Zahnersatz Leistungen
Leistung für Zahnersatz in Prozent
100 %
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Wartezeiten für Zahnersatz
8 Monate.
Leistung Inlays in Prozent
Ja, 100 %
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Begrenzung für Inlays
Ohne Begrenzung
Leistung Implantate in Prozent
Ja, doppelter Festzuschuss
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Begrenzung für Implantate auf Anzahl
Max. Erstattung in gleicher Höhe des GKV-Festzuschusses (doppelter Festzuschuss)
Begrenzung für Implantat auf Betrag
Ohne Begrenzung.
Leistung für Knochenaufbau in Prozent
Nein.
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Leistung für Funktionsanalyse Zahnersatz
Nein.
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Leistung für Keramikverblendungen in Prozent
Nein.
cancel
Begrenzung bei Leistung für Keramikverblendungen
k.A.
Zahnerhalt Leistungen
Leistung für Zahnerhalt in Prozent
100 %
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Wartezeiten für Zahnerhalt
8 Monate.
Leistung für Funktionsanalyse Zahnerhalt
Ja, 100 %.
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Leistung für Parodontose ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Parodontose mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 100 %.
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Leistung für Wurzelbehandlung ohne GKV-Leistung in Prozent
Nein.
cancel
Leistung für Wurzelbehandlung mit GKV-Leistung in Prozent
Ja, 100 %.
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Leistung für Kunststofffüllungen in Prozent
Ja, 100 %.
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Prophylaxe Leistungen
Leistung für PZR in Prozent
100 %
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Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %, max. 50 EUR pro Kalenderjahr
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Wartezeit Prophylaxe
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
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Leistung für Prophylaxe
Ja, 100 %, max. 50 EUR pro Kalenderjahr
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PZR-Leistung im Detail
Es werden für zahnmedizinische Maßnahmen im Rahmen der Individualprophylaxe die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 50,- Euro pro Versicherungsjahr zu 100% erstattet.
Erstattungsfähige Aufwendungen für zahnmedizinische Maßnahmen im Rahmen der Individualprophylaxe sind Aufwendungen für Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Dazu zählen insbesondere:
- die Erstellung des Mundhygienestatus, sowie die eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie die Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
- die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
- die Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
- die Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen,
- die Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen und
- die Fissurenversiegelung.
Kinderleistungen
Nein, ist für Kinder ungeeignet, da keine KFO Leistungen.
Leistet für insgesamt für 1 wichtige Kinder-Zahnarztleistungen.
Leistung für KFO ohne GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Leistung für KFO mit GKV-Leistung in Prozent / Einschränkung
Nein.
cancel
Wartezeit Kieferorthopädie
k.A.
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern Ja/Nein
Nein.
cancel
Leistung für Prophylaxe bei Kindern Ja/Nein
Ja, 100 %, max. 50 EUR pro Kalenderjahr
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Leistung bei KFO für Funktionsanalyse
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Mini-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Kunststoff-Brackets
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für farblose Bögen
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Lingualtechnik
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Retainer
k.A.
k.A.
Leistung bei KFO für Invisalign
k.A.
k.A.
Vertragsmodalitäten & Begrenzungen
Max. Leistung in den ersten Jahren
1.000 € im 1. bis 2. Jahr
2.000 € im 3. bis 4. Jahr
Altersrückstellungen
Tarif wurde ohne Beitragsrückstellungen kalkuliert [empfohlen] Info
Leistung beim Privatzahnarzt
Leistungsbegrenzungen (ausführliche Beschreibung):
Maximale Erstattung aus beiden Tarifbausteinen JEWEILS im
1. Versicherungsjahr: 250 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 500 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 750 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1000 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Wartezeit (ausführliche Beschreibung):
Die Wartezeit beträgt für ALLE Bereiche 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe.
Annahmebdingungen im Detail:
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung:
Der Vertrag im Zahntarif ZEV+ZEH der Deutschen Familienversicherung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Als Versicherungsperiode
gilt ein Monat. Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist täglich zu kündigen. Der Vertrag wird dann zum Ende des Monats, in dem die Kündigung erfolgt ist, beendet.
Tarifunabhängiges Erstattungsbeispiel - Erklärung der Erstattungsmethode:
Bei einer Leistung in Höhe “Verdoppelung des Festzuschusses” leistet die Zahnzusatzversicherung exakt in gleicher Höhe wie die gesetzliche Krankenversicherung. In der folgenden Beispielrechnung beträgt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag 800,- Euro, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 150,- Euro, die Zahnzusatzversicherung leistet mit “Verdoppelung des Festzuschusses”.
Fiktives Erstattungsbeispiel für Muster Tarif XY:
erstattungsfähiger Rechnungsbetrag |
800,- Euro |
abzüglich Leistung der Krankenkasse |
150,- Euro |
abzüglich Leistung vom Zahnzusatztarif |
150,- Euro |
ergibt Eigenanteil in Höhe von |
500,- Euro |