Die Versicherung kann leider ausserordentliche Beitragsanpassungen vornehmen, sollten die Beitragseinnahmen, Neuabschlüsse, Leistungsauszahlungen und Vertragsabgänge sich nicht aufheben.
Wichtig: Die Versicherungsunternehmen prüfen jährlich, ob sich Verträge noch "rechnen". Es werden Beitragseinnahmen den Leistungsauszahlungen gegenübergestellt. Ebenso prüft man Neuzugänge und Abgänge. Sollte der Tarif finanziell belastet werden, kann der Versicherer bei einem unabhängigen Treuhänder eine Beitragsanpassung beantragen. Wird dieser stattgegeben, berechtigt das denn Versicherungsnehmer zu einer Kündigung aufgrund Beitragsanpassung.