Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
Zahnzusatzversicherung

Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14)

Ausführliche Leistungsbeschreibung der Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14) Zahnzusatzversicherung – inkl. WaizmannWert, Eckdaten und Clearment Vertragsschutz.

Tarif-Nr. 365
Waizmann­Wert94%Ø-Erstattung8-Jahres-Realwert-Methode

Wichtige Eckdaten

Ø-Erstattung
94 % Rechenweg →
Bereiche
Zahnersatz: 90 %Zahnerhalt: 100 %Prophylaxe: 100 %
Max. Leistung
1.–4. Jahr
1.–2. Jahr: 3.000 €3.–4. Jahr: 6.000 €
KFO Ø-Erstattung
Begrenzungen
84 %für Kinder geeignetKIG 1-2: 4.000 €KIG 3-5: 2.000 €
Anonymer Antrag-AnnahmeCheck

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94%
WaizmannWert

Ø-Erstattung

Die Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14) hat einen WaizmannWert-Benchmark von 94 % für die Bereiche Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe.

In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren würde die Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14) bei Behandlungskosten von 9.940 € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)  € erstatten.

84%
WaizmannWert KFO

Ø-Erstattung Kieferorthopädie

Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern leistet der Tarif durchschnittlich 84 %.

  • KIG 1-278 %
  • KIG 3-590 %
Leistungen im Detail

Vollständige Leistungsbeschreibung

Alle Eckdaten, Wartezeiten und Leistungsbereiche der Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14) Zahnzusatzversicherung – thematisch sortiert.

1

Allgemeine Eckdaten

Eckdaten
Zahnersatz: 90 %Zahnerhalt: 100 % Prophylaxe: 100 % PZRPlus was ist das? →
Wartezeiten
Zahnersatz: KEINE Wartezeit!Zahnerhalt: KEINE Wartezeit!
Altersrückstellungen
Beiträge ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Werden regelmäßig angepasst – Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
Versicherung Lücken
fehlende Zähne
Fehlende Zähne können mitversichert werden. Kostenlos (Achtung: max. Anzahl fehlender Zähne nicht überschreiten).
2

Anfängliche Abrechnungsbudgets

Bei Abschluss zum 01.06.2026
Zahnersatz & Zahnerhalt & KFO
bis 31.12.20261500,- €
bis 31.12.20273000,- €
bis 31.12.20284500,- €
bis 31.12.20296000,- €
ab 01.01.2030volle Erstattung
3

Zahnersatz

90 %
Wartezeit
KEINE Wartezeit!
Inlays
Ja, 100 %.Ohne Begrenzung.
Implantate
Ja, 90 %.Ohne Begrenzung.Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja.
Funktionsanalyse
Ja, 90 %.
Verblendungen
Ja, 90 %.Ohne Begrenzung.
4

Prophylaxe

100 %
Wartezeit
KEINE Wartezeit
Bleaching
keine Leistung
Details
Der Tarif leistet für Prophylaxe mit 100% unbegrenzt. Es gibt also keine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl an Behandlungen oder auf einen maximalen Betrag je Kalenderjahr.
5

Zahnerhalt

100 %
Wartezeit
KEINE Wartezeit!
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Nein.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
6

Hightech-Leistungen

10 / 12
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Dros-Schiene
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Aufbiss-Schiene
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Vector-Behandlung
  • Invisalign
Laserbehandlung
Ja, 100 %. Leistungen nach Zahnerhalt abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers.
OP-Mikroskop
Ja, 100 %. Leistungen nach Zahnerhalt abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers.
CEREC-Behandlung
Ja, 90 %. Leistungen nach Zahnersatz abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers.
Digitale Volumentomographie
Ja, 90 %. Leistungen nach Zahnersatz abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers.
Bakterien- / DNA-Test
Ja, 100 %. Leistungen nach Zahnerhalt abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers für Keimbestimmungstests im Rahmen einer Parodontose-Behandlung.
Vollnarkose
Ja, 100 %. Leistungen nach Zahnerhalt abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers im Zusammenhang mit einer Zahnerhalt- oder Zahnersatz-Behandlung.
Akupunktur
Ja, 100 %. Leistungen nach Zahnerhalt abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers im Zusammenhang mit einer Zahnerhalt- oder Zahnersatz-Behandlung.
PACT
Photoaktivierte Chemotherapie: Nein.
DROS-Schiene
Ja, 100 %. Leistungen nach Zahnerhalt abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers, sofern nicht im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung. Eine funktionsanalytische oder -therapeutische Leistung ist nicht erstattungsfähig.
Aufbissschiene
Ja, 100 %. Leistungen nach Zahnerhalt abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers, sofern nicht im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung. Eine funktionsanalytische oder -therapeutische Leistung ist nicht erstattungsfähig.
VECTOR-Technologie
Ja, 100 %. Leistungen nach Zahnerhalt abzüglich Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers, sofern keine Analogberechnung vorliegt.
Invisalign
Nein.
7

Kieferorthopädie

84 %
KIG 1-278 %
KIG 3-590 %
Begrenzung KIG 1-24.000 €
Begrenzung KIG 3-52.000 €
KFO Wartezeit
KEINE Wartezeit!
Kinder-Zahnarztleistungen
  • Kinder-Prophylaxe
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets
  • Invisalign
  • Farblosbogen
  • Funktionstechnische Analyse KFO
  • Fissurenversiegelung
  • Retainer
  • Lingual-Technik
Fissurenversiegelung
Ja, 100 %. Die Leistung ist hinsichtlich Anzahl und Betrag je Kalenderjahr unbegrenzt.
Kinder-Prophylaxe
Ja, 100 %. Die Leistung ist hinsichtlich Anzahl und Betrag je Kalenderjahr unbegrenzt.
Funktionstechnische Analyse KFO
Ja, 90 %. Leistung abzüglich der Vorleistung der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers bis max. 4.000,- Euro bei KGI 1-2 bzw. max. 2.000,- Euro bei KIG 3-5 während der gesamten Vertragslaufzeit.
Kunststoff-Brackets
Ja, 90 %. Leistung abzüglich der Vorleistung der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers bis max. 4.000,- Euro bei KGI 1-2 bzw. max. 2.000,- Euro bei KIG 3-5 während der gesamten Vertragslaufzeit.
Mini-Brackets
Ja, 90 %. Leistung abzüglich der Vorleistung der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers bis max. 4.000,- Euro bei KGI 1-2 bzw. max. 2.000,- Euro bei KIG 3-5 während der gesamten Vertragslaufzeit.
Farblosbogen
Ja, 90 %. Leistung abzüglich der Vorleistung der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers bis max. 4.000,- Euro bei KGI 1-2 bzw. max. 2.000,- Euro bei KIG 3-5 während der gesamten Vertragslaufzeit.
Lingual-Technik
Ja, 90 %. Leistung abzüglich der Vorleistung der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers bis max. 4.000,- Euro bei KGI 1-2 bzw. max. 2.000,- Euro bei KIG 3-5 während der gesamten Vertragslaufzeit.
Retainer
Ja, 90 %. Leistung abzüglich der Vorleistung der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers bis max. 4.000,- Euro bei KGI 1-2 bzw. max. 2.000,- Euro bei KIG 3-5 während der gesamten Vertragslaufzeit.
Invisalign (Kinder)
Nein.
8

Vertragsmodalitäten

Leistungsbegrenzungen
Die Leistungen sind in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn je versicherte Person für alle versicherten Leistungen mit Ausnahme der zweiten Zahnarztmeinung insgesamt begrenzt auf einen Betrag von höchstens:

- max. 1.500,- Euro im ersten Kalenderjahr,
- max. 3.000,- Euro in den ersten beiden Kalenderjahren,
- max. 4.500,- Euro in den ersten drei Kalenderjahren,
- max. 6.000,- Euro in den ersten vier Kalenderjahren.

Der Zeitpunkt der Behandlung bestimmt die Zuordnung zu einem Leistungsabschnitt. Aufwendungen, die nicht ersetzt werden, weil sie den Höchstbetrag eines Leistungsabschnitts übersteigen, können nicht zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Höchstbetrag eines folgenden Leistungsabschnitts verrechnet werden.

