R+V Versicherung
ZE50+ZV
Ausführliche Leistungsbeschreibung der R+V Versicherung - ZE50+ZV Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der R+V Versicherung - ZE50+ZV Zahnzusatzversicherung.
57 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die R+V Versicherung ZE50+ZV hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
57 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die R+V Versicherung
ZE50+ZV bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
5665.8 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
57 %
Versicherung Lücken
Max. Leistung
750 € | 1.-2. Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
unbegrenzt | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
50%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
Zahnerhalt: Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 % - 1x pro Jahr
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
50 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 50 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Ja, 50 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Ja, 50 %.
Verblendungen
Ja, 50 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
100 %
Wartezeit
Details
Im Tarifbaustein ZV sind Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen erstattungsfähig. Diese werden EINMAL je Kalenderjahr zu 100% erstattet. Hierzu zählen folgende Anwendungen:
- Erstellung des Mundhygienestatus sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mundund Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sogenannte professionelle Zahnreinigung),
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
- Fissurenversiegelung.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
Keine Wartezeiten für Prophylaxe und Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Ja, 100 %.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV
leistet nicht
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV
nicht leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Nein. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Für den Tarifbaustein ZV (Prophylaxe und Zahnbehandlung):
Der Erstattungsbetrag für die Aufwendungen beträgt insgesamt je Person
- im 1. Kalenderjahr maximal 250 EUR,
- im 2. Kalenderjahr maximal 500 EUR.
Ab dem 3. Kalenderjahr (das 1. Kalenderjahr ist das des Versicherungsbeginns) gilt keine Begrenzung.
Der Bereich Zahnersatz ist von Beginn an unbegrenzt!!!
Der Erstattungsbetrag für die Aufwendungen beträgt insgesamt je Person
- im 1. Kalenderjahr maximal 250 EUR,
- im 2. Kalenderjahr maximal 500 EUR.
Ab dem 3. Kalenderjahr (das 1. Kalenderjahr ist das des Versicherungsbeginns) gilt keine Begrenzung.
Der Bereich Zahnersatz ist von Beginn an unbegrenzt!!!
Wartezeit
In diesem Tarif beträgt die Wartezeit 8 Monate für Zahnersatz. Für den Bereich Zahnbehandlung gibt es KEINE Wartezeit - dies gilt auch für die Individualprophylaxe.
Kündigungsfrist
Eine Kündigung im Tarif ZE50+ZV der R+V Versicherung ist erstmals zum Ende der 2-jährigen Mindestvertragsdauer und danach jährlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich.
R+V Versicherung Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
R+V Versicherung Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
User Fragen an das Waizmann-Team
Wo sind die aktuellen Tarife ?
Haben Sie auch die aktuellen Tarife der R+V Versicherungen ? Z1 und Z2 ?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
unsere Empfehlung bei der R+V ist der Tarif Zahnpremium. Dieser besteht aus den Tarifbestandteilen Z1 + ZV.
Der Zahncomfort ist dann der Z2 + ZV.
Hier ein direkter Vergleich dieser beiden:
1. Zahnersatz
(Z1+ZV): Hier leistet der Tarif mit 90% inklusive GKV-Vorleistung, mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat.
(Z2+ZV): Hier leistet der Tarif mit 70% inklusive GKV-Vorleistung, mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat.
2. Kieferorthopädie:
(Z1+ZV): Hierfür leistet der Tarif mit 90% bis maximal 2.000 Euro, wenn die GKV keine Leistung erbringt und bis maximal 1.000 Euro, wenn die Kasse eine Vorleistung erbringt. Die Behandlung ist nur dann erstattungsfähig, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen worden ist.
(Z2+ZV): Hierfür leistet der Tarif mit 70% bis maximal 1.000 Euro, wenn die GKV keine Leistung erbringt und bis maximal 500 Euro, wenn die Kasse eine Vorleistung erbringt. Die Behandlung ist nur dann erstattungsfähig, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen worden ist.
3. Wartezeiten:
(Z1+ZV) und (Z2+ZV): Für diese Tarife gibt es KEINE Wartezeiten.
4. Begrenzungen:
Die Tarife (Z1+ZV) sowie (Z2+ZV) begrenzen die Leistungen von Beginn an wie folgt:
im 1. Kalenderjahr max. 1000 EUR
im 2. Kalenderjahr max. 2000 EUR
im 3. Kalenderjahr max. 3000 EUR
im 4. Kalenderjahr max. 4000 EUR
Ab dem 5. Kalenderjahr und bei Behandlungen wegen eines Unfalls gilt keine Staffel.
Für Tarif ZV gilt:
Es gibt in den ersten zwei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn eine Leistungsstaffel:
im 1. Kalenderjahr max. 250 EUR,
im 2. Kalenderjahr max. 500 EUR,
Ab dem 3. Kalenderjahr und bei Behandlungen wegen eines Unfalls gilt keine Staffel.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Haben Sie auch die aktuellen Tarife der R+V Versicherungen ? Z1 und Z2 ?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
unsere Empfehlung bei der R+V ist der Tarif Zahnpremium. Dieser besteht aus den Tarifbestandteilen Z1 + ZV.
Der Zahncomfort ist dann der Z2 + ZV.
Hier ein direkter Vergleich dieser beiden:
1. Zahnersatz
(Z1+ZV): Hier leistet der Tarif mit 90% inklusive GKV-Vorleistung, mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat.
(Z2+ZV): Hier leistet der Tarif mit 70% inklusive GKV-Vorleistung, mindestens aber das Gleiche wie die GKV an Vorleistung erbracht hat.
2. Kieferorthopädie:
(Z1+ZV): Hierfür leistet der Tarif mit 90% bis maximal 2.000 Euro, wenn die GKV keine Leistung erbringt und bis maximal 1.000 Euro, wenn die Kasse eine Vorleistung erbringt. Die Behandlung ist nur dann erstattungsfähig, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen worden ist.
(Z2+ZV): Hierfür leistet der Tarif mit 70% bis maximal 1.000 Euro, wenn die GKV keine Leistung erbringt und bis maximal 500 Euro, wenn die Kasse eine Vorleistung erbringt. Die Behandlung ist nur dann erstattungsfähig, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen worden ist.
3. Wartezeiten:
(Z1+ZV) und (Z2+ZV): Für diese Tarife gibt es KEINE Wartezeiten.
4. Begrenzungen:
Die Tarife (Z1+ZV) sowie (Z2+ZV) begrenzen die Leistungen von Beginn an wie folgt:
im 1. Kalenderjahr max. 1000 EUR
im 2. Kalenderjahr max. 2000 EUR
im 3. Kalenderjahr max. 3000 EUR
im 4. Kalenderjahr max. 4000 EUR
Ab dem 5. Kalenderjahr und bei Behandlungen wegen eines Unfalls gilt keine Staffel.
Für Tarif ZV gilt:
Es gibt in den ersten zwei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn eine Leistungsstaffel:
im 1. Kalenderjahr max. 250 EUR,
im 2. Kalenderjahr max. 500 EUR,
Ab dem 3. Kalenderjahr und bei Behandlungen wegen eines Unfalls gilt keine Staffel.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Kostenübernahme für eine professionelle Zahnreinigung 78/012554702
Können Sie mir bitte einen Kostenübernahmebescheid für eine professionelle Zahnreinigung geben?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein, wir können keine Zusagen für Kostenübernahmen für den Versicherer machen, das kann dann nur der Versicherer selbst.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Können Sie mir bitte einen Kostenübernahmebescheid für eine professionelle Zahnreinigung geben?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein, wir können keine Zusagen für Kostenübernahmen für den Versicherer machen, das kann dann nur der Versicherer selbst.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)