R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV)
Ausführliche Leistungsbeschreibung der R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) Zahnzusatzversicherung.
74 %
Ø-Erstattung Tarif-Nr.: 151
Wichtige Eckdaten
Ø-Erstattung
74 % | Rechenweg
Bereiche
Zahnersatz: 90%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Max. Leistung
1.-4. Jahr
1.-4. Jahr
1.-2. Jahr: 2.500 €
3.-4 .Jahr: 4.000 €
3.-4 .Jahr: 4.000 €
KFO Ø-Erstattung
Begrenzungen
Begrenzungen
47 % | für Kinder geeignet
KIG 1-2: 2.000 €
KIG 3-5: 1.000 €
KIG 1-2: 2.000 €
KIG 3-5: 1.000 €
Clearment Sicherheitsklasse | Info
Die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) hat die zweithöchste Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse
LSK 5
LSK 3
LSK 1
LSK 3
LSK 1
Clearment Vertragsschutz
Bei Abschluss der R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) erhalten Sie den Clearment Vertragsschutz kostenlos.Anonymer AntragAnnahmecheck | anonym & kostenlos
Können Sie die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) abschließen? Was kostet der Tarif. Hier können Sie einen anonymem AntragAnnahmecheck durchführen. Wir fragen für Sie anonym die Annahmebedingungen der Gesellschaften ab.74 % WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 74 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) € erstatten.47 % WaizmannWert | Ø-Erstattung Kieferorthopädie
Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 47 % . Bei KFO-Behandlungen die in KIG 1-2 eingestuft sind leistet die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) durchschnittlich 39 %, bei KIG 3-5 Behandlungen 54 %.Eckdaten
Zahnersatz: 90%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz: Keine Wartezeit.
Zahnerhalt: Keine Wartezeit.
Anfängliche
Abrechnungsbudgets
Bei Abschluss zum 01.02.2025 stehen Ihnen folgende Budgets zur Verfügung:
Abrechnungsbudgets
Bei Abschluss zum 01.02.2025 stehen Ihnen folgende Budgets zur Verfügung:
Zahnersatz-Budget
Zahnerhalt-Budget
ab 01.01.2025 bis 31.12.2025:1000,- €
ab 01.01.2025 bis 31.12.2025:250,- €
ab 01.01.2026 bis 31.12.2026:2000,- €
ab 01.01.2026 bis 31.12.2026:500,- €
ab 01.01.2027 bis 31.12.2027:3000,- €
ab 31.12.2026:unbegrenzt
ab 01.01.2028 bis 31.12.2028:4000,- €
ab 31.12.2028:unbegrenzt
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Dros-Schiene
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Aufbiss-Schiene
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Vector-Behandlung
- Invisalign
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
bzw. fehlende Zähne
Altersrückstellungen
Beiträge sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge bleiben dadurch stabil.
Zahnersatz
90 %
Wartezeit
für Zahnersatz
für Zahnersatz
Keine Wartezeit.
Inlays
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 90 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 90 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja, 90 %. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
Funktionsanalyse
Ja, 90 %. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
Verblendungen
Begrenzungen
Begrenzungen
Ja, 90 %.
Erstattung nur bis einschließlich 7er-Zahn. Für den 8er Zahn ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.
Erstattung nur bis einschließlich 7er-Zahn. Für den 8er Zahn ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.
Prophylaxe
Leistung
Leistung
100 %
Bleaching
keine Leistung
Wartezeit
für Prophylaxe
für Prophylaxe
Details
Prophylaxe-Leistung
Prophylaxe-Leistung
Im Tarifbaustein ZV sind Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen erstattungsfähig. Diese werden EINMAL je Kalenderjahr zu 100% erstattet. Hierzu zählen folgende Anwendungen:
- Erstellung des Mundhygienestatus sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mundund Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sogenannte professionelle Zahnreinigung),
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
- Fissurenversiegelung.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
Keine Wartezeit.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
für Zahnerhalt
Ja, 100 %. KEIN Leistungsanspruch besteht für Funktionsanalyse in Verbindung mit einer kieferorthopädischen Behandlung.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
Anzahl
Anzahl
9 von 12
Laserbehandlung
Ja, 90% bzw. 100%. Leistung zu 90% inkl. GKV-Vorleistung aus Z1U und Leistung zu 100% aus ZV bei Parodontose- und Wurzel-Behandlung ohne GKV-Beteiligung. Zu beachten sind die entsprechenden Gebührenziffern im Rahmen der GOZ, eine Analogberechnung ist
OP-Mikroskop
Ja, 90% bzw. 100%. Leistung zu 90 % inkl. GKV-Vorleistung aus Z1U und Leistung zu 100 % aus ZV bei Parodontose- und Wurzel-Behandlung ohne GKV-Beteiligung. Zu beachten sind die entsprechenden Gebührenziffern im Rahmen der GOZ, eine Analogberechnung i
CEREC-Behandlung
Ja, 90%. Leistung nur bei Inlays und Kronen.
Digitale Volumentomographie
Ja, 90%. Nur bei medizinischer Notwendigkeit.
Bakterien- / DNA-Test
Nein.
Vollnarkose
Ja, 90%. Leistung aus Tarifbaustein Z1 bei nachweislicher medizinischer Notwendigkeit.
Akupunktur
Ja, 100%. Akupunktur bei Kunststofffüllungen bzw. als Schmerztherapie bei Wurzel- u. Parodontosebehandlung.
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
Nein.
DROS-Schiene
Nein.
Aufbissschiene
Ja, 100%. Leistung nur für Knirscherschienen ohne GKV-Beteiligung und nicht im Rahmen einer KFO-Behandlung.
VECTOR-Technologie
Ja, 100%. Leistung nur im Rahmen einer Parodontose-Behandlung ohne GKV-Beteiligung.
Invisalign
Ja, 90%. Nur bei medizinischer Notwendigkeit.
KFO Ø-Erstattung
(Kieferorthopädie)
(Kieferorthopädie)
47 %
KIG 1-2: 39 % | KIG 3-5: 54 %
KIG 1-2: 39 % | KIG 3-5: 54 %
KFO Ø-Begrenzung
2.000 € | KIG 1-2
1.000 € | KIG 3-5
1.000 € | KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- Kinder-Prophylaxe
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Invisalign
- Farblosbogen
- Funktionstechnische Analyse KFO
- Fissurenversiegelung
- Retainer
- Lingual-Technik
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Nein.
Funktionstechnische Analyse KFO
Ja.
Kunststoff-Brackets
Ja.
Mini-Brackets
Ja.
Farblosbogen
Ja.
Lingual-Technik
Ja.
Retainer
Ja.
Invisalign
Ja.
Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Leistungsbegrenzungen
Die max. tarifliche Erstattung im Baustein Z1U ist begrenzt auf:
maximal 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr
maximal 2.000 EUR im 2. Kalenderjahr
maximal 3.000 EUR im 3. Kalenderjahr
maximal 4.000 EUR im 4. Kalenderjahr
ab dem 5. Kalenderjahr besteht unbegrenzte Erstattung!!!
Die tarifliche Erstattung im Baustein ZV ist begrenzt auf:
maximal 250 EUR im 1. Kalenderjahr
maximal 500 EUR im 2. Kalenderjahr
ab dem 3. Kalenderjahr besteht unbegrenzte Erstattung!!!
maximal 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr
maximal 2.000 EUR im 2. Kalenderjahr
maximal 3.000 EUR im 3. Kalenderjahr
maximal 4.000 EUR im 4. Kalenderjahr
ab dem 5. Kalenderjahr besteht unbegrenzte Erstattung!!!
Die tarifliche Erstattung im Baustein ZV ist begrenzt auf:
maximal 250 EUR im 1. Kalenderjahr
maximal 500 EUR im 2. Kalenderjahr
ab dem 3. Kalenderjahr besteht unbegrenzte Erstattung!!!
Wartezeit
Der Tarif hat KEINE Wartezeiten.
Kündigungsfrist
Die Zahntarif-Kombination Zahnpremium (Z1+ZV) der R+V Versicherung kann ordentlich erstmals zum Ende der 2 Versicherungsjahre dauernden Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
R+V Versicherung Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
R+V Versicherung Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
Zu welchem Testergebnis kam Stiftung Warentest?
Hier finden Sie die Testergebnisse von Stiftung Warentest der R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) Zahnzusatzversicherung. Stiftung Wartentest vergibt Schulnoten von 1-6 bzw. von 0.5-6.
