Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich mal leistet der Barmenia ZG Plus für Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich bis zu Zahn-Nr. 6 und grundsätzlich ausschlaggebend ist hier immer die medizinische Notwendigkeit. Kann diese der Zahnarzt nachvollziehbar begründen sollten auch Vollkeramikkronen erstattungsfähig sein.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Wenn Keramikverblendungen von der privaten Zahnzusatzversicherung erstattet werden sollen ist eine medizinische Notwendigkeit Voraussetzung.