R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV)
Ausführliche Leistungsbeschreibung der R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) Zahnzusatzversicherung – inkl. WaizmannWert, Eckdaten und Clearment Vertragsschutz.
Tarif-Nr. 151Wichtige Eckdaten
- Ø-Erstattung
- 74 % Rechenweg →
- Bereiche
- Zahnersatz: 90 %Zahnerhalt: 100 %Prophylaxe: 100 %
- Max. Leistung
1.–4. Jahr - 1.–2. Jahr: 2.500 €3.–4. Jahr: 4.000 €
- KFO Ø-Erstattung
Begrenzungen - 47 %für Kinder geeignetKIG 1-2: 2.000 €KIG 3-5: 1.000 €
Können Sie die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) abschließen?
Ø-Erstattung
Die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) hat einen WaizmannWert-Benchmark von 74 % für die Bereiche Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe.
In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren würde die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) bei Behandlungskosten von 9.940 € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) € erstatten.
Ø-Erstattung Kieferorthopädie
Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 47 %.
- KIG 1-239 %
- KIG 3-554 %
Vollständige Leistungsbeschreibung
Alle Eckdaten, Wartezeiten und Leistungsbereiche der R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) Zahnzusatzversicherung – thematisch sortiert.
Allgemeine Eckdaten
- Eckdaten
- Zahnersatz: 90 %Zahnerhalt: 100 % Prophylaxe: 100 %
- Wartezeiten
- Zahnersatz: Keine Wartezeit.Zahnerhalt: Keine Wartezeit.
- Altersrückstellungen
- Beiträge mit Altersrückstellungen kalkuliert. Beiträge bleiben dadurch stabil.
- Versicherung Lücken
fehlende Zähne - Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Anfängliche Abrechnungsbudgets
Bei Abschluss zum 01.06.2026Zahnersatz
90 %- Wartezeit
- Keine Wartezeit.
- Inlays
- Ja, 90 %. Ohne Begrenzung.
- Implantate
- Ja, 90 %. Ohne Begrenzung.Ohne Begrenzung.
- Knochenaufbau
- Ja, 90 %. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
- Funktionsanalyse
- Ja, 90 %. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
- Verblendungen
- Ja, 90 %.Erstattung nur bis einschließlich 7er-Zahn. Für den 8er Zahn ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.
Prophylaxe
100 %- Wartezeit
- Keine Wartezeit.
- Bleaching
- keine Leistung
- Details
- Im Tarifbaustein ZV sind Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen erstattungsfähig. Diese werden EINMAL je Kalenderjahr zu 100% erstattet. Hierzu zählen folgende Anwendungen: - Erstellung des Mundhygienestatus sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mundund Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen, - Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung, - Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, - Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sogenannte professionelle Zahnreinigung), - Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen, - Fissurenversiegelung.
Zahnerhalt
100 %- Wartezeit
- Keine Wartezeit.
- Kunststofffüllungen
- Ja, 100 %.
- Funktionsanalyse
- Ja, 100 %. KEIN Leistungsanspruch besteht für Funktionsanalyse in Verbindung mit einer kieferorthopädischen Behandlung.
- Wurzelbehandlung
- Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetNein.· wenn GKV leistet
- Parodontose-Leistungen
- Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetNein.· wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
9 / 12- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Dros-Schiene
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Aufbiss-Schiene
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Vector-Behandlung
- Invisalign
- Laserbehandlung
- Ja, 90% bzw. 100%. Leistung zu 90% inkl. GKV-Vorleistung aus Z1U und Leistung zu 100% aus ZV bei Parodontose- und Wurzel-Behandlung ohne GKV-Beteiligung. Zu beachten sind die entsprechenden Gebührenziffern im Rahmen der GOZ, eine Analogberechnung ist
- OP-Mikroskop
- Ja, 90% bzw. 100%. Leistung zu 90 % inkl. GKV-Vorleistung aus Z1U und Leistung zu 100 % aus ZV bei Parodontose- und Wurzel-Behandlung ohne GKV-Beteiligung. Zu beachten sind die entsprechenden Gebührenziffern im Rahmen der GOZ, eine Analogberechnung i
- CEREC-Behandlung
- Ja, 90%. Leistung nur bei Inlays und Kronen.