Test aus dem Jahr: 2023 | Note: 1.10 |
Test aus dem Jahr: 2022 | Note: 1.10 |
Test aus dem Jahr: 2021 | Note: 1.10 |
Test aus dem Jahr: 2018 | Note: 1.00 |
Test aus dem Jahr: 2016 | Note: 1.10 |
Test aus dem Jahr: 2014 | Note: 1.10 |
74%
Ø-Erstattung
Ø-Erstattung
Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode
Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren, ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher. Dies ist einer der Gründe wieso die Waizmanntabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen wird.8 Jahres Realwert-Methode | Rechenweg
Die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) leistet über 8 Jahre betrachtet im Durchschnitt 74 %. Basis für die Berechnung bildet der unten abgebildete Behandlungsverlauf.Jahr | Leistung | Zahnarzt-Rechnung | GKV Leistung | ZZV Leistung | Eigenanteil |
---|---|---|---|---|---|
1. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80 ,- € |
1. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 150,- € | 0 ,- € |
2. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
2. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 420,- € | 330,- € |
2. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 0,- € | 300 ,- € |
3. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
3. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 535,- € | 65,- € |
3. | Einsetzen einer Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 570,- € | 80 ,- € |
4. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
4. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1370,- € | 210,- € |
4. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0,- € |
5. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80 ,- € |
5. | Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 200,- € | 50,- € | 150,- € | 0 ,- € |
6. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
6. | Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung | 750,- € | 0,- € | 750,- € | 0,- € |
6. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0 ,- € |
7. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
7. | Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor | 650,- € | 50,- € | 535,- € | 65,- € |
7. | Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung | 800,- € | 150,- € | 570,- € | 80 ,- € |
8. | Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich | 160,- € | 0,- € | 80,- € | 80,- € |
8. | Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff | 2100,- € | 520,- € | 1370,- € | 210,- € |
8. | Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik | 400,- € | 100,- € | 300,- € | 0,- € |
Summe | 9.940,- € | 1.940,- € | 7960,-€ = 74 % | 1980,- € |
User Fragen an das Waizmann-Team
fehlende Zähne
Ich habe 3 fehlende Zähne die bereits durch eine Brücke ersetzt sind. Sind diese 3 Zähne mitversichert?
Wenn nein, kann ich sie mitversichern??
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
sofern der vorhandene Zahnersatz (z.B. Brücken) bei Vertragsabschluss vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Behandlungen notwendig/angeraten/geplant sind, kann dieser problemlos mitversichert werden. Sollten dann später irgendwann einmal Behandlungen medizinisch notwendig werden, wären diese entsprechend der Bedingungen erstattungsfähig.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Ich habe 3 fehlende Zähne die bereits durch eine Brücke ersetzt sind. Sind diese 3 Zähne mitversichert?
Wenn nein, kann ich sie mitversichern??
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
sofern der vorhandene Zahnersatz (z.B. Brücken) bei Vertragsabschluss vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Behandlungen notwendig/angeraten/geplant sind, kann dieser problemlos mitversichert werden. Sollten dann später irgendwann einmal Behandlungen medizinisch notwendig werden, wären diese entsprechend der Bedingungen erstattungsfähig.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
kieferorthopädische Behandlung
Hallo,
kann man die Versicherung auch noch abschließen, wenn man weiß, das eine kieferorthopädische Behandlung beim Kind dringend erforderlich ist?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich ist ein Abschluss möglich, es wird allerdings für KFO dann ein Ausschluss formuliert.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo,
kann man die Versicherung auch noch abschließen, wenn man weiß, das eine kieferorthopädische Behandlung beim Kind dringend erforderlich ist?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich ist ein Abschluss möglich, es wird allerdings für KFO dann ein Ausschluss formuliert.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Leistungen Kalender -oder Versicherungsjahr
Hallo,
in den Versicherungsbedingungen bei der Leistungsstaffel steht,
im ersten Kalenderjahr - 1000€ Erstattung
im zweiten Kalenderjahr - 2000€ Erstattung
bedeutet das nun, wenn ich am 01.10.2012 meinen Vertrag abschliesse,
kann ich dann noch bis Ende 2012 - 1000€ Leistung erhalten - Und im Jahr 2013 - die nächsten 2000€ benaspruchen?
Also Versicherungsjahr nicht gleich Kalenderjahr ?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
theoretisch ja, wenn nach Vertragsabschluss neu eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung auftreten sollte.
Es ist aber natürlich so, dass vor Vertragsbeginn angeratene/geplante Maßnahmen nicht mitversichert werden, da dies eingetretene Versicherungsfälle sind. Es wird aber natürlich nur für die Fälle geleistet, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Insofern ist das Eintreten Ihres Beispieles recht unwahrscheinlich. Und sollte es eintreten, wird der Versicherer sehr, sehr genau prüfen, wann tatsächlich der Versicherungsfall eingetreten ist, bevor er leitet.
Es gilt übrigens schon Versicherungsjahr = Kalenderjahr. Somit beginnt das 2. Versicherungsjahr am 01.01.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo,
in den Versicherungsbedingungen bei der Leistungsstaffel steht,
im ersten Kalenderjahr - 1000€ Erstattung
im zweiten Kalenderjahr - 2000€ Erstattung
bedeutet das nun, wenn ich am 01.10.2012 meinen Vertrag abschliesse,
kann ich dann noch bis Ende 2012 - 1000€ Leistung erhalten - Und im Jahr 2013 - die nächsten 2000€ benaspruchen?
Also Versicherungsjahr nicht gleich Kalenderjahr ?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
theoretisch ja, wenn nach Vertragsabschluss neu eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung auftreten sollte.
Es ist aber natürlich so, dass vor Vertragsbeginn angeratene/geplante Maßnahmen nicht mitversichert werden, da dies eingetretene Versicherungsfälle sind. Es wird aber natürlich nur für die Fälle geleistet, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Insofern ist das Eintreten Ihres Beispieles recht unwahrscheinlich. Und sollte es eintreten, wird der Versicherer sehr, sehr genau prüfen, wann tatsächlich der Versicherungsfall eingetreten ist, bevor er leitet.
Es gilt übrigens schon Versicherungsjahr = Kalenderjahr. Somit beginnt das 2. Versicherungsjahr am 01.01.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Geben Sie hier einige Stichworte zu Ihrer Frage ein
Warum ist kein Abschluß möglich?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
hier müsste ich wissen, welche Angaben im Online-Rechner gemacht wurden, damit dieser aussagt, es ist kein Abschluss möglich. Es könnte z.B. sein, dass das Höchstaufnahmealter von 65 schon überschritten wurde oder bereits bei einer anderen Versicherung eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen besteht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Warum ist kein Abschluß möglich?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
hier müsste ich wissen, welche Angaben im Online-Rechner gemacht wurden, damit dieser aussagt, es ist kein Abschluss möglich. Es könnte z.B. sein, dass das Höchstaufnahmealter von 65 schon überschritten wurde oder bereits bei einer anderen Versicherung eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen besteht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Zahlt die Gesellschaft auch bei laufender Zahnbehandlung, da ein Wechsel von PKV zu GKV erfolgt ist?
Zahlt die Gesellschaft auch bei laufender Zahnbehandlung, da ein Wechsel von PKV zu GKV erfolgt ist?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
es ist grundsätzlich so, dass nur für Versicherungsfälle, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind auch eine Leistungspflicht für den Versicherer besteht.
Wenn also Behandlungen vor Vertragsabschluss bereits notwendig/angeraten/geplant sind, bzw. Behandlungen bei Vertragsabschluss schon laufen, wird für diese bereits eingetretenen Versicherungsfälle (auch nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit) nicht geleistet.
Das gilt auch für Tarife, die beim Antrag keine Gesundheitsfragen stellen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Zahlt die Gesellschaft auch bei laufender Zahnbehandlung, da ein Wechsel von PKV zu GKV erfolgt ist?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
es ist grundsätzlich so, dass nur für Versicherungsfälle, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind auch eine Leistungspflicht für den Versicherer besteht.
Wenn also Behandlungen vor Vertragsabschluss bereits notwendig/angeraten/geplant sind, bzw. Behandlungen bei Vertragsabschluss schon laufen, wird für diese bereits eingetretenen Versicherungsfälle (auch nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit) nicht geleistet.
Das gilt auch für Tarife, die beim Antrag keine Gesundheitsfragen stellen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Tarifbedingungen für Zahnersatz
Die offiziellen Vertragsbedingungen der R+V sagen aus, dass 90% einschließlich der Vorleistungen der GKV erstattet werden. Es gibt jedoch einen Zusatz, der sagt "mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV ...... als Festzuschuss anerkannt wurde." Wie ist das zu verstehen? Unter welchen Bedingungen erhält man nur den gleichen Betrag, der von der GKV als Festzuschuss anerkannt wurde? Besten Dank für Ihre rasche Antwort.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die R+V erstattet zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Die Berechnung der Erstattung erfolgt also zusammen mit den Leistungen der Krankenkasse. Bei dieser Berechnungsart ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird dann zwischen Krankenkasse und Zusatzversicherung aufgeteilt. Leistet hier die Kasse mehr, leistet die Versicherung weniger und umgekehrt.
Hier ein Beispiel. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag beträgt 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Leistung:
Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag 800,- Euro
- z.B. 70% Gesamtleistung GKV und ZV 560,- Euro
= Eigenanteil 240,- Euro
Gesamterstattung GKV und ZV 560,- Euro
- Leistung der Krankenkasse 150,- Euro
= Leistung Zahnzusatzversicherung 410,- Euro
Hier leistet der Versicherer mehr als die Kasse. In den Bedingungen gibt es noch an: "mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV ...... als Festzuschuss anerkannt wurde."
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Die offiziellen Vertragsbedingungen der R+V sagen aus, dass 90% einschließlich der Vorleistungen der GKV erstattet werden. Es gibt jedoch einen Zusatz, der sagt "mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV ...... als Festzuschuss anerkannt wurde." Wie ist das zu verstehen? Unter welchen Bedingungen erhält man nur den gleichen Betrag, der von der GKV als Festzuschuss anerkannt wurde? Besten Dank für Ihre rasche Antwort.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die R+V erstattet zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Die Berechnung der Erstattung erfolgt also zusammen mit den Leistungen der Krankenkasse. Bei dieser Berechnungsart ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird dann zwischen Krankenkasse und Zusatzversicherung aufgeteilt. Leistet hier die Kasse mehr, leistet die Versicherung weniger und umgekehrt.
Hier ein Beispiel. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag beträgt 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Leistung:
Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag 800,- Euro
- z.B. 70% Gesamtleistung GKV und ZV 560,- Euro
= Eigenanteil 240,- Euro
Gesamterstattung GKV und ZV 560,- Euro
- Leistung der Krankenkasse 150,- Euro
= Leistung Zahnzusatzversicherung 410,- Euro
Hier leistet der Versicherer mehr als die Kasse. In den Bedingungen gibt es noch an: "mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV ...... als Festzuschuss anerkannt wurde."
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Fehlende Zähne
Hallo,
mir sind in den letzten Monaten (vermutlich aufgrund Schwangerschaft) zwei Zähne abgebrochen, die Wurzeln sind jedoch noch da. Muss dies als fehlender Zahn angegeben werden. Ich war seit längerer Zeit nicht mehr beim Zahnarzt, deswegen wurde mir auch keine Behandlung angeraten.
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
beim Abschluss des R+V ZahnPremium werden im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt.
Dennoch gilt auch für diesen Tarif - Für bei Vertragsbeginn bereits angeratene/geplante Maßnahmen gibt es keine Leistung.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Hallo,
mir sind in den letzten Monaten (vermutlich aufgrund Schwangerschaft) zwei Zähne abgebrochen, die Wurzeln sind jedoch noch da. Muss dies als fehlender Zahn angegeben werden. Ich war seit längerer Zeit nicht mehr beim Zahnarzt, deswegen wurde mir auch keine Behandlung angeraten.
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
beim Abschluss des R+V ZahnPremium werden im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt.
Dennoch gilt auch für diesen Tarif - Für bei Vertragsbeginn bereits angeratene/geplante Maßnahmen gibt es keine Leistung.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Abschluß der R+V für KFO bei Kindern
Wir wollten, ca. vor 1 Jahr, für unsere Tochter (8) KFO Versicherung (R+V) abschließen.
Aber wir bekamen eine Absage.
Die Zahnärztin meinte noch damals bei den Milchzähnen, dass sie ziemlich eng stehen. Sie hat auch den Fragebogen von der Versicherung ausgefühlt. Haben wir noch eine Chance bei anderen Versicherungen oder nicht.
Sehr geehrte Fragenstellerin,
grundsätzlich können nur Schäden bzw. Maßnahmen versichert werden, die vor Abschluss einer solchen Versicherung noch nicht bestanden haben bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren - bei KEINEM Versicherer. Dies scheint bei Ihnen aber der Fall sein.
Wichtig ist hier zu wissen, dass es im Leistungsfall immer um den Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles geht. Der Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung tritt bereits mit der ersten Untersuchung, die auf das Erkennen eines Leidens hin abzielt bzw. einer entsprechenden Diagnose ein, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsbedürftigkeit bestanden hat oder nicht.
Das bedeutet für Sie, wenn der Zahnarzt bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert hat, dass der Bereich Kieferorthopädie NICHT mehr versichert werden kann. Eine Aufnahme OHNE den Bereich Kieferorthopädie stellt hingegen bei den meisten Versicherern kann kein Problem dar.
Wir wollten, ca. vor 1 Jahr, für unsere Tochter (8) KFO Versicherung (R+V) abschließen.
Aber wir bekamen eine Absage.
Die Zahnärztin meinte noch damals bei den Milchzähnen, dass sie ziemlich eng stehen. Sie hat auch den Fragebogen von der Versicherung ausgefühlt. Haben wir noch eine Chance bei anderen Versicherungen oder nicht.
Sehr geehrte Fragenstellerin,
grundsätzlich können nur Schäden bzw. Maßnahmen versichert werden, die vor Abschluss einer solchen Versicherung noch nicht bestanden haben bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren - bei KEINEM Versicherer. Dies scheint bei Ihnen aber der Fall sein.
Wichtig ist hier zu wissen, dass es im Leistungsfall immer um den Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles geht. Der Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung tritt bereits mit der ersten Untersuchung, die auf das Erkennen eines Leidens hin abzielt bzw. einer entsprechenden Diagnose ein, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsbedürftigkeit bestanden hat oder nicht.
Das bedeutet für Sie, wenn der Zahnarzt bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert hat, dass der Bereich Kieferorthopädie NICHT mehr versichert werden kann. Eine Aufnahme OHNE den Bereich Kieferorthopädie stellt hingegen bei den meisten Versicherern kann kein Problem dar.
Aufstockung vom R+V ZE40 zu Zahn Premium
Sehr geehrter Herr Waizmann,
da ich bereits eine Zahnzusatzversicherung besitze (ZE40 bei der R+V) spiele ich mit dem Gedanken in den neuen Tarif Zahn Premium zu wechseln. Das Kostenlimit in den ersten 4 Jahren würde dadurch entfallen und der neue Tarif würde mit meinem Eintrittsalter des ZE40 Vertrages berechnet.
Das einzigste Problem das ich sehe ist folgender Satz:
(Z1+ZV): Hier leistet der Tarif mit 90% inklusive GKV-Vorleistung, mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat.
Der Teil "mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat" - ist dieser Einbau nicht ein Freifahrtschein für die R+V weniger an den Versicherten auszuzahlen als die genannten 90%?
Bei einem Implantat zahlt die Krankenkasse nur den Festzuschuss von ca 300 ?, die komplette Behandlung kostet aber an die 2000 ?. Hat die R+V jetzt das Recht, mir nur 300 ? zuzuzahlen oder muss sie so viel erstatten das 90% erreicht werden?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Lieber Fragensteller,
der von Ihnen genannte Passus ist KEIN Nachteil für den Versicherten, sondern im Gegenteil ein Vorteil, da hier eine Mindestleistung zugesagt wird.
Es geht hier im Speziellen um den Fall, dass Sie sich im Rahmen der sogenannten Regelversorgung behandeln lassen - das heißt, ohne jegliche privatärztliche Anteile in der Rechnung. In diesem Fall - vorausgesetzt, dass Sie nicht in die Härtefallregelung fallen - würden Sie von der gesetzlichen Krankenkasse 50% der Kosten als sogenannten Festzuschuss erhalten. Die restlichen 50% müssten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Wenn Sie aber jetzt eben den Zusatztarif abgeschlossen haben, würde Ihnen dieser 90% der Aufwendungen inklusive der GKV-Leistung zusichern. Das bedeutet, Sie würden insgesamt 90% der Kosten erstattet bekommen und müssten 10% selbst zahlen. Da Sie sich aber im Rahmen der Regelversorgung haben behandeln lassen, bekommen Sie vom Versicherer eine Belohnung. Dieser bezahlt Ihnen das Gleiche wie die gesetzliche Krankenversicherung. Da diese 50% übernommen hat, bekommen Sie nochmals 50% aus der Zusatzversicherung und haben somit eine 100%ige Erstattung - also 10% mehr als mit der eigentlichen Regelung.
