Leisten Zahnzusatzversicherungen bei einer Spange auch bei ästhetischen Gesichtspunkten?
Für rein ästhetische bzw. kosmetische KFO-Maßnahmen leistet kein Versicherer. Eine medizinische Notwendigkeit muss grundsätzlich vorliegen. Allerdings kann für jede mögliche kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG 1-5) eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Das Problem ist jedoch, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur für KIG 3-5 leistet. In diesem Fall wäre die medizinische Notwendigkeit aber automatisch gegeben, weil eine Leistung seitens der Krankenkasse erfolgt.
Für die KIG 1-2 sind die gesamten Behandlungskosten grundsätzlich aus eigener Tasche zu bezahlen. Da eine komplette kieferorthopädische Behandlung schnell bis zu 5.000,- Euro kosten kann, empfiehlt sich bei Kindern grundsätzlich der Abschluss einer entsprechenden Zahnzusatzversicherung. Allerdings machen die einzelnen Versicherer in diesem Bereich große Unterschiede, da auch nur bei medizinischer Notwendigkeit die entsprechenden Kosten erstattet werden. Auf www.waizmanntabelle.de/kinder sind hierzu einzelne Versicherer gelistet, welche Erstattungen für die am meisten durchgeführten KFO-Maßnahmen aufzeigen. Die Ergebnisse sind in der detaillierten Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Kinder-Zahnzusatztarif aufbereitet.
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