Einstufung nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen
Einstufung nach KIG 1
Hierbei liegt eine leichte Fehlstellung der Zähne vor. Eine Behandlung durch die GKV ist nicht erstattungsfähig. Alle Kosten müssen privat bzw. durch die Zahnzusatzversicherung getragen werden. Zumeist liegt hier auch keine medizinische Notwendigkeit vor.
Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 2.000 - 6.000 €
Einstufung nach KIG 2
Hierbei liegt eine geringe Ausprägung einer Zahnfehlstellung vor. Eine Behandlung durch die GKV ist ebenfalls nicht erstattungsfähig. Alle Kosten müssen privat bzw. durch die Zahnzusatzversicherung getragen werden. Eine medizinische Notwendigkeit ist hier in der Regel bereits gegeben.
Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 2.000 - 7.000 €
Einstufung nach KIG 3
Hierbei handelt es sich um eine ausgeprägte Fehlstellung der Zähne, welche korrekturbedürftig sein kann. Die Behandlung ist bei Kindern teilweise und bei Jugendlichen immer im Rahmen der GKV Standardleistungen erstattungsfähig.
Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 500 - 1.500 €
Einstufung nach KIG 4
Hierbei handelt es sich um eine stark ausgeprägte Fehlstellung der Zähne, welche korrekturbedürftig sein kann. Die Behandlung ist bei Kindern in vielen Fällen und bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Rahmen der GKV Standardleistungen erstattungsfähig.
Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 1.000 - 2.000 €
Einstufung