Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
90 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
Keine Wartezeit.
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 100 %.
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Begrenzung für Inlays
Ohne Begrenzung.
Leistung Implantate in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Ohne Begrenzung.
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Ja, 90 %. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Ja, 90%. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Ja, 90 %.
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Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
Erstattung nur bis einschließlich 6er-Zahn - für 7er und 8er ist nur eine unverblendete Krone erstattungsfähig.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
100 %
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Wartezeiten für Zahnerhalt
Keine Wartezeit.
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Nein.
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Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 100 %.
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Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
100 %
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %. Begrenzt auf einen maximalen Erstattungsbetrag von 50,- Euro pro Versicherungsjahr.
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Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %. Begrenzt auf einen maximalen Erstattungsbetrag von 50,- Euro pro Versicherungsjahr.
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Leistung für Prophylaxe
Ja, 100 %. Begrenzt auf einen maximalen Erstattungsbetrag von 50,- Euro pro Versicherungsjahr.
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PZR-Leistung im Detail
Der Tarif begrenzt die Leistung für PZR bzw. Prophylaxe auf einen maximalen Erstattungsbetrag von 50,- Euro pro Versicherungsjahr.
Kinderleistungen
Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen.
Leistet für insgesamt für 2 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %. Begrenzt auf einen maximalen Erstattungsbetrag von 50,- Euro pro Versicherungsjahr.
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %. Begrenzt auf einen maximalen Erstattungsbetrag von 50,- Euro pro Versicherungsjahr.
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Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Mini-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für farblose Bögen
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Retainer
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Invisalign
k.A.
k.A.
Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
1.500 € im 1. bis 2. Jahr
3.000 € im 3. bis 4. Jahr
Altersrückstellungen
Tarif wurde ohne Beitragsrückstellungen kalkuliert [empfohlen] Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Die max. tarifliche Erstattung in allen drei Bausteinen ist pro versicherte Person und Versicherungsjahr begrenzt auf:
maximal 250 EUR im 1. Versicherungsjahr.
maximal 500 EUR im 2. Versicherungsjahr.
maximal 750 EUR im 3. Versicherungsjahr.
maximal 1.000 EUR im 4. Versicherungsjahr.
Ab dem 5. Versicherungsjahr besteht unbegrenzte Erstattung.
Annahmebdingungen im Detail:
Der Tarif sieht kein Annahmehöchstalter vor. Es werden KEINE Gesundheitsfragen gestellt.
Aufgrund der fehlenden Gesundheitsfragen ist automatisch JEDER versicherbar.
Fehlende oder nicht angelegte bleibende Zähne werden grundsätzlich von Beginn an vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Laufende oder angeratenen Zahnmaßnahmen werden von Beginn an vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Der Tarif hat KEINE Kündigungsfristen.
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Der Versicherer leistet bei dieser Methode zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Bei dieser Methode ergibt sich der Eigenanteil immer automatisch aus dem verbleibenden Prozentsatz vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Der Erstattungsbetrag wird zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung aufgeteilt. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung mehr, leistet der Zahnzusatztarif weniger und umgekehrt.
In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet 70% inklusive der GKV-Vorleistung.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
davon 70% Gesamtleistung GKV und PKZV |
560,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
240,- Euro |
Gesamterstattung in Höhe von |
560,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
ergibt Leistung vom Zahnzusatztarif |
410,- Euro |