Wir hoffen, dass wir Ihnen Ihre Frage ausführlich und verständlich beantworten konnten und stehen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr Waizmann,
da ich bereits eine Zahnzusatzversicherung besitze (ZE40 bei der R+V) spiele ich mit dem Gedanken in den neuen Tarif Zahn Premium zu wechseln. Das Kostenlimit in den ersten 4 Jahren würde dadurch entfallen und der neue Tarif würde mit meinem Eintrittsalter des ZE40 Vertrages berechnet.
Das einzigste Problem das ich sehe ist folgender Satz:
(Z1+ZV): Hier leistet der Tarif mit 90% inklusive GKV-Vorleistung, mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat.
Der Teil "mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat" - ist dieser Einbau nicht ein Freifahrtschein für die R+V weniger an den Versicherten auszuzahlen als die genannten 90%?
Bei einem Implantat zahlt die Krankenkasse nur den Festzuschuss von ca 300 ?, die komplette Behandlung kostet aber an die 2000 ?. Hat die R+V jetzt das Recht, mir nur 300 ? zuzuzahlen oder muss sie so viel erstatten das 90% erreicht werden?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Lieber Fragensteller,
der von Ihnen genannte Passus ist KEIN Nachteil für den Versicherten, sondern im Gegenteil ein Vorteil, da hier eine Mindestleistung zugesagt wird.
Es geht hier im Speziellen um den Fall, dass Sie sich im Rahmen der sogenannten Regelversorgung behandeln lassen - das heißt, ohne jegliche privatärztliche Anteile in der Rechnung. In diesem Fall - vorausgesetzt, dass Sie nicht in die Härtefallregelung fallen - würden Sie von der gesetzlichen Krankenkasse 50% der Kosten als sogenannten Festzuschuss erhalten. Die restlichen 50% müssten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Wenn Sie aber jetzt eben den Zusatztarif abgeschlossen haben, würde Ihnen dieser 90% der Aufwendungen inklusive der GKV-Leistung zusichern. Das bedeutet, Sie würden insgesamt 90% der Kosten erstattet bekommen und müssten 10% selbst zahlen. Da Sie sich aber im Rahmen der Regelversorgung haben behandeln lassen, bekommen Sie vom Versicherer eine Belohnung. Dieser bezahlt Ihnen das Gleiche wie die gesetzliche Krankenversicherung. Da diese 50% übernommen hat, bekommen Sie nochmals 50% aus der Zusatzversicherung und haben somit eine 100%ige Erstattung - also 10% mehr als mit der eigentlichen Regelung.
Wir hoffen, dass wir Ihnen Ihre Frage ausführlich und verständlich beantworten konnten und stehen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Tarif ZE30 und Z1
Kann man im Tarif bisher nicht mitversicherte fehlende Zähne noch versichern durch einen Aufschlag? Wie ist die prozentuale Übernahme der Kosten?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
in den Versicherungsbedingungen der R+V zum ZahnPremium (Z1) heißt es unter Punkt 2.1: „Kein Versicherungsschutz besteht für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie angeratene bzw. geplante Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Kann man im Tarif bisher nicht mitversicherte fehlende Zähne noch versichern durch einen Aufschlag? Wie ist die prozentuale Übernahme der Kosten?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
in den Versicherungsbedingungen der R+V zum ZahnPremium (Z1) heißt es unter Punkt 2.1: „Kein Versicherungsschutz besteht für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie angeratene bzw. geplante Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Downloads & AVB`s
Wichtige Downloads der R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) Zahnzusatzversicherung.Beitragstabelle:
Die Beiträge sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Dadurch bleiben die Beiträge nach Abschluss stabil.Monatlicher Beitrag bei Eintrittsalter:
10 Jahre: 15.55 €
20 Jahre: 42.35 €
30 Jahre: 57.34 €
40 Jahre: 66.46 €
50 Jahre: 74.76 €
60 Jahre: 76.51 €
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65189 Wiesbaden