- Digitale Volumentomographie
- Ja, 90%. Nur bei medizinischer Notwendigkeit.
- Bakterien- / DNA-Test
- Nein.
- Vollnarkose
- Ja, 90%. Leistung aus Tarifbaustein Z1 bei nachweislicher medizinischer Notwendigkeit.
- Akupunktur
- Ja, 100%. Akupunktur bei Kunststofffüllungen bzw. als Schmerztherapie bei Wurzel- u. Parodontosebehandlung.
- PACT
- Photoaktivierte Chemotherapie: Nein.
- DROS-Schiene
- Nein.
- Aufbissschiene
- Ja, 100%. Leistung nur für Knirscherschienen ohne GKV-Beteiligung und nicht im Rahmen einer KFO-Behandlung.
- VECTOR-Technologie
- Ja, 100%. Leistung nur im Rahmen einer Parodontose-Behandlung ohne GKV-Beteiligung.
- Invisalign
- Ja, 90%. Nur bei medizinischer Notwendigkeit.
Kieferorthopädie
47 %- KFO Wartezeit
- Kinder-Zahnarztleistungen
- Kinder-Prophylaxe
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Invisalign
- Farblosbogen
- Funktionstechnische Analyse KFO
- Fissurenversiegelung
- Retainer
- Lingual-Technik
- Fissurenversiegelung
- Nein.
- Kinder-Prophylaxe
- Nein.
- Funktionstechnische Analyse KFO
- Ja.
- Kunststoff-Brackets
- Ja.
- Mini-Brackets
- Ja.
- Farblosbogen
- Ja.
- Lingual-Technik
- Ja.
- Retainer
- Ja.
- Invisalign (Kinder)
- Ja.
Vertragsmodalitäten
- Leistungsbegrenzungen
- Die max. tarifliche Erstattung im Baustein Z1U ist begrenzt auf:
maximal 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr
maximal 2.000 EUR im 2. Kalenderjahr
maximal 3.000 EUR im 3. Kalenderjahr
maximal 4.000 EUR im 4. Kalenderjahr
ab dem 5. Kalenderjahr besteht unbegrenzte Erstattung!!!
Die tarifliche Erstattung im Baustein ZV ist begrenzt auf:
maximal 250 EUR im 1. Kalenderjahr
maximal 500 EUR im 2. Kalenderjahr
ab dem 3. Kalenderjahr besteht unbegrenzte Erstattung!!! - Wartezeit
- Der Tarif hat KEINE Wartezeiten.
- Kündigungsfrist
- Die Zahntarif-Kombination Zahnpremium (Z1+ZV) der R+V Versicherung kann ordentlich erstmals zum Ende der 2 Versicherungsjahre dauernden Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.R+V Versicherung kündigen – Checkliste →
Welche Testergebnisse gibt es?
Testergebnisse von Stiftung Warentest für die R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV). Vergeben werden Schulnoten von 0,5 bis 6.
- Test2023Note1.10
- Test2022Note1.10
- Test2021Note1.10
- Test2018Note1.00
- Test2016Note1.10
- Test2014Note1.10
Wie wird der WaizmannWert berechnet?
Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher.
Deshalb wird die WaizmannTabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen.
R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) leistet im Schnitt 74 %
Basis ist ein typischer Behandlungsverlauf über 8 Jahre mit Gesamtkosten von 9.940 €:
| Jahr | Leistung | Zahnarzt | GKV | ZZV-Leistung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 80 € | 80 € |
| 1 | Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik | 200 € | 50 € | 150 € | 0 € |
| 2 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 80 € | 80 € |
| 2 | Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung | 750 € | 0 € | 420 € | 330 € |
| 2 | 2× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik | 400 € | 100 € | 0 € | 300 € |
| 3 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 80 € | 80 € |
| 3 | Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor | 650 € | 50 € | 535 € | 65 € |
| 3 | Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik | 800 € | 150 € | 570 € | 80 € |
| 4 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 80 € | 80 € |
| 4 | Implantat inkl. Suprakonstruktion | 2100 € | 520 € | 1370 € | 210 € |
| 4 | 2× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik | 400 € | 100 € | 300 € | 0 € |
| 5 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 80 € | 80 € |
| 5 | Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik | 200 € | 50 € | 150 € | 0 € |
| 6 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 80 € | 80 € |
| 6 | Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung | 750 € | 0 € | 750 € | 0 € |
| 6 | 2× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik | 400 € | 100 € | 300 € | 0 € |
| 7 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 80 € | 80 € |
| 7 | Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor | 650 € | 50 € | 535 € | 65 € |
| 7 | Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik | 800 € | 150 € | 570 € | 80 € |
| 8 | Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich) | 160 € | 0 € | 80 € | 80 € |
| 8 | Implantat inkl. Suprakonstruktion | 2100 € | 520 € | 1370 € | 210 € |
| 8 | 2× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik | 400 € | 100 € | 300 € | 0 € |
| Σ Summe | 9.940 € | 1.940 € | 7960 € = 74 % | 1980 € | |
User-Fragen an das Waizmann-Team
Echte Fragen zu R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV) – beantwortet von unseren Experten.
fehlende Zähne
Ich habe 3 fehlende Zähne die bereits durch eine Brücke ersetzt sind. Sind diese 3 Zähne mitversichert?
Wenn nein, kann ich sie mitversichern??WaizmannTeamSehr geehrte/r Anfrager/in,
sofern der vorhandene Zahnersatz (z.B. Brücken) bei Vertragsabschluss vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Behandlungen notwendig/angeraten/geplant sind, kann dieser problemlos mitversichert werden. Sollten dann später irgendwann einmal Behandlungen medizinisch notwendig werden, wären diese entsprechend der Bedingungen erstattungsfähig.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)kieferorthopädische Behandlung
Hallo,
kann man die Versicherung auch noch abschließen, wenn man weiß, das eine kieferorthopädische Behandlung beim Kind dringend erforderlich ist?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und mit freundlichen GrüßenWaizmannTeamSehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich ist ein Abschluss möglich, es wird allerdings für KFO dann ein Ausschluss formuliert.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)Leistungen Kalender -oder Versicherungsjahr
Hallo,
in den Versicherungsbedingungen bei der Leistungsstaffel steht,
im ersten Kalenderjahr - 1000€ Erstattung
im zweiten Kalenderjahr - 2000€ Erstattung
bedeutet das nun, wenn ich am 01.10.2012 meinen Vertrag abschliesse,
kann ich dann noch bis Ende 2012 - 1000€ Leistung erhalten - Und im Jahr 2013 - die nächsten 2000€ benaspruchen?
Also Versicherungsjahr nicht gleich Kalenderjahr ?
Vielen DankWaizmannTeamSehr geehrte/r Anfrager/in,
theoretisch ja, wenn nach Vertragsabschluss neu eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung auftreten sollte.
Es ist aber natürlich so, dass vor Vertragsbeginn angeratene/geplante Maßnahmen nicht mitversichert werden, da dies eingetretene Versicherungsfälle sind. Es wird aber natürlich nur für die Fälle geleistet, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Insofern ist das Eintreten Ihres Beispieles recht unwahrscheinlich. Und sollte es eintreten, wird der Versicherer sehr, sehr genau prüfen, wann tatsächlich der Versicherungsfall eingetreten ist, bevor er leitet.
Es gilt übrigens schon Versicherungsjahr = Kalenderjahr. Somit beginnt das 2. Versicherungsjahr am 01.01.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)Geben Sie hier einige Stichworte zu Ihrer Frage ein
Warum ist kein Abschluß möglich?WaizmannTeamSehr geehrte/r Anfrager/in,
hier müsste ich wissen, welche Angaben im Online-Rechner gemacht wurden, damit dieser aussagt, es ist kein Abschluss möglich. Es könnte z.B. sein, dass das Höchstaufnahmealter von 65 schon überschritten wurde oder bereits bei einer anderen Versicherung eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen besteht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)Zahlt die Gesellschaft auch bei laufender Zahnbehandlung, da ein Wechsel von PKV zu GKV erfolgt ist?
Zahlt die Gesellschaft auch bei laufender Zahnbehandlung, da ein Wechsel von PKV zu GKV erfolgt ist?WaizmannTeamSehr geehrte/r Anfrager/in,
es ist grundsätzlich so, dass nur für Versicherungsfälle, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind auch eine Leistungspflicht für den Versicherer besteht.
Wenn also Behandlungen vor Vertragsabschluss bereits notwendig/angeraten/geplant sind, bzw. Behandlungen bei Vertragsabschluss schon laufen, wird für diese bereits eingetretenen Versicherungsfälle (auch nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit) nicht geleistet.
Das gilt auch für Tarife, die beim Antrag keine Gesundheitsfragen stellen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)Tarifbedingungen für Zahnersatz
Die offiziellen Vertragsbedingungen der R+V sagen aus, dass 90% einschließlich der Vorleistungen der GKV erstattet werden. Es gibt jedoch einen Zusatz, der sagt "mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV ...... als Festzuschuss anerkannt wurde." Wie ist das zu verstehen? Unter welchen Bedingungen erhält man nur den gleichen Betrag, der von der GKV als Festzuschuss anerkannt wurde? Besten Dank für Ihre rasche Antwort.WaizmannTeamSehr geehrte/r Anfrager/in,
die R+V erstattet zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Die Berechnung der Erstattung erfolgt also zusammen mit den Leistungen der Krankenkasse. Bei dieser Berechnungsart ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird dann zwischen Krankenkasse und Zusatzversicherung aufgeteilt. Leistet hier die Kasse mehr, leistet die Versicherung weniger und umgekehrt.
Hier ein Beispiel. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag beträgt 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Leistung:
Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag 800,- Euro
- z.B. 70% Gesamtleistung GKV und ZV 560,- Euro
= Eigenanteil 240,- Euro
Gesamterstattung GKV und ZV 560,- Euro
- Leistung der Krankenkasse 150,- Euro
= Leistung Zahnzusatzversicherung 410,- Euro
Hier leistet der Versicherer mehr als die Kasse. In den Bedingungen gibt es noch an: "mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV ...... als Festzuschuss anerkannt wurde."
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)Fehlende Zähne
Hallo,
mir sind in den letzten Monaten (vermutlich aufgrund Schwangerschaft) zwei Zähne abgebrochen, die Wurzeln sind jedoch noch da. Muss dies als fehlender Zahn angegeben werden. Ich war seit längerer Zeit nicht mehr beim Zahnarzt, deswegen wurde mir auch keine Behandlung angeraten.
Vielen Dank im Voraus.WaizmannTeamSehr geehrte/r Anfrager/in,
beim Abschluss des R+V ZahnPremium werden im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt.
Dennoch gilt auch für diesen Tarif - Für bei Vertragsbeginn bereits angeratene/geplante Maßnahmen gibt es keine Leistung.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)Abschluß der R+V für KFO bei Kindern
Wir wollten, ca. vor 1 Jahr, für unsere Tochter (8) KFO Versicherung (R+V) abschließen.
Aber wir bekamen eine Absage.
Die Zahnärztin meinte noch damals bei den Milchzähnen, dass sie ziemlich eng stehen. Sie hat auch den Fragebogen von der Versicherung ausgefühlt. Haben wir noch eine Chance bei anderen Versicherungen oder nicht.WaizmannTeamSehr geehrte Fragenstellerin,
grundsätzlich können nur Schäden bzw. Maßnahmen versichert werden, die vor Abschluss einer solchen Versicherung noch nicht bestanden haben bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren - bei KEINEM Versicherer. Dies scheint bei Ihnen aber der Fall sein.
Wichtig ist hier zu wissen, dass es im Leistungsfall immer um den Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles geht. Der Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung tritt bereits mit der ersten Untersuchung, die auf das Erkennen eines Leidens hin abzielt bzw. einer entsprechenden Diagnose ein, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsbedürftigkeit bestanden hat oder nicht.
Das bedeutet für Sie, wenn der Zahnarzt bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert hat, dass der Bereich Kieferorthopädie NICHT mehr versichert werden kann. Eine Aufnahme OHNE den Bereich Kieferorthopädie stellt hingegen bei den meisten Versicherern kann kein Problem dar.Aufstockung vom R+V ZE40 zu Zahn Premium
Sehr geehrter Herr Waizmann,
da ich bereits eine Zahnzusatzversicherung besitze (ZE40 bei der R+V) spiele ich mit dem Gedanken in den neuen Tarif Zahn Premium zu wechseln. Das Kostenlimit in den ersten 4 Jahren würde dadurch entfallen und der neue Tarif würde mit meinem Eintrittsalter des ZE40 Vertrages berechnet.
Das einzigste Problem das ich sehe ist folgender Satz:
(Z1+ZV): Hier leistet der Tarif mit 90% inklusive GKV-Vorleistung, mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat.
Der Teil "mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat" - ist dieser Einbau nicht ein Freifahrtschein für die R+V weniger an den Versicherten auszuzahlen als die genannten 90%?
Bei einem Implantat zahlt die Krankenkasse nur den Festzuschuss von ca 300 ?, die komplette Behandlung kostet aber an die 2000 ?. Hat die R+V jetzt das Recht, mir nur 300 ? zuzuzahlen oder muss sie so viel erstatten das 90% erreicht werden?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.WaizmannTeamLieber Fragensteller,
der von Ihnen genannte Passus ist KEIN Nachteil für den Versicherten, sondern im Gegenteil ein Vorteil, da hier eine Mindestleistung zugesagt wird.
Es geht hier im Speziellen um den Fall, dass Sie sich im Rahmen der sogenannten Regelversorgung behandeln lassen - das heißt, ohne jegliche privatärztliche Anteile in der Rechnung. In diesem Fall - vorausgesetzt, dass Sie nicht in die Härtefallregelung fallen - würden Sie von der gesetzlichen Krankenkasse 50% der Kosten als sogenannten Festzuschuss erhalten. Die restlichen 50% müssten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Wenn Sie aber jetzt eben den Zusatztarif abgeschlossen haben, würde Ihnen dieser 90% der Aufwendungen inklusive der GKV-Leistung zusichern. Das bedeutet, Sie würden insgesamt 90% der Kosten erstattet bekommen und müssten 10% selbst zahlen. Da Sie sich aber im Rahmen der Regelversorgung haben behandeln lassen, bekommen Sie vom Versicherer eine Belohnung. Dieser bezahlt Ihnen das Gleiche wie die gesetzliche Krankenversicherung. Da diese 50% übernommen hat, bekommen Sie nochmals 50% aus der Zusatzversicherung und haben somit eine 100%ige Erstattung - also 10% mehr als mit der eigentlichen Regelung.
Wir hoffen, dass wir Ihnen Ihre Frage ausführlich und verständlich beantworten konnten und stehen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.Tarif ZE30 und Z1
Kann man im Tarif bisher nicht mitversicherte fehlende Zähne noch versichern durch einen Aufschlag? Wie ist die prozentuale Übernahme der Kosten?WaizmannTeamSehr geehrte/r Anfrager/in,
in den Versicherungsbedingungen der R+V zum ZahnPremium (Z1) heißt es unter Punkt 2.1: „Kein Versicherungsschutz besteht für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie angeratene bzw. geplante Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)