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User-Frage zur Adivgon (ehemals CSS) Flexi.Zahnersatz-Top + Flexi.Zahnbehandlung Zahnzusatzversicherung

Kündigung seitens der CSS - Was nun?

Guten Tag,

vielleicht können Sie mir eine Information geben.

Die CSS hat mir gekündigt da sie vermuten ich hätte bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht. Es geht um eine erneuerte Teilkrone die nach Einschätzung der CSS älter als 10 Jahre ist. Dies war lediglich eine Vermutung der Sprechstundenhilfe als CSS dort anrief. In der Praxis bin ich seit ca. 6 Jahren in Behandlung.

Die Krone wurde bei einem Auslandsaufenthalt in USA gemacht, ca. 2003, also bei Antragstellung 2010 noch keine 10 Jahre alt. Allerdings kann ich den Namen des behandelten Zahnarztes zu dieser Zeit nicht herausfinden und habe auch keine Unterlagen mehr über die Rechnung etc., die die CSS jetzt verlangt, da ich Widerspruch gegen die Kündigung erhoben habe.

Kann mir die Versicherung wirklich kündigen obwohl sie es mir nicht nachweisen können dass die Teilkrone älter ist als 10 Jahre?

Was raten Sie mir?


Sehr geehrte Fragenstellering,

hier können Sie sich klar bei der Sprechstundenhilfe bedanken, dass Sie hier den Ärger haben.

Denn eine Einschätzung ihrerseits ist hier Grund für die Ablehnung und das, obwohl sie nicht wirklich die medizinische Kenntnis hat, diese Bewertung abgeben zu können.

Hier hilft, wenn überhaupt, nur eine Stellungnahme Ihres Zahnarztes, in der folgendes bestätigt wird:

- Die Einschätzung der Zahnarzthelferin war falsch und ist medizinisch auch nicht wirklich belegbar oder haltbar.

Weiter muss ausgesagt werden, dass nach Einschätzung Ihres BEHANDLERS der Zustand darauf hinweist, dass die Zahnersatzversorgung zirka aus dem Jahr 2003 kommen kann und somit Ihre Angabe mit der Versorgung in den USA korrekt ist. -

Es wäre hilfreich, wenn Sie irgendeinen Beleg hätten, der das belegt. Aber so muss die Stellungnahme reichen.

Aber wie schon eingangs erwähnt, sollte eine Zahnarzthelferin oder Sprechstundenhilfe keine solchen Angaben an Versicherungen weitergeben, wenn es nicht mittels Belege nachvollziehbar ist.