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User-Frage zur Barmenia ZG-U Plus Zahnzusatzversicherung

Zahnlücke mitversichern?! Was ist besser?

Ich habe eine wichtige Frage... ich möchte bald eine ZV abschliessen, bisher kommt die Barmenia ZGplus für mich in FraGe.
Meine Situation: Ich habe einen Zahn ( unten, vorletzter Backenzahn), der wurde vor 3 Jahren resektiert, dann überkront, und nun nach 3 Jahren eine Revision durchgeführt. Nun ist diese vor 1 Monat abgeschlossen. Manchmal zwickt und piekt der Zahn jedoch, dass ich mir vorstellen könnte, dass er vielleicht doch im Laufe der nächsten Wochen gezogen werden soll.
In den Bedgingungen der Barmenia steht ja drin, dass ein fehlender Zahn mitversichert ist. Heisst dass, dass es sogar besser wäre, ihn mir jetzt schon ziehen zu lassen, bevor ich die ZV abschliesse? Ich möchte nicht, dass es später heisst, dass der Zahn nicht mehr mitversichert ist, da ich den Zahn kurz nach Beginn der ZV ziehen lassen habe und es vorsätzlich gemacht hätte.
Deswegen: Wenn doch eh eine Lücke versichert ist ???

Könnte ich dann nach 8 Monaten einen Antrag stellen auf Zahnersatz?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

a) bei Wurzelbehandlungen ist es i.d.R. immer so, dass man erst mal eine zeitlang (mehrere Monate) warten muss, bis man sicher sagen kann, ja die Behandlung war erfolgreich und jetzt muss nichts mehr gemacht werden. Es dauert also immer eine ganze Zeit, bis der Zahnarzt tatsächlich sagen kann, die Behandlung ist erfolgreich (und) abgeschlossen. Sollte hier Unklarheit bestehen, können Sie diese mit Ihrem Zahnarzt klären. Erst wenn ganz klar ist, dass die Wurzelbehandlung erfolgreich abgeschlossen ist und nichts mehr ansteht kann der Zahn unproblematisch mitversichert werden und erst dann kann auch im Antrag die Frage nach laufenden Behandlungen verneint werden.

b) Fehlende Zähne können bei manchen Versicherern mitversichert werden. Das geht aber nur, wenn noch keinerlei Behandlungen notwendig/angeraten/geplant sind. Wenn Sie z.B. schon seit Jahren eine Lücke haben und bezüglich dieser Lücke noch nie eine Behandlung angeraten wurde und derzeit auch kein Behandlungsbedarf vorliegt, kann so ein fehlender Zahn mitversichert werden. Sollte dann später irgendwann einmal eine medizinische Notwendigkeit für Zahnersatz neu entstehen, wäre das grundsätzlich mitversichert.
Es geht also nicht, vor Abschluss einen Zahn ziehen zu lassen und die Rechnung für den Zahnersatz dann zur Erstattung einzureichen, da hier ja dann eindeutig bereits vor Vertragsabschluss der Versicherungsfall eingetreten ist und die Behandlung vor Vertragsabschluss begann. Die gesamte Behandlung ist ja dann das Ziehen und der anschließende Ersatz.

c) So wie ich Ihre Situation herauslesen kann, wäre derzeit ein Abschluss bei einem Versicherer möglich, der keine Gesundheitsfragen stellt. (Dennoch wären natürlich bereits vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle nicht mitversichert). Ein sehr leistungsstarker Tarif wäre hier z.B. der ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE. Schauen Sie sich doch diesen einmal genauer an. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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