DFV
ZEV+ZEH
Ausführliche Leistungsbeschreibung der DFV - ZEV+ZEH Zahnzusatzversicherung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung der DFV - ZEV+ZEH Zahnzusatzversicherung.
49 %
WaizmannWert | Ø-Erstattung
Die DFV ZEV+ZEH hat einen
WaizmannWert Benchmark in Höhe von
49 %
für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In
einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8
Versicherungsjahre) würde die DFV
ZEV+ZEH bei Behandlungskosten von 9.940,- €
(=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)
4870.6 €
erstatten.
1
Leistungen
3
Testberichte
Ø-Erstattung
49 %
Versicherung Lücken
Max. Leistung
1.000 € | 1.-2. Jahr
2.000 € | 3.-4 .Jahr
2.000 € | 3.-4 .Jahr
Eckdaten
Zahnersatz:
100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz:
8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Zahnerhalt: 8 Monate.
Hightech-Leistungen
- Laser-Behandlung
- OP-Mikroskop
- Cerec-Behandlung
- Digitale Volumentomographie
- DNA-Analysen
- Vollnarkose
- Akkupunktur
- Photoaktivierte Chemotherapie
- Dros-Schiene
- Invisalign
- Vector-Behandlung
- Aufbiss-Schiene
KFO Ø-Erstattung
0 %
KFO Ø-Begrenzung
| KIG 1-2
| KIG 3-5
| KIG 3-5
KFO Wartezeit
Kinder-Zahnarztleistungen
- KFO KIG 3-5
- KFO KIG 1-2
- Kinder-Prophylaxe
- Fissurenversiegelung
- Invisalign
- Retainer
- Lingual-Technik
- Farblosbogen
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
- Funktionstechnische Analyse KFO
Fissurenversiegelung
Nein.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %, max. 50 EUR pro Kalenderjahr
Funktionstechnische Analyse KFO
Kunststoff-Brackets
Mini-Brackets
Farblosbogen
Lingual-Technik
Retainer
Invisalign
Zahnersatz
100 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 100 %
Ohne Begrenzung
Ohne Begrenzung
Implantate
Ja, doppelter Festzuschuss
Max. Erstattung in gleicher Höhe des GKV-Festzuschusses (doppelter Festzuschuss)
Ohne Begrenzung.
Max. Erstattung in gleicher Höhe des GKV-Festzuschusses (doppelter Festzuschuss)
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Nein.
Funktionsanalyse
Nein.
Verblendungen
Nein.
Prophylaxe
100 %
Wartezeit
Details
Es werden für zahnmedizinische Maßnahmen im Rahmen der Individualprophylaxe die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 50,- Euro pro Versicherungsjahr zu 100% erstattet.
Erstattungsfähige Aufwendungen für zahnmedizinische Maßnahmen im Rahmen der Individualprophylaxe sind Aufwendungen für Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Dazu zählen insbesondere:
- die Erstellung des Mundhygienestatus, sowie die eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie die Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
- die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
- die Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
- die Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen,
- die Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen und
- die Fissurenversiegelung.
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
8 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Ja, 100 %.
Wurzelbehandlung
Nein. | wenn GKV
leistet nicht
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Nein. | wenn GKV
nicht leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
0 von 12
Laserbehandlung
OP-Mikroskop
CEREC-Behandlung
Digitale Volumentomographie
Bakterien- / DNA-Test
Vollnarkose
Akupunktur
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
DROS-Schiene
Aufbissschiene
VECTOR-Technologie
Invisalign
Vertragsmodalitäten
Maximale Erstattung aus beiden Tarifbausteinen JEWEILS im
1. Versicherungsjahr: 250 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 500 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 750 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1000 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
1. Versicherungsjahr: 250 EUR
1.-2. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 500 EUR
1.-3. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 750 EUR
1.-4. Versicherungsjahr: zusammen insgesamt 1000 EUR
ab 5. Versicherungsjahr unbegrenzt.
Wartezeit
Die Wartezeit beträgt für ALLE Bereiche 8 Monate - auch für die Individualprophylaxe.
Kündigungsfrist
Der Vertrag im Zahntarif ZEV+ZEH der Deutschen Familienversicherung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Als Versicherungsperiode
gilt ein Monat. Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist täglich zu kündigen. Der Vertrag wird dann zum Ende des Monats, in dem die Kündigung erfolgt ist, beendet.
DFV Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung
DFV Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung