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R+V Versicherung ZE30+ZV
Ausführliche Leistungsbeschreibung der R+V Versicherung - ZE30+ZV Zahnzusatzversicherung.
45 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die R+V Versicherung ZE30+ZV hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 45 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die R+V Versicherung ZE30+ZV bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) 4473 € erstatten.

1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
(WaizmannWert)
45 %
1.-4. Jahr 38 % | 5.-8. Jahr 51 %
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Max. Leistung
in den ersten 4 Jahren
750 € | 1.-2. Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz: 30%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.
Zahnerhalt: Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
Hightech-Leistungen
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Dros-Schiene
  • Invisalign
  • Vector-Behandlung
  • Aufbiss-Schiene

KFO Ø-Erstattung
(Kieferorthopädie)
0 %
KIG 1-2: 0 % | KIG 3-5: 0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
  • KFO KIG 3-5
  • KFO KIG 1-2
  • Kinder-Prophylaxe
  • Fissurenversiegelung
  • Invisalign
  • Retainer
  • Lingual-Technik
  • Farblosbogen
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets
  • Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 % - 1x pro Jahr
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign

Zahnersatz
30 %
Wartezeit
für Zahnersatz
8 Monate.
Inlays
Begrenzungen
Ja, 30 %.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 30 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Ja, 30 %.
Verblendungen
Begrenzungen
Ja, 30 %.
Ohne Begrenzung.


Prophylaxe
Leistung
100 %
Wartezeit
für Prophylaxe
Details
Prophylaxe-Leistung
Im Tarifbaustein ZV sind Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen erstattungsfähig. Diese werden EINMAL je Kalenderjahr zu 100% erstattet. Hierzu zählen folgende Anwendungen: - Erstellung des Mundhygienestatus sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mundund Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen, - Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung, - Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, - Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sogenannte professionelle Zahnreinigung), - Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen, - Fissurenversiegelung.

Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
Ja, 100 %.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet

Hightech-Leistungen
Anzahl
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign

Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Erstattung erfolgt zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung maximal zu 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Für den Tarifbaustein ZV (Prophylaxe und Zahnbehandlung)
Der Erstattungsbetrag für die Aufwendungen beträgt insgesamt je Person
- im 1. Kalenderjahr maximal 250 EUR,
- im 2. Kalenderjahr maximal 500 EUR.
Ab dem 3. Kalenderjahr (das 1. Kalenderjahr ist das des Versicherungsbeginns) gilt keine Begrenzung.
Wartezeit
In diesem Tarif beträgt die Wartezeit 8 Monate für Zahnersatz. Für den Bereich Zahnbehandlung gibt es KEINE Wartezeit - dies gilt auch für die Individualprophylaxe.
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