Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
80 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
8 Monate
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 80 % inkl. GKV-Anteil
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Begrenzung für Inlays
Ohne Begrenzung.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 80 % inkl. GKV-Anteil
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Ohne Begrenzung.
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Ja, 80 %.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Ja, 80 %.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Ja, 80 %.
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Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
Max. 138 EUR pro Verblendung
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
80 %
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Wartezeiten für Zahnerhalt
8 Monate für Maßnahmen im Bereich Zahnbehandlung
3 Monate für Prophylaxe
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Nein.
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Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 40 %.
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Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 80 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Ja, 40 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 80 %.
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Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 80 %.
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Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
80 %
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 80 %, max. 100 EUR innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren
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Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Leistung für Prophylaxe
Ja, 80 %, max. 100 EUR innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren
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PZR-Leistung im Detail
Die Prophylaxe wird zu 80% bis maximal 100,- Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren übernommen.
Kinderleistungen
Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen.
Leistet für insgesamt für 1 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 80 %, max. 100 EUR innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren
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Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Mini-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für farblose Bögen
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Retainer
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Invisalign
k.A.
k.A.
Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
2.000 € im 1. bis 2. Jahr
4.000 € im 3. bis 4. Jahr
Altersrückstellungen
Tarif hat Beitragsrückstellungen [weniger gut]
Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Maximale Erstattung im
1. Versicherungsjahr: 1000 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 2000 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 3000 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 4000 EUR
1.-5. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 5000 EUR
ab 6. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Dem Versicherer ist rechtzeitig vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan einzureichen, falls der zu erwartende Gesamtrechnungsbetrag 3000 € übersteigt. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Heil- und Kostenplans werden die über 3000 € hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendungen zur Hälfte der tariflichen Leistung ersetzt.
Wartezeit (ausführliche Beschreibung):
Die Wartezeit für Zahnersatz sowie Zahnerhalt beträgt 8 Monate. Für die Individualprohylaxe gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten.
Annahmebdingungen im Detail:
Der Tarif ist über uns nicht abschließbar, da die Tarife der Central seit dem 01.01.2012 nur noch über die Central direkt oder die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) abgeschlossen werden können.
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der Central im Tarif VitaZ1 zwei Versicherungsjahre, wobei das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Jahres, in dem der Abschluss erfolgte, endet. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Versicherungsjahresende gekündigt werden.
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Der Versicherer leistet bei dieser Methode zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Bei dieser Methode ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung aufgeteilt. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung mehr, leistet der Zahnzusatztarif weniger und umgekehrt.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Vorleistung.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
davon 70% Gesamtleistung GKV und PKZV |
560,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
240,- Euro |
Gesamterstattung in Höhe von |
560,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
ergibt Leistung vom Zahnzusatztarif |
410,- Euro |