165 EUR.
2. Fehlt diese Vorleistung der Kasse, wird immer bei nachgewiesener Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrin, 100 % der Sehhilfenrechnung erstattet, bis zur Höhe von 165 EUR pro Erstattungsfall im Kalenderjahr. Die Dioptrinänderung soll der Optiker Ihnen auf der Rechnung oder sonstwie bestätigen, gegenüber dem letzten Bezug der Sehhilfe.
Hallo,
bei der Signal B steht bei Ihnen 60 % Zahnersatz. In dem Signal-Heftchen, das Ihren Vertragsunterlagen beiligt, sind nur 20 % für Zahnersatz angegeben.
Wie verhält sich das??
Und ich meine mal von Brillenleistungen alle 2 Jahre gelesen zu haben. Bei Signal sind nun alle 3 Jahre angegeben.
Sehr geehrte Fragenstellerin,
1.) Einfache Kurzfassung:
Signal B = GE, Z50-3 - Wir haben es zusammengefasst.
Zahnersatz erhalten Sie laut den Tarifbedingungen (auch im blauen
Heftchen ersichtlich) aus dem Tarif GE u n d Z50-3 nicht nur aus
GE !
Aus dem GE >> 20 % vom Rechnungsbetrag
und dann dazu
aus dem Z50-3 >> 50 % der Restkosten
So kommen Sie bei 0 % Erstattung auf ca. mindestens 60 % Erstattung für Zahnersatz.
Details ersehen Sie im Leistungskatalog Singal B in der Anlage, den
Sie eigentlich Im Internet runterladen können (dann haben Sie diesen immer akutell)
2.) Signal leistet für Brillen laut Bedingungen alle 3 Kalenderjahre nach
dem ersten mal...ausser:
Private Brillen/Sehhilfenleistungen gab es früher regelmäßig nur nach Vorleistung der Kasse, welche ohnehin schon immer sehr gering war und die nunmehr, seit 2004 fast ganz weggefallen ist.
Private Sehhilfenleistungen gibt es daher generell, ab 2004 sogar ohne Kassenvorleistung. Erstattung von Sehhilfen erfolgt bei dem Tarif GE der Signal-Iduna zu 100 % bis max. 165 EUR wie folgt:
Aus Tarif GE: Insgesamt bis 165 EUR für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen, nach Abzug der GKV-Leistung 100 % Erstattung (Anm. des Verfassers je Erstattungsfall, d.h. unter Umständen sogar mehrmals. Die Erstattung ist auf das Kalenderjahr bezogen).
1. Geleistet wird immer nach Vorleistung der GKV (Anm. Verfasser: Kasse leistet aber nur noch, bei unter 18-Jährigen und schwer Sehbeeinträchtigten). Dann Optikerrechnung minus Vorleistung der Kasse, auf den Rest 100 % Erstattung bis zur Höhe von max. 165 EUR.
2. Fehlt diese Vorleistung der Kasse, wird immer bei nachgewiesener Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrin, 100 % der Sehhilfenrechnung erstattet, bis zur Höhe von 165 EUR pro Erstattungsfall im Kalenderjahr. Die Dioptrinänderung soll der Optiker Ihnen auf der Rechnung oder sonstwie bestätigen, gegenüber dem letzten Bezug der Sehhilfe.
Frage von WTB: Signal B
Hallo,guten Tag
ich habe alle Gesundheitsfragen beantwortet und erhalte von Ihnen als Alternativempfehlung diesen
Tarif,sonst haben Sie mir aufgrund meiner Gesundheitsangaben den Tarif Ergo Direkt Denti Gent
empfohlen-(bereits bei Ihnen baantragt).
Also meine Frage ist, warum einerseits dieser Tarif
Signal B empfohlen wird, andererseits aber steht dann,
Tarif nicht abschließbar.
Ich bin Brillenträgerin, habe fehlende noch nicht ersetzte Zähne und bin wegen einer Erkrankung in Behandlung.
Ist trotzdem der Signal B Tarif abschließbar?
Ich würde gerne 2 Tarife abschließen, also für künftige Behandlungen.
Wäre der Ergo Direkt Dent Gent sowie der Signal B
zusammen sinnvoll?
Über eine Antwort freue ich mich, vielen Dank im voraus.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Tarif Signal B bietet noch Zusatzleistungen. Es werden somit bei diesem Tarif kaum Zahnfragen gestellt, jedoch weitere allgemeine Gesundheitsfragen. Es könnte möglich sein, dass der Tarif daher nicht abschließbar ist, weil Sie hier eine Frage bejahen müssen. Zwei Tarife - das ist nicht unserer Empfehlung, weil, ganz abgesehen davon, dass das bei vielen Versicherern nicht möglich ist, ein leistungsstarker Tarif voll ausreicht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo,guten Tag
ich habe alle Gesundheitsfragen beantwortet und erhalte von Ihnen als Alternativempfehlung diesen
Tarif,sonst haben Sie mir aufgrund meiner Gesundheitsangaben den Tarif Ergo Direkt Denti Gent
empfohlen-(bereits bei Ihnen baantragt).
Also meine Frage ist, warum einerseits dieser Tarif
Signal B empfohlen wird, andererseits aber steht dann,
Tarif nicht abschließbar.
Ich bin Brillenträgerin, habe fehlende noch nicht ersetzte Zähne und bin wegen einer Erkrankung in Behandlung.
Ist trotzdem der Signal B Tarif abschließbar?
Ich würde gerne 2 Tarife abschließen, also für künftige Behandlungen.
Wäre der Ergo Direkt Dent Gent sowie der Signal B
zusammen sinnvoll?
Über eine Antwort freue ich mich, vielen Dank im voraus.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Tarif Signal B bietet noch Zusatzleistungen. Es werden somit bei diesem Tarif kaum Zahnfragen gestellt, jedoch weitere allgemeine Gesundheitsfragen. Es könnte möglich sein, dass der Tarif daher nicht abschließbar ist, weil Sie hier eine Frage bejahen müssen. Zwei Tarife - das ist nicht unserer Empfehlung, weil, ganz abgesehen davon, dass das bei vielen Versicherern nicht möglich ist, ein leistungsstarker Tarif voll ausreicht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: Signal B
Guten Abend,
ich habe eine priv. Zusatzversicherung bei der Signal Iduna seit 12/2004, Tarif GE (11,69 €/monatl.). Da ich seit ca. 20 Jahren eine Teilprotese trage, diese bereits repariert wurde und höchstwahrscheinlich weitere Verankerungszähne zum halt der Teilprotese ersetzt bzw. eine neue Teilprotese angefertigt werden mussen (Implantade !?), wurde mir empfohlen eine weitere Versicherung des Tarifes Z 50-3 abzuschließen. Er soll den jetzigen Behandlungsplan nicht betreffen (10,41 €/monatl.). Würden Sie dem zustimmen oder gibt es eine andere Alternative ? Ich bin 52 Jahre. Herzlichen Dank für Ihre Hilfestellung !!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Z50-3 deckt Restkosten bis 2.560 Euro beim Zahnarzt zu 50 % ab. Der Z50-3 erstattet also jährlich Restkosten bis 1.280 Euro. Diese Erstattungsleistung aus Z 50-3 ist dauerhaft begrenzt. Der Z50-3 enthält Leistungen für den Bereich „Zahnbehandlung“. Grundsätzlich leistet die Signal au dem Tarif Z50-3 für Zahnbehandlung 50%.
Zu beachten ist aber natürlich: Wenn Sie jetzt schon einen Behandlungsplan haben, ist das ein bereits eingetretene Versicherungsfall. Dieser kann nicht mehr weiter abgesichert werden. Sollten Sie also um den Z50-3 erweitern wollen, dann würde dieser Tarif natürlich nur für Versicherungsfälle leisten, die nach Vertragsabschluss neu eingetreten sind.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Guten Abend,
ich habe eine priv. Zusatzversicherung bei der Signal Iduna seit 12/2004, Tarif GE (11,69 €/monatl.). Da ich seit ca. 20 Jahren eine Teilprotese trage, diese bereits repariert wurde und höchstwahrscheinlich weitere Verankerungszähne zum halt der Teilprotese ersetzt bzw. eine neue Teilprotese angefertigt werden mussen (Implantade !?), wurde mir empfohlen eine weitere Versicherung des Tarifes Z 50-3 abzuschließen. Er soll den jetzigen Behandlungsplan nicht betreffen (10,41 €/monatl.). Würden Sie dem zustimmen oder gibt es eine andere Alternative ? Ich bin 52 Jahre. Herzlichen Dank für Ihre Hilfestellung !!
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Z50-3 deckt Restkosten bis 2.560 Euro beim Zahnarzt zu 50 % ab. Der Z50-3 erstattet also jährlich Restkosten bis 1.280 Euro. Diese Erstattungsleistung aus Z 50-3 ist dauerhaft begrenzt. Der Z50-3 enthält Leistungen für den Bereich „Zahnbehandlung“. Grundsätzlich leistet die Signal au dem Tarif Z50-3 für Zahnbehandlung 50%.
