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DFV ZahnSchutz Exklusiv 100

Ausführliche Leistungsbeschreibung der DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 Zahnzusatzversicherung.

100 %

Ø-Erstattung
Tarif-Nr.: 218

Wichtige Eckdaten

Ø-Erstattung
100 % | Rechenweg
Bereiche
Zahnersatz: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Max. Leistung
1.-4. Jahr
1.-2. Jahr: 2.500 €
3.-4 .Jahr: 5.000 €

Clearment Sicherheitsklasse | Info

Die DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 hat die zweithöchste Clearment Leistungs-Sicherheitsklasse
LSK 5
LSK 3
LSK 1

Clearment Vertragsschutz

Bei Abschluss der DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 erhalten Sie den Clearment Vertragsschutz kostenlos.

Anonymer AntragAnnahmecheck | anonym & kostenlos

Können Sie die DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 abschließen? Was kostet der Tarif. Hier können Sie einen anonymem AntragAnnahmecheck durchführen. Wir fragen für Sie anonym die Annahmebedingungen der Gesellschaften ab.

100 % WaizmannWert | Ø-Erstattung

Die DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 hat einen WaizmannWert Benchmark in Höhe von 100 % für den Leistungsbereich Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe. In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren (die ersten 8 Versicherungsjahre) würde die DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 bei Behandlungskosten von 9.940,- € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung) erstatten.
Eckdaten
Zahnersatz: 100%
Zahnerhalt: 100%
Prophylaxe: 100%
Wartezeiten
Zahnersatz: KEINE Wartezeit.
Zahnerhalt: KEINE Wartezeit.
Anfängliche
Abrechnungsbudgets

Bei Abschluss zum 01.02.2025 stehen Ihnen folgende Budgets zur Verfügung:
Gesamt Zahnersatz & Zahnerhalt-Budget
ab 01.02.2025 bis 31.01.2026:1250,- €
ab 31.01.2025 bis 31.01.2027:2500,- €
ab 31.01.2025 bis 31.01.2028:3750,- €
ab 31.01.2025 bis 31.01.2029:5000,- €
ab 31.01.2029:unbegrenzt
Hightech-Leistungen
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Dros-Schiene
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Aufbiss-Schiene
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Vector-Behandlung
  • Invisalign
Versicherung Lücken
bzw. fehlende Zähne
Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Altersrückstellungen
Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge werden regelmäßig angepasst. Vorteil: Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
Zahnersatz
100 %
Wartezeit
für Zahnersatz
KEINE Wartezeit.
Inlays
Begrenzungen
Ja, 100 %.
Ohne Begrenzung.
Implantate
Begrenzungen Anzahl
Begrenzungen Betrag
Ja, 100 %.
Ohne Begrenzung.
Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Ja, 100 %.
Verblendungen
Begrenzungen
Ja, 100 %.
Ohne Begrenzung.
Prophylaxe
Leistung
100 %
Bleaching
Leistung bis maximal 200,- € alle 3 Kalenderjahre (Bleaching fällt in die Leistung für die Prophylaxe!)
Wartezeit
für Prophylaxe
KEINE Wartezeit.
Details
Prophylaxe-Leistung
Der Tarif ZahnSchutz Exklusiv 100 der Deutschen Familienversicherung leistet im Prophylaxe-Bereich mit 100 % bis zu einem Maximalbetrag von 200,- Euro pro Kalenderjahr. Der Prophylaxe-Bereich beinhaltet folgende Leistungen: - Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen - Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen - Erstellung eines Mundhygienestatus - Fissurenversiegelung - Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung - Kariesrisikodiagnostik - Professionelle Zahnreinigung (PZR) - Speicheltest zur Keimbestimmung - Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen
Zahnerhalt
100 %
Wartezeit
für Zahnerhalt
KEINE Wartezeit.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
für Zahnerhalt
Ja, 100 %.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet nicht
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. | wenn GKV nicht leistet
Ja, 100 %. | wenn GKV leistet
Hightech-Leistungen
Anzahl
12 von 12
Laserbehandlung
Ja.
OP-Mikroskop
Ja.
CEREC-Behandlung
Ja.
Digitale Volumentomographie
Ja.
Bakterien- / DNA-Test
Ja.
Vollnarkose
Ja.
Akupunktur
Ja.
PACT - Photoaktivierte Chemotherapie
Ja.
DROS-Schiene
Ja.
Aufbissschiene
Ja.
VECTOR-Technologie
Ja.
Invisalign
Ja.
Vertragsmodalitäten
Leistungsbegrenzungen
Die Versicherungsleistungen im Tarif ZahnSchutz Exklusiv 100 sind wie folgt begrenzt:

