Württembergische
ZGU30+ZBU
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Württembergische - ZGU30+ZBU Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der Württembergische - ZGU30+ZBU Zahnzusatzversicherung.
50 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die Württembergische ZGU30+ZBU hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
50 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die Württembergische
ZGU30+ZBU bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
4970 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
50 %
Clearment
Zertififzierung
Zertififzierung
LSK 1
Die Württembergische ZGU30+ZBU hat
die Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse 1.
.
mehr Infos dazuClearment
Vertragsschutz
Vertragsschutz
Vertragsschutz kostenlos |
Info
Versicherung Lücken
Fehlende Zähne können mitversichert werden.Die Mitversicherung ist kostenlos (Achtung: maximale Anzahl
fehlender Zähne darf nicht überschritten werden).
Max. Leistung
2.000 € | 1.-2. Jahr
4.000 € | 3.-4 .Jahr
4.000 € | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
30%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %.
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
30 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 30 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Ja, 30 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Ja, 30 %.
Verblendungen
Ja, 30 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
100 %
Wartezeit
Details
Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung OHNE Begrenzung. Hier wird eine Pauschalabrechnung bis max. 110,- Euro akzeptiert. Sofern nach der GOZ abgerechnet wird, werden die Ziffern 1000, 1010,1040 bis 2,3fachen Satz anerkannt. Ferner sind die Kosten für die Versiegelung nach Ziffer 2000 und die Behandlungen überempfindlicher Zähne nach 2010 versichert.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
8 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV
leistet nicht
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV
nicht leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Die erstattungsfähigen Aufwendungen sind begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von höchstens:
1000 EUR in den ersten 12 Monaten,
2000 EUR in den ersten 24 Monaten,
3000 EUR in den ersten 36 Monaten und
4000 EUR in den ersten 48 Monaten.
Ab dem 49. Monat unbegrenzt.
Zusammen mit den Leistungen des Sozialversicherungsträgers oder eines
privaten Krankenversicherers jedoch höchstens 80% der tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Diese Regelung gilt nicht für erstattungsfähige Aufwendungen, die nachweis lich auf einen Unfall zurückzuführen sind.
1000 EUR in den ersten 12 Monaten,
2000 EUR in den ersten 24 Monaten,
3000 EUR in den ersten 36 Monaten und
4000 EUR in den ersten 48 Monaten.
Ab dem 49. Monat unbegrenzt.
Zusammen mit den Leistungen des Sozialversicherungsträgers oder eines
privaten Krankenversicherers jedoch höchstens 80% der tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Diese Regelung gilt nicht für erstattungsfähige Aufwendungen, die nachweis lich auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Wartezeit
Die Wartezeit beträgt für ALLE Bereiche 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe.