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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Wartezeit, Versicherungsbeginn, Versicherungsschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin schon lange auf der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung.
Die Ergo Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE klingt vielversprechend!
Ich möchte gerne zu einem Zahnarzt der nur privat abrechnet und laut der Berechnung müsste das hier einbegriffen sein, allerdings abzüglich 30% des normalerweise erstatteten Betrages von Ergo. Was ok wäre, so lange ich nicht alles selbst zahlen muss!
Meine Frage nun:
Ich habe bei dem besagte Zahnarzt einen Termin vereinbart und bereits Ende September einen Termin bekommen.
Bei diesem Termin soll allerdings noch nichts getan werden, nur geschaut was wohl zu tun wäre und dann schicken Sie mir einen Kostenvoranschlag. Hauptsächlich geht es zur Zeit um das Entfernen von Amalgam.
Würde die eigentliche Behandlung, die dann im Oktober stattfinden wird schon "ordnungsgemäß" statt finden? Also mit vollem Versicherungsschutz?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A) Privatzahnarzt:
Beim ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE werden bei Behandlungen durch einen Privat-Zahnarzt ohne Kassenzulassung 35% bei Zahnersatz von der Leistung als „Quasi-Kassenleistung“ abgezogen. Bei Zahnerhalt-Maßnahmen ist in den Bedingungen der Tarife ZBE und ZBB die Leistungserbringung durch niedergelassene approbierte Zahnärzte festgeschrieben.

B) Bei Vertragsabschluss bereits angeratene / geplante Maßnahmen sind eingetretene Versicherungsfälle. Für diese bereits vor Vertragsbeginn eingetretenen Versicherungsfälle gibt es keine Leistung. Wenn derzeit alles in bester Ordnung ist, ist es sicherlich empfehlenswert den Termin beim Zahnarzt erst zu machen, wenn Sie eine Police in der Hand halten, die Ihnen dann für alles Künftige Versicherungsschutz bietet.

C) Es gibt auch einen Tarif, der keine Abzüge bei dem Besuch eines Privatzahnarztes macht. Wenn Sie also häufig zu Zahnärzten ohne Kassenzulassung gehen, wäre vielleicht ein anderer Tarif sinnvoller, der Württembergische PrivatPlus. Ist aber natürlich auch höher in den Beiträgen.

D) Bitte übrigens beim Austausch von Füllungen beachten: Solange die Füllungen noch vollkommen in Ordnung sind ist ein Austausch grundsätzlich nicht erstattungsfähig, weil dann ja auch keine medizinische Notwendigkeit für einen Ersatz gegeben ist. Wenn die Füllungen jedoch derzeit vollkommen in Ordnung sind, können die Zähne mit Füllungen problemlos mitversichert werden. Sollte später dann einmal ein Austausch notwendig werden, weil die bestehenden Füllungen kaputt sind, wäre das auch entsprechend den Bedingungen erstattungsfähig.

Sollten im Moment die Füllungen schon kaputt sein und der Austausch angeraten/notwendig/geplant, dann ist das ein eingetretener Versicherungsfall und eine Behandlung eines vor Versicherungsbeginn eingetretenen Versicherungsfalles ist dann nicht erstattungsfähig.
Sollten Behandlungen schon konkret angeraten / geplant sein, ist natürlich derzeit nicht jeder Tarif unkompliziert abschließbar, weil diese Behandlung in manchen Anträgen angegeben werden muss. Nicht aber z.B. bei ERGO.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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touch_app Hinweis
Ob eine Zahnzusatzversicherung nach Ablauf der Wartezeit bezahlt, hängt davon ab ob die Behandlung bereits vor Beginn diagnostiziert wurde. D.h. wenn die Behandlung bereits vom Zahnarzt empfohlen wurde erstattet die Zahnzusatzversicherung nicht.