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Allianz 740 vorhandener Zahnersatz versichern

Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. 5 Jahren wurden bei mir 5 Kronen und ein Stiftzahn erneuert/ersetzt. Lt. Zahnarzt haben diese eine "Lebenserwartung" von ca. 10-12 Jahren. Deutet dieser Hinweis auf eine geplante Behandlung hin, sodass die Zahnversicherung evtl. um eine Zahlung "herumkommt"? Wird der Ersatz in der gleichen Qualität, wie die aktuelle "Aufführung" bezahlt (Keramikverblendung bis zum Zahnhals; Nicht medizinisch notwedig) ? ausführliche Tarifbeschreibung Allianz 740 Zahnzusatzversicherung anzeigen Sehr geehrte/r Anfrager/in,

kein Zahnersatz hält ewig, in der Regel allerdings länger als 10 Jahre. Daher kann ich diese Frage so gar nicht beantworten. Hier müssten Sie Ihren Zahnarzt fragen, ob es sich um eine provisorische Lösung handelt, die tatsächlich noch nicht abgeschlossen ist, weil eben die und die Behandlung noch zu folgen hat. Oder ob die Behandlung komplett und erfolgreich abgeschlossen ist und man noch gar nicht sagen kann, wann und ob dieser Zahnersatz eine Reparatur oder Erneuerung braucht.

Eine medizinische Notwendigkeit ist Voraussetzung für eine Leistung. Bei Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich hat der Zahnarzt auch bei dem meisten Versicherern genau darzulegen, warum eine medizinische Notwendigkeit (z.B. große Mundöffnung) für die Verblendung besteht.

Beim Tarif der Allianz (740) ist die grundsätzliche Leistung bezüglich Mehrkoten bei Keramikverblendungen folgendermaßen formuliert:
„Es gibt, ausser bei Weisheitszähnen, keine Begrenzung.
Bei zahnfarbenen Versorgungen an den Weisheitszähnen (8er) handelt es sich nicht um medizinisch notwendige Heilbehandlungen sondern um kostmetische Leistungen. Diese sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst.“ (Siehe Clearment-Klarvertrag unter www.clearment.de).

Vorhandener Zahnersatz kann meist dann problemlos mitversichert werden, wenn dieser zum Zeitpunkt des Abschlusses vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Behandlungen notwendig/angeraten/geplant sind.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Vorhandener Zahnersatz ist bei einer Zahnzusatzversicherung mitversichert. Wichtig ist jedoch das dieser zum Abschluss der Zahnzusatzversicherung intakt ist, also keine Behandlungsnotwendigkeit besteht, nichts angeraten wurde, der Zahnersatz also nicht defekt ist.

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