- in den ersten 12 Monaten zusammen höchstens 1.750,- Euro Erstattung,
- in den ersten 24 Monaten zusammen höchstens 3.500,- Euro Erstattung,
- in den ersten 36 Monaten zusammen höchstens 5.250,- Euro Erstattung,
- in den ersten 48 Monaten zusammen höchstens 7.000,- Euro Erstattung.

Ab dem 49. Monat entfallen die Leistungsbegrenzungen.

ACHTUNG: Die Begrenzungen gelten für die Leitungsbereiche Zahnersatz, Zahnerhalt und Kieferorthopädie!!!
Wartezeit
Der Tarif hat KEINE Wartezeiten. Achtung: Eine innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn begonnene Heilbehandlungsmaßnahme gilt als bereits vor Versicherungsbeginn bekannt oder medizinisch angeraten und ist somit ausgeschlossen. Es sei denn, diese Heilbehandlungsmaßnahme ist nachweislich erstmalig nach Vertragsabschluss bekannt oder medizinisch angeraten worden.
Kündigungsfrist
Der Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Danach kann der Tarif täglich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
DFV Zahnzusatzversicherung kündigen - Checkliste Kündigung

Zu welchem Testergebnis kam Stiftung Warentest?


Hier finden Sie die Testergebnisse von Stiftung Warentest der DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 Zahnzusatzversicherung. Stiftung Wartentest vergibt Schulnoten von 1-6 bzw. von 0.5-6.

Test aus dem Jahr: 2023Note: 0.50
Test aus dem Jahr: 2022Note: 0.50
Test aus dem Jahr: 2021Note: 0.50
Test aus dem Jahr: 2018Note: 0.50
100%
Ø-Erstattung

Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode

Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren, ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher. Dies ist einer der Gründe wieso die Waizmanntabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen wird.



8 Jahres Realwert-Methode | Rechenweg

Die DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 leistet über 8 Jahre betrachtet im Durchschnitt 100 %. Basis für die Berechnung bildet der unten abgebildete Behandlungsverlauf.
JahrLeistungZahnarzt-RechnungGKV LeistungZZV LeistungEigenanteil
1.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €160,- €0 ,- €
1.Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik200,- €50,- €150,- €0 ,- €
2.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €160,- €0,- €
2. Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung 750,- €0,- €750,- €0,- €
2.Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik400,- €100,- €300,- €0 ,- €
3.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €160,- €0,- €
3. Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor 650,- €50,- €600,- €0,- €
3. Einsetzen einer Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung 800,- €150,- €650,- €0 ,- €
4.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €160,- €0,- €
4. Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff 2100,- €520,- €1580,- €0,- €
4.Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik400,- €100,- €300,- €0,- €
5.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €160,- €0 ,- €
5.Einsetzen einer dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik200,- €50,- €150,- €0 ,- €
6.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €160,- €0,- €
6. Wurzelkanalbehandlung inklusive medikamentöse Einlage und Füllung 750,- €0,- €750,- €0,- €
6.Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik400,- €100,- €300,- €0 ,- €
7.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €160,- €0,- €
7. Einsetzen einer Einlagefüllung (Inlay) mehr als zweiflächig inklusive Labor 650,- €50,- €600,- €0,- €
7.Vollkrone in Stufenpräparation inklusive Keramikverblendung800,- €150,- €650,- €0 ,- €
8.Professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich160,- €0,- €160,- €0,- €
8. Einsetzten eines Implantats inklusive Suprakonstruktion und chirurgischem Eingriff 2100,- €520,- €1580,- €0,- €
8.Einsetzen von zwei dreiflächigen Füllung in Adhäsivtechnik400,- €100,- €300,- €0,- €
Summe9.940,- €1.940,- €9940,-€
= 100 %
0,- €