Zu beachten ist aber natürlich: Wenn Sie jetzt schon einen Behandlungsplan haben, ist das ein bereits eingetretene Versicherungsfall. Dieser kann nicht mehr weiter abgesichert werden. Sollten Sie also um den Z50-3 erweitern wollen, dann würde dieser Tarif natürlich nur für Versicherungsfälle leisten, die nach Vertragsabschluss neu eingetreten sind.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Frage von WTB: Signal B
Hallom
ich bin mir unsicher ob ich Signal A oder B beantragen soll - wie kann ich die Entscheidung treffen? Wie bewerten Sie diese beiden Zahnzusatzversicherungen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Unterschied der beiden Tarife liegt hauptsächlich bei den Ergänzungsleistungen. Bei den Zahnleistungen gibt es nur einen kleinen Unterschied: Signal A leistet ein klein wenig (10%) mehr für Zahnersatz. Die Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung sind identisch.
Der Hauptunterschied liegt also bei den Ergänzungsleistungen:
Signal B umfasst folgende Ergänzungsleistungen: I) Brille / Sehhilfen (bis 165 Euro alle drei Jahre oder bei Sehstärkenveränderung mind. 0,5 Dioptrien); II)Kurtagegeld (8,25 Euro / Tag max. 28 Tage alle drei Jahre); III) Auslandsreisekrankenversicherung. ----- Signal A umfasst zusätzlich noch: IV) Heilmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen und Verordungsgebühren, z.B. ärztlich verordnete Krankengymnastik); V) Hilfsmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen bzw. Gesamtkosten bei ausgewählten großen Hilfsmitteln, bis 1100 Euro pro Jahr); VI) Heilpraktiker (80% bis 550 Euro pro Jahr).
Die beiden Tarife bieten ein sehr interessantes Preis-Leistungsverhältnis. Die Entscheidung, welcher Tarif der richtige ist, kann über die Zusatzleistungen getroffen werden. Wer nie im Leben z.B. einem Heilpraktiker geht oder gehen will, braucht diesen Zusatz nicht und kann Signal B wählen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallom
ich bin mir unsicher ob ich Signal A oder B beantragen soll - wie kann ich die Entscheidung treffen? Wie bewerten Sie diese beiden Zahnzusatzversicherungen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Unterschied der beiden Tarife liegt hauptsächlich bei den Ergänzungsleistungen. Bei den Zahnleistungen gibt es nur einen kleinen Unterschied: Signal A leistet ein klein wenig (10%) mehr für Zahnersatz. Die Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung sind identisch.
Der Hauptunterschied liegt also bei den Ergänzungsleistungen:
Signal B umfasst folgende Ergänzungsleistungen: I) Brille / Sehhilfen (bis 165 Euro alle drei Jahre oder bei Sehstärkenveränderung mind. 0,5 Dioptrien); II)Kurtagegeld (8,25 Euro / Tag max. 28 Tage alle drei Jahre); III) Auslandsreisekrankenversicherung. ----- Signal A umfasst zusätzlich noch: IV) Heilmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen und Verordungsgebühren, z.B. ärztlich verordnete Krankengymnastik); V) Hilfsmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen bzw. Gesamtkosten bei ausgewählten großen Hilfsmitteln, bis 1100 Euro pro Jahr); VI) Heilpraktiker (80% bis 550 Euro pro Jahr).
Die beiden Tarife bieten ein sehr interessantes Preis-Leistungsverhältnis. Die Entscheidung, welcher Tarif der richtige ist, kann über die Zusatzleistungen getroffen werden. Wer nie im Leben z.B. einem Heilpraktiker geht oder gehen will, braucht diesen Zusatz nicht und kann Signal B wählen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Downloads & AVB`s
Wichtige Downloads der Signal Iduna Kompakt-START Zahnzusatzversicherung.Beitragstabelle:
Die Beiträge sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Dadurch bleiben die Beiträge nach Abschluss stabil.Monatlicher Beitrag bei Eintrittsalter:
10 Jahre: 6.05 €
20 Jahre: 12.14 €
30 Jahre: 15.12 €
40 Jahre: 17.54 €
50 Jahre: 19.26 €
60 Jahre: 19.80 €
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Signal-Iduna Krankenversicherung,Neue Rabenstraße 15-19,
20351 Hamburg