Festzuschüsse je Brillenglas
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Brillen verordnungsfähig. Die GKV-Festzuschüsse belaufen sich je nach Alter und Glasstärke auf 10 € bis 112 € je Brillenglas.
Damit soll eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung" gewährleistet werden – mehr nicht.