User Fragen an das Waizmann-Team

Feststellung Leistungspflicht bei der Zahnversicherung
Ich habe schon eine etwas ältere Zahnkrone, die gemacht werden soll. Nun habe ich vor 2 Jahren diese Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und noch nicht gebraucht. Die leistet dafür auch. Trotzdem hab ich nun Zweifel, wegen der Behandlung und Erstattung. Der Zahnarzt hat mir mal gesagt, eines Tages kann man die Krone neu machen. Was heißt das für mich? Nicht das es heißt bereits vor Abschluss der Versicherung Kenntnis von der anstehenden Zahnersatz-Versorgung gehabt zu haben, wie das wohl heißt. Wie ist Ihre Einschätzung?

Vielen Dank für die Schilderungen Ihres Anliegens.
Versicherungsgesellschaften prüfen bei ersten Leistungsfällen mit sog. "Arztrückfragebögen", welche die Praxis ausfüllen und der Versicherungsgesellschaft zurückschicken muss. Und da wird dann ganz genau nach bestimmten Angaben gefragt, wie eben wann erstmals ein Defekt diagnostiziert wurde, wann etwas erstmals angeraten wurde, wann das mit Ihnen besprochen wurde und wann / ob ein Heilkostenplan dafür erstellt wurde.

Versicherungsgesellschaften beziehen sich meist auf die Patientenakte, was dort wirklich eingetragen wurde. Fragen mittels "Arztrückfragebogen" beim Behandler nach. In schwierigen Fällen kann auch auf Röntgenaufnahmen zurückgegriffen werden.

Aber nochmal ganz neutral formuliert. Wenn ein Defekt nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist, wird dieser auch tarifkonform reguliert. Die Versicherung muss eben Leistungsfälle prüfen, um vorvertraglich eingetretene Fälle abwehren. Es ist also ein Unterschied, ob eine Krone defekt wurde und daraufhin konkret eine Versorgung angeraten wurde oder man sagt, okay, die Krone ist noch intakt, aber auch klar, die ist eben schon älter.
Revision Wurzelbehandlung
Deckt eine Zahnzusatzversicherung die Behandlung des Wurzelkanals zum zweiten Mal ab, wenn sie in Zukunft benötigt wird?
Ich hatte vor Jahren eine Wurzelkanalbehandlung und habe gehört das die Krankenkasse nicht immer dafür leistet.


Die Revision einer erfolgten Wurzelbehandlung ist bei medizinischer Notwendigkeit eine Standardleistung bei modernen, leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen.

Sie erhalten nur Leistungen von Seiten der Versicherung z.B. der DFV für eine Revision der Wurzelbehandlung, wenn diese noch nicht angeraten wurde. Dies trifft auf alle Versicherungen zu. Mit anderen Worten ist Ihre Frage hypothetisch zu verstehen, wenn mal eine zweite Behandlung machen müsste, dann ja, bei gegebener medizinischer Notwendigkeit also der Zahn erhaltungswürdig ist.
Hingegen würde die Versicherung für eine Revision nicht leisten, wenn Sie bereits jetzt eine Revisions-Behandlung von einem Wurzelkanal angeraten bekommen hätten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit wieder gerne zur Verfügung.
Überprüfung der Zahnarztrechnung bzgl. kleiner Kürzungen
Könnten Sie bitte meine Abrechnung der Zahnzusatzversicherung prüfen?! Hier gibt es trotz 100 % Leistung doch eine kleine Kürzung.
Im Allgemeinen bin ich mit dem DFV Zahntarif wirklich zufrieden. Der Beitrag ist okay und die Leistungen wurden damals mit 100 % angegeben. Das rundum sorglos Paket sollte es auch sein.
Mir erschließt sich dann aber nicht der Sinn, einer 100% Erstattung bei Zahnversicherungen wenn mir trotzdem etwas gekürzt wird. Bitte um Aufklärung, bezogen auf meinen Fall.


Vielen herzlichen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben sowie für die Zusendung der zur Prüfung notwendigen Leistungsunterlagen. Wir konnten diese mittlerweile sichten, können Ihnen mitteilen, dass die Abrechnung absolut korrekt ist.

Zur Begründung:

Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Positionen mit einem Faktor über dem Höchstsatz der GOZ (3,5fachen Faktor) abgerechnet werden. Die Versicherer leisten in aller Regel, zumindest ohne vorherig Genehmigung, nicht über dem 3,5fachem Satz. In diesen Fällen kürzt der Versicherer die Leistung auf den 3,5fachen Faktor herab, soweit eine Begründung auf der Rechnung für den erhöhten Abrechnungsfaktor angegeben wurde. Sonst erfolgt eine Kürzung auf den Regelhöchstsatz der GOZ (2,3fachen Faktor). Die darüber hinausgehenden Kosten sind demnach vom Kunden selbst zu bezahlen. Das ist dann auch korrekt so und bedingt keiner Reklamation.

Für die dentinadhäsive Aufbaufüllung gibt es momentan noch keine eigene GOZ-Position. Deshalb rechnen die meisten Zahnärzte solche Füllungen analog, z. B. nach 2120a oder 2150a, ab. Eine analoge Abrechnung ist aber nur dann erstattungsfähig, wenn es für die jeweilige Behandlung keine entsprechende GOZ-Position gibt.
Der Zahnarzt wohlgemerkt, darf so abrechnen, aber es ist eben nicht erstattungsfähig. Die gängige Leistungspraxis in diesen Fällen bei sämtlichen Versicherern geht daher dahin, dass auf eine Abrechnung der originären GOZ-Position 2180 für die Aufbaufüllung bestanden sowie zusätzlich die GOZ-Position 2197 für den zusätzlichen Aufwand einer dentinadhäsiven Ausfertigung zum jeweils 3,5fachen Satz erstattet wird. Das ist dann auch korrekt so und bedingt ebenfalls keine Reklamation.

Wir können Ihnen also nur nochmals bestätigen, dass der Versicherer absolut GOZ-konform erstattet hat. Sollten noch Fragen offen sein, dürfen Sie sich jederzeit wieder sehr gerne an uns wenden.
Suche Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen und hoher Leistung
Ich bin auf der Suche nach einer sehr guten Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen die sofort leistet.
Besonders viel Wert lege ich auf eine hohe Leistungsstaffel innerhalb der ersten Jahre und in dem Bereich von Zahnersatzmaßnahmen welche bitte unabhängig vom Bonusheft sein sollten.
Welche Tarife können sie mir empfehlen?


Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zahnzusatzversicherung. Da Sie einige Fragen zu Ihrem Zahnstatus beantworten müssen um den passenden Tarif zu finden, würden wir Sie bitten, direkt über unsere Internetseite eine Online-Berechnung zu machen sowie ein Infopaket anzufordern. Das ist der erste Schritt, um eine passende Zahnzusatzversicherung zu finden.

Folgende Versicherungen haben z.B. keine Gesundheitsfragen und leisten unabhängig vom Bonusheft: Top platziert aktuell die Zahnzusatzversicherung der DFV mit dem Tarif ZahnSchutz Exklusiv 100.

DFV
Münchener Verein
ERGOdirekt

Bereits angeratene, geplante und laufende Behandlungen können allerdings nicht mehr versichert werden. Vorvertraglich eingetretene Zahn-Defekte sind i.d.R. nicht mehr über eine Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig.

Downloads & AVB`s

Wichtige Downloads der DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 Zahnzusatzversicherung.

Beitragstabelle:

Die Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge werden regelmäßig entsprechend Ihres Alters angepasst.

Monatlicher Beitrag bei Eintrittsalter:
10 Jahre: 20.00 €
20 Jahre: 20.00 €
30 Jahre: 26.50 €
40 Jahre: 34.50 €
50 Jahre: 45.50 €
60 Jahre: 59.00 €
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Ab diesem Alter wird der Beitrag angepasst:
0 Jahre: 20.00 €
21 Jahre: 26.50 €
31 Jahre: 34.50 €
41 Jahre: 41.00 €
46 Jahre: 45.50 €
51 Jahre: 54.00 €
56 Jahre: 59.00 €
61 Jahre: 64.50 €
71 Jahre: 63.50 €
81 Jahre: 37.00 €
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DFV Deutsche Familienversicherung AG,
Beethovenstraße 71,
60325 Frankfurt am Main

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Hier finden Sie Informationen zur Kündigung der DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 Zahnzusatzversicherung.

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