R+V Versicherung
ZE30+ZV
Ausführliche Leistungsbeschreibung der R+V Versicherung - ZE30+ZV Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der R+V Versicherung - ZE30+ZV Zahnzusatzversicherung.
45 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die R+V Versicherung ZE30+ZV hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
45 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die R+V Versicherung
ZE30+ZV bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
4473 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
45 %
Versicherung Lücken
Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Max. Leistung
750 € | 1.-2. Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
30%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
Zahnerhalt: Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 % - 1x pro Jahr
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
30 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 30 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Ja, 30 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Ja, 30 %.
Verblendungen
Ja, 30 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
100 %
Wartezeit
Details
Im Tarifbaustein ZV sind Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen erstattungsfähig. Diese werden EINMAL je Kalenderjahr zu 100% erstattet. Hierzu zählen folgende Anwendungen:
- Erstellung des Mundhygienestatus sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mundund Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sogenannte professionelle Zahnreinigung),
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
- Fissurenversiegelung.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Ja, 100 %.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV
leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV
nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Erstattung erfolgt zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung maximal zu 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Für den Tarifbaustein ZV (Prophylaxe und Zahnbehandlung)
Der Erstattungsbetrag für die Aufwendungen beträgt insgesamt je Person
- im 1. Kalenderjahr maximal 250 EUR,
- im 2. Kalenderjahr maximal 500 EUR.
Ab dem 3. Kalenderjahr (das 1. Kalenderjahr ist das des Versicherungsbeginns) gilt keine Begrenzung.
Für den Tarifbaustein ZV (Prophylaxe und Zahnbehandlung)
Der Erstattungsbetrag für die Aufwendungen beträgt insgesamt je Person
- im 1. Kalenderjahr maximal 250 EUR,
- im 2. Kalenderjahr maximal 500 EUR.
Ab dem 3. Kalenderjahr (das 1. Kalenderjahr ist das des Versicherungsbeginns) gilt keine Begrenzung.
Wartezeit
In diesem Tarif beträgt die Wartezeit 8 Monate für Zahnersatz. Für den Bereich Zahnbehandlung gibt es KEINE Wartezeit - dies gilt auch für die Individualprophylaxe.