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R+V Versicherung Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine R+V Versicherung Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der R+V Versicherung beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der R+V Versicherung Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die R+V Versicherung per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die R+V Versicherung ausdrucken.

TarifArtKündigungsfrist
R+V Versicherung Klinik comfort (K2U)Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
R+V Versicherung Klinik premium (K1U)Krankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
R+V Versicherung N1Heilpraktiker3 Monate zum Versicherungsjahr
R+V Versicherung Blick+Check classic (BC3U)Brille3 Monate zum Versicherungsjahr
R+V Versicherung Blick+Check comfort (BC2U)Brille3 Monate zum Versicherungsjahr
R+V Versicherung Blick+Check premium (BC1U)Brille3 Monate zum Versicherungsjahr
R+V Versicherung Zahnkomfort (Z2U+ZV)Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Die Zahntarif-Kombination Zahnkomfort (Z2U+ZV) der R+V Versicherung kann ordentlich erstmals zum Ende der zwei Versicherungsjahre dauernden Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
R+V Versicherung Zahnpremium (Z1U+ZV)Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Die Zahntarif-Kombination Zahnpremium (Z1+ZV) der R+V Versicherung kann ordentlich erstmals zum Ende der 2 Versicherungsjahre dauernden Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
R+V Versicherung ZE30+ZVZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
R+V Versicherung ZE30Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
R+V Versicherung ZE40+ZVZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
R+V Versicherung ZE40Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
R+V Versicherung ZE50+ZVZahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr
Eine Kündigung im Tarif ZE50+ZV der R+V Versicherung ist erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich.
R+V Versicherung ZE50Zahnzusatz3 Monate zum Kalenderjahr