Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein, denn das müsste für beide Seiten gelten und das wäre für die Versicherungsnehmer nicht gut. So kann der Krankenversicherer nach einem Schadenfall Ihnen nicht einfach kündigen.
Im Prinzip würde den deutschen Versicherern während der ersten 3 Vertragsjahre ein solches ordentliches Kündigungsrecht zustehen. Darauf verzichten allerdings die meisten.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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Allgemeines Kündigungsrecht
Haben die hier aufgeführten Versicherungen im Leistungsfall ein außerordentliches Kündigungsrecht ?
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