Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
60 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
8 Monate.
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 60 %.
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Begrenzung für Inlays
Ohne Begrenzung.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 60 %. Nur ca. Wert, da komplexe Erstattung aus 2 Tarifen resultiert.
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Positiv : begrenzt, aber in auskömmlicher Höhe.
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ja, max. 6 Implantate je Kiefer, also ingesamt bis zu 12 Implantate sind erstattungsfähig!
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Ja.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Ja, 60 %. bis 8er Zahn (Weisheitszahn)
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Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
Ohne Begrenzung.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
50 %
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Wartezeiten für Zahnerhalt
8 Monate.
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Nein.
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Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 50 %.
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Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 50 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 50 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 50 %.
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Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 50 %.
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Zahnärztliche Hightech-Leistungen
Laserbehandlung
Ja, 50%RB. Nur mit höherem GOZ-Steigerungsfaktor auf Behandlung anzurechnen (max. 3,5fach).
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OP-Mikroskop
Ja, 50%RB. Nur mit höherem GOZ-Steigerungsfaktor auf Behandlung anzurechnen (max. 3,5fach).
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CEREC-Behandlung
Ja, ca. 60%. Leistung als Zahnersatz.
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Digitale Volumentomographie
k.A.
k.A.
Bakterien- / DNA-Test
k.A.
k.A.
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
k.A.
k.A.
Aufbissschiene
Ja, 50%RK.
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VECTOR-Technologie
k.A.
k.A.
Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
50 %
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 50 %.
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Wartezeit Prophylaxe
8 Monate.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 50 %.
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Leistung für Prophylaxe
Ja, 50 %.
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PZR-Leistung im Detail
Eine Leistungspflicht für die professionelle Zahnreinigung als prophylaktische Maßnahme besteht auch nicht nach der Novellierung. Wie bisher wollen wir uns aber entgegenkommend in entsprechenden Tarifen beteiligen. Zur zeit ist eine maximale Pauschale von bis zu 70,- Euro als anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag möglich.
Kinderleistungen
Ja, bietet KFO Leistungen und ist für Kinder geeignet.
Leistet für insgesamt für 7 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Ja, 50 %.
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Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Ja, 50 %.
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Wartezeit Kieferorthopädie
8 Monate.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 50 %.
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 50 %.
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Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
Ja.
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Leistung bei KFO für Mini-Brackets
Nein.
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Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
Nein.
cancel
Leistung bei KFO für farblose Bögen
Nein.
cancel
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
Nein.
cancel
Leistung bei KFO für Retainer
Ja.
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Leistung bei KFO für Invisalign
Ja.
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Weitere "zahnlose" Zusatzleistungen
Der Tarif leistet zusätzlich für Sehhilfen, Auslandsreise-Krankenversicherung und Kur-Tagegeld.
Die nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für Sehhilfen werden bis zu 165,- Euro erstattet. Sind die Voraussetzungen für die Leistung der GKV nicht erfüllt, besteht aus dem Tarif ebenfalls ein Anspruch bis zu 165,- Euro, fallseine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt, ansonsten alle drei Kalenderjahre.
Für die Dauer eine Vorsorge- oder Rehabilitationskur wird ein Kurtagegeld von 8,25 Euro gezahlt, längstens jedoch für 28 Tage innerhalb von 3 Jahren.
Erstattet werden bei vorübergehenden Reisen bis zu jeweils 6 Wochen Dauer die im Ausland durch akut aufgetretene Erkrankungen oder Unfälle entstandenen erstattungsfähigen Kosten für ambulante und stationäre Behandlung zu 100%, sowie die Kosten für Rücktransport bzw. Bestattung.
Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
3.060 € im 1. bis 2. Jahr
6.520 € im 3. bis 4. Jahr
Altersrückstellungen
Tarif hat Beitragsrückstellungen [weniger gut]
Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Nach 8 Monaten. sehr hohe Erstattungsleistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung
(GE) 20 % aller privatzahnärztlich abgerechneter Kosten für Zahnersatz:
im 1. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 200 € Erstattung
im 2. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 300 € Erstattung
im 3. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 400€ Erstattung
im 4. VJ 20 % für Zahnersatz bis zu 500 € Erstattung
ab 5. VJ 20 % in unbegrenzter Höhe für Zahnersatz.
(Z50-3) Zusätzlich zur Leistung nach Tarif (1) und ggf. Kassenleistung 50 % für alle noch ungedeckten Restkosten bis max. 2.560 € pro Versicherungsjahr (Erstattung davon 50 % bis 1.280 € jedes Versicherungsjahr, auch schon im 1. VJ).
Die Kosten (einschließlich Sachkosten) werden erstattet, soweit sie nach einer Gebührenordnung erstattet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten. Für die Erstattung ist die ärztliche Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich. Es gelten die Tarifbedingungen sowie § 2 I (1) MB/KK entsprechend.
Wartezeit (ausführliche Beschreibung):
Die Wartezeit für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnerhalt beträgt 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe. Die Wartezeit für die Zusatzleistungen beträgt 3 Monate.
Annahmebdingungen im Detail:
Der Tarif sieht ein Annahmehöchstalter von 70 Jahren vor.
Kein Abschluss bei schweren Krankheiten wie z.B. Aids möglich.
Kein Abschluss bei einer vorhandenen Zahnfehlstellung möglich.
Kein Abschluss bei Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt innerhalb der letzten 5 Jahre möglich.
Wichtig: Die Signal frägt nicht nach fehlenden Zähnen. Daher ist ein Abschluss auch mit vielen fehlenden Zähnen noch möglich. Diese werden aber NICHT mitversichert - eine spätere Erstattung für vormals fehlende Zähne ist somit NICHT möglich.
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Der Kunde kann den Tarif Signal B (Komfort-Zahn) bestehend aus den beiden Bausteinen GE+Z50-3 jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Dies ist allerdings erst nach Ablauf der 2-jährigen Mindestvertragslaufzeit möglich.
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Der Versicherer leistet bei dieser Methode auf Basis der so genannten Restkosten - also nach Abzug der Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Bei dieser Methode wird vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse abgezogen. Das ergibt die so genannten Restkosten, welche dann als Basis für die Berechnung des prozentualen Anteils dienen. Die Höhe der Erstattungssumme richtet sich nach der Höhe der Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Ist die Leistung der GKV höher, verringert sich die Leistung der Zahnzusatzversicherung und umgekehrt. Erfolgt keine Leistung durch die Krankenkasse, ist die Leistung seitens des Zahnzusatztarifs entsprechend am höchsten - natürlich bleibt aber dann auch der Eigenanteil höher.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 50% von den Restkosten.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
ergibt Restkosten in Höhe von |
650,- Euro |
abzüglich 50 % Leistung vom Zahnzusatztarif |
325,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
325,- Euro |