WaizmannTabelle | Nr. 1 bei Zahnärzten.
Startseite | jetzt eigenen Waizmann-Vergleich starten | Impressum

User-Frage zur AXA DENT Premium-U Zahnzusatzversicherung

AXA oder Janitos Zahnzusatversicherung

Hallo, ich kann mich nicht entscheiden zwischen den beiden ZZV. Die AXA kostet nach 20 Jahren (40-60Jahre) 273€ mehr hat aber auch bessere Leistungen. Die Tabelle Leistungen…zahnerhaltender Maßnahmen bei der Janitos sieht nicht so gut aus gegenüber der AXA. Ist so etwas wirklich relevant? Kann man etwas über die Preisanpassung sagen? Die AXA ist halt ab dem 50. Jahr günstiger. Wechseln mit 50 Jahren zu einer andern ZZV würde ja wieder die Zahnzustandsfragen nach sich ziehen und falls man jetzt noch nichts hat aber in den nächsten 10 Jahren doch „Ausfälle“ hat würde man nicht mehr in eine andere ZZV kommen bzw. schwerer.
Können sie mir da eine Hilfestellung geben?

mfg


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der Übersichtlichkeit halber stelle ich mal beide Tarife gegenüber.


1. Zahnersatz:

AXA DENT Premium leistet mit 85-90% inklusive der GKV-Vorleistung. Die Höhe der Leistung ist dabei abhängig von einem geführten Bonusheft. Sollte das Bonusheft eine über mehr als 5 Jahre lückenlos durchgeführte Vorsorge nachweisen, würde sich die Erstattung von den üblichen 85% auf 90% erhöhen. Bei einer rein den Richtlinien der Regelversorgung entsprechenden Maßnahme beträgt die Leistung sogar 100%. Diese Leistung ist ebenfalls ausgezeichnet.

JDP – Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung beträgt 80-90% (abhängig vom Bonusheft, 90% nur bei lückenlosem Bonusheft über 10 Jahre). Bei Regelversorgung 100%
Kunststofffüllungen und dentinadhäsive Konstruktionen fallen beim JDP in den Bereich Zahnersatz, so dann hier die Erstattung auch im Bereich der 80-90% liegt.


2. Zahnbehandlung bzw. Zahnerhalt:

AXA DENT Premium leistet hier mit 100% des Rechnungsbetrags abzüglich der GKV-Vorleistungen. Das ist ein super Wert, der nicht übertroffen werden kann.

JDP leistet auch mit 100%. Hier ist allerdings zu beachten: Bei Wurzel- und Parodontalbehandlungen leistet dieser Tarif nur, wenn die GKV keine Leistung erbringt, die Behandlung aber medizinisch notwendig ist. Leistet die GKV für eine solche Behandlung kann es immer sein, dass dennoch noch zusätzliche Kosten auf Sie privat zukommen, diese erstattet der Versicherer dann nicht.


3. Prophylaxe bzw. professionelle Zahnreinigung:

AXA DENT Premium leistet mit 100%, allerdings begrenzt auf einen maximalen Erstattungsbetrag von 120,- Euro pro Kalenderjahr.

JDP – 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen, allerdings max. 100.- EURO je Versicherungsjahr.


4. Kieferorthopädie

Auch für diesen Bereich leistet der Tarif DENT Premium der AXA. Und zwar beträgt die Erstattung hier, soweit diese vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, abhängig von einer Vorleistung der GKV, 90% vom Rechnungsbetrag unbegrenzt (bei KIG 1-2) und, falls die Kasse leistet (KIG 3-5), 90% von den Mehrkosten bis zu einem maximalen Betrag von 1.000,- Euro für die gesamte Vertragslaufzeit. Für Erwachsene leistet der Tarif, für den Bereich Kieferorthopädie auch, allerdings nur, wenn die Maßnahme auf einen Unfall - Eintritt nach Versicherungsabschluss - zurückzuführen ist. Der Tarif kann aufgrund dessen also auch für Kinder empfohlen werden.

JDP – Leistungen für KFO werden aus diesem Tarif nur dann erbracht, wenn a) eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, b) die GKV keine Leistung übernimmt und c) die Behandlung von Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Dann beträgt die grundsätzliche Leistung 80%, allerdings mit Beschränkungen in den ersten 48 Vertragsmonaten (500 – 2000.- EURO). Der Ersatz der Aufwendungen ist zudem auf einen maximalen Rechnungsbetrag von 5000.- EURO (also max. Erstattung 4000.- EURO) beschränkt.

5. Begrenzungen:

AXA DENT Premium ist in den ersten Versicherungsjahren wie folgt begrenzt:
im 1. Versicherungsjahr maximal 1.000,- Euro Erstattung,
1.-2. Versicherungsjahr maximal 2.000,- Euro Erstattung,
1.-3. Versicherungsjahr maximal 3.000,- Euro Erstattung,
1.-4. Versicherungsjahr maximal 4.500,- Euro Erstattung,
ab dem 5. Versicherungsjahr ist hier die Erstattung unbegrenzt.

JDP – Sofern vor Abschluss maximal ein Zahn fehlt bestehen folgende anfängliche Begrenzungen:
In den ersten 12 Monaten max. 1000.- EURO;
in den ersten 24 Monaten max. 2000.- EURO;
in den ersten 36 Monaten max. 3000.- EURO;
in den ersten 48 Monaten max. 4000.- EURO;
ab dem 5. Versicherungsjahr keine Begrenzungen der tariflichen Leistungen mehr.
Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen gibt es eine gesonderte Staffelung, bei 4 fehlenden Zähnen wird ein Antrag nicht angenommen.


6. Besonderheiten:

JDP – Der Tarif arbeitet mit einem vorgegebenen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die angegebenen Erstattungen wurden jedoch von hanswaizmann.de als allgemein ausrechend bezeichnet.

Beide Tarife sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


Noch mehr zu diesem Thema

touch_app Hinweis
Der Leistungsbereich "zahnerhaltende Maßnahmen" ist genauso wichtig wie reiner Zahnersatz. Zähne sollten solange erhalten bleinen wie nur irgendwie möglich. Und regelmäßige Zahnerhalt-Maßnahmen können schnell mehrere Tausend Euro kosten.