Die Begrenzungen der Leistungsstaffel entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen nachweislich und ausschließlich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.
Wartezeit
Es gibt KEINE Wartezeiten!
Kündigungsfrist
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer (2 Jahre), mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen.Stuttgarter Versicherung kündigen – Checkliste →
Gesundheitsfragen

Diese Fragen werden im Antrag gestellt

Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14) Zusatzversicherung gestellt:

  1. 1Fehlen Zähne, die nicht dauerhaft ersetzt sind?
  2. 2Wenn ja, wie viele Zähne fehlen, die nicht dauerhaft ersetzt sind?
  3. 3Ist das Gebiss mit herausnehmbarem Zahnersatz (Teil-, Voll- oder Interimsprothesen) versorgt?
  4. 4Wenn ja, wie viele Zähne sind mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgt?
  5. 5Fand in den letzten 3 Jahren eine Parodontose-/Parodontitisbehandlung statt bzw. ist eine solche beabsichtigt oder angeraten?
  6. 6Bestand in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss ununterbrochen eine anderweitige Zahnersatzversicherung?
  7. 7Bitte Vorname/Name/Anschrift des Zahnarztes angeben!
Stiftung Warentest

Welche Testergebnisse gibt es?

Testergebnisse von Stiftung Warentest für die Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14). Vergeben werden Schulnoten von 0,5 bis 6.

  • Test2023Note1.00
  • Test2022Note1.00
Waizmann­Wert94%Ø-Erstattung8-Jahres-Realwert-Methode
8-Jahres-Realwert-Methode

Wie wird der WaizmannWert berechnet?

Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher.

Deshalb wird die WaizmannTabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen.

Rechenweg

Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14) leistet im Schnitt 94 %

Basis ist ein typischer Behandlungsverlauf über 8 Jahre mit Gesamtkosten von 9.940 €:

JahrLeistungZahnarztGKVZZV-LeistungEigenanteil
1Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
1Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik200 €50 €150 €0 €
2Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
2Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung750 €0 €750 €0 €
22× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
3Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
3Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor650 €50 €600 €0 €
3Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik800 €150 €570 €80 €
4Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
4Implantat inkl. Suprakonstruktion2100 €520 €1370 €210 €
42× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
5Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
5Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik200 €50 €150 €0 €
6Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
6Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung750 €0 €750 €0 €
62× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
7Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
7Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor650 €50 €600 €0 €
7Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik800 €150 €570 €80 €
8Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
8Implantat inkl. Suprakonstruktion2100 €520 €1370 €210 €
82× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
Σ Summe9.940 €1.940 €9360 € = 94 %580 €
Aus dem Forum

User-Fragen an das Waizmann-Team

Echte Fragen zu Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14) – beantwortet von unseren Experten.

  • Verkürzte anfängliche Summenbegrenzungen

    Nach Durchsicht der Unterlagen habe ich noch eine Frage zu den anfänglichen Summenbegrenzungen. Habe gesehen, dass man die verkürzen kann, wenn man die Versicherung noch in diesem Jahr abschließt. Wie ist das genau?
    WaizmannTeam
    Manche Zahnzusatzversicherungen haben ein sog. Rumpfjahr, bezogen auf die anfänglichen Summenbegrenzungen. Dabei geht es um den Zeitraum der ersten Jahre, in der die Zahnzusatzversicherung "nur" bis zu einem festgelegten Budget leistet. Das Rumpfjahr bedeutet, dass das erste / laufende Versicherungsjahr für die Begrenzungen dem Kalenderjahr entspricht. Das erste Versicherungsjahr beginnt z.B. ab 1.12 (Datum Versicherungsbeginn im Versicherungsschein) und endet bereits schon am 31.12. des laufenden Jahres. Das erste Versicherungsjahr ist somit bereits nach nur einem Monat abgegolten:
    Hier noch ein kleines Beispiel der ersten beiden Versicherungsjahre - anfängliche Summenbegrenzungen:
    01.12.2024 bis 31.12.2024: 1500,- €
    01.01.2025 bis 31.12.2025: 3000,- €
  • Versicherungsbeginn / Lückenbehandlung

    Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Bevor wir fortfahren, habe ich noch drei Fragen:

    1. Ab wann kann ich die Zahnversicherung in Anspruch nehmen?

    2. Wie ich im Antrag geschrieben habe, fehlt mir ein Zahn, und da brauche ich (vielleicht nächstes Jahr) eine Füllung. Bitte bestätigen Sie, ob dies in Ordnung ist und ich diese Versicherung nutzen kann.

    3. Wie nutze ich diese Versicherung? Ich meine, habe ich eine Mitgliedskarte wie die normale Krankenkasse und kann sie einfach beim Zahnarzt verwenden, oder sollte ich Ihnen die Kosten jedes Mal schriftlich mitteilen?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung!
    WaizmannTeam
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Zu Ihren offenen Fragen:

    1. Zuerst muss in Ihrem Fall 1.1.2025, das Beginn-Datum erreicht sein und Sie müssen den Versicherungsschein in Händen halten (wird von der Versicherung per Post gesendet) zudem muss noch der Erstbeitrag vom Girokonto abgebucht worden sein. Es müssen all diese drei Dinge erst erfüllt / eingetreten sein, erst dann greift die Versicherung, erst ab dann besteht Versicherungsschutz.

    2. Wenn Ihnen ein Zahn fehlt, kann dort ja keine Füllung mehr gemacht werden. Es gibt Ihren Angaben nach, an dieser Stelle keinen Zahn mehr. Lücke (fehlender Zahn) bedeutet ja, dass es ein nicht vorhandener Zahn / nicht dauerhaft ersetzter Zahn ist. Sind Sie sich sicher, dass es sich um eine Lücke, also Zahn - Lücke - Zahn handelt? Bitte rufen Sie doch nochmal bei Ihrem Zahnarzt an und fragen Sie, ob es sich um eine Lücke handelt.

    3. Wie in 1. beschrieben müssen diese drei Dinge erst eingetreten sein, um die Versicherung für künftige Leistungsfälle zu nutzen. Es ist z.B. so, dass der Zahnarzt einen Defekt an einem Zahn feststellen, der nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist. So würden Sie vom Zahnarzt einen Kostenvoranschlag / Heil- und Kostenplan erhalten, den Sie der Zusatzversicherung und des gesetzlichen Krankenkasse senden. Dort wird Ihr Leistungsfall jeweils bearbeitet und Ihnen Feedback dazu gegeben. Danach erst sollten Sie mit der Behandlung beginnen. Es gibt also keine eigene Mitgliedskarte.
  • anfängliche Begrenzungen der Leistung

    Soeben habe ich das Infopaket aus der Post gefischt und es durchgelesen.
    Was mir noch nicht ganz klar ist. Es gibt keine Wartezeiten wie ich das verstehe und die Leistungen sind gestaffelt nach Eurobeträgen - Höchstgrenzen pro Jahr. Wie ist das, wenn ich eine Behandlung im ersten Jahr habe?
    WaizmannTeam
    Wie Sie richtig gelesen haben, hat dieser Tarif keine Wartezeiten. Die Stuttgarter Versicherung ZahnPremium (Z14) bietet sofort Leistung, falls dies medizinisch notwendig sein sollte.

    Die sogenannten anfänglichen Leistungsbegrenzungen sehen dabei wie folgt aus:
    Die Tarifleistungen sind in den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn für alle versicherten Leistungen mit Ausnahme der zweiten Zahnarztmeinung insgesamt begrenzt auf einen Betrag von höchstens:
    - max. 1.500,- Euro im ersten Kalenderjahr,
    - max. 3.000,- Euro in den ersten beiden Kalenderjahren,
    - max. 4.500,- Euro in den ersten drei Kalenderjahren,
    - max. 6.000,- Euro in den ersten vier Kalenderjahren.

    Wenn Sie z.B. im ersten Kalenderjahr in dem der Vertrag läuft, zum Zahnarzt gehen und eine Zahnkrone gemacht werden muss, bestimmt der Zeitpunkt der Behandlung (Beginn der Behandlung) die Zuordnung zu einem Leistungsabschnitt. Wenn im ersten Kalenderjahr 1.500,- Euro Budget zur Verfügung stehen und die Krone ca. 1.000,- Euro kostet, wäre diese Kronenversorgung bereits im ersten Kalenderjahr voll gedeckt. Die tarifliche Leistung sind für Zahnersatz: 90% (inkl. GKV-Vorleistung / GKV-Beteiligung).
  • Ich wollte mich bei Ihnen informieren, welche Versicherungen Sie im Fall eines angeratenen Zahnersatzes für eine Person ohne weitere Beschwerden empfehlen können.

    Leider hat mir das automatisch Tool immer den Hinweis ausgegeben, dass eine angeratene Behandlung immer ausgeschlossen sei. Ist die Versicherung Stuttgarter Versicherung Zahn Premium (Z14) eine geeignete Wahl in diesem Zusammenhang? Danke schon einmal für Ihre Zeit.
    WaizmannTeam
    Die Stuttgarter ist trotz angeratener Maßnahme abschließbar, leistet jedoch nicht für diese. Das ist bei 99 % aller Zahntarife so, da bereits eingetretene Versicherungsfälle nicht mehr erstattet werden können. Dafür nicht mehr geleistet werden kann.

    Letztlich gibt es nur wenige Möglichkeiten, angeratenen Zahnersatz mit zu versichern.

    1. Die SDK versichert in den Tarifen ZP1 Und ZP9 einen angeratenen Zahnersatz für bis zu 3 fehlende Zähne mit, hier mit Zuschlag von 20% pro fehlendem Zahn. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Versicherungsjahr, eine Leistungsbegrenzung gibt es für 4 Jahre.

    2. Die zweite Möglichkeit wäre ein Tarif der Bayerischen (Smart 2023, Komfort 2023 oder Prestige 2023) plus zusätzlich den Baustein Zahn-Sofort der gleichen Versicherung. Hier zahlen Sie den Beitrag für den Grundtarif und zusätzlich monatlich 29,90€ für den Sofort-Baustein. In dem Baustein kann auch eine angeratene Maßnahme für Zahnerhalt versichert werden.
    Dieser Sofort-Baustein läuft 2 Jahre und endet dann automatisch, während der Grundtarif weiterlaufen kann.
    Die Leistung aus dem Sofort-Baustein beträgt im 1. Jahr 750 € und im 2. Jahr ebenso, insgesamt also 1500 €. Entscheidend ist der Behandlungsbeginn.

    Bei Interesse können Sie ein Angebot anfordern, wir senden es Ihnen dann per Email und per Post zu.
    Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Zahnzusatzversicherung für angeratene Behandlung

    Ich wollte mich bei Ihnen informieren, welche Versicherungen Sie im Fall eines angeratenen Zahnersatzes für eine Person ohne weitere Beschwerden empfehlen können.

    Leider hat mir das automatisch Tool immer den Hinweis ausgegeben, dass eine angeratene Behandlung immer ausgeschlossen sei. Ist die Versicherung Stuttgarter Versicherung Zahn Premium (Z14) eine geeignete Wahl in diesem Zusammenhang? Danke schon einmal für Ihre Zeit.
    WaizmannTeam
    Die Stuttgarter ist trotz angeratener Maßnahme abschließbar, leistet jedoch nicht für diese. Das ist bei 99 % aller Zahntarife so, da bereits eingetretene Versicherungsfälle nicht mehr erstattet werden können. Dafür nicht mehr geleistet werden kann.

    Letztlich gibt es nur wenige Möglichkeiten, angeratenen Zahnersatz mit zu versichern.

    1. Die SDK versichert in den Tarifen ZP1 Und ZP9 einen angeratenen Zahnersatz für bis zu 3 fehlende Zähne mit, hier mit Zuschlag von 20% pro fehlendem Zahn. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Versicherungsjahr, eine Leistungsbegrenzung gibt es für 4 Jahre.

    2. Die zweite Möglichkeit wäre ein Tarif der Bayerischen (Smart 2023, Komfort 2023 oder Prestige 2023) plus zusätzlich den Baustein Zahn-Sofort der gleichen Versicherung. Hier zahlen Sie den Beitrag für den Grundtarif und zusätzlich monatlich 29,90€ für den Sofort-Baustein. In dem Baustein kann auch eine angeratene Maßnahme für Zahnerhalt versichert werden.
    Dieser Sofort-Baustein läuft 2 Jahre und endet dann automatisch, während der Grundtarif weiterlaufen kann.
    Die Leistung aus dem Sofort-Baustein beträgt im 1. Jahr 750 € und im 2. Jahr ebenso, insgesamt also 1500 €. Entscheidend ist der Behandlungsbeginn.

    Bei Interesse können Sie ein Angebot anfordern, wir senden es Ihnen dann per Email und per Post zu.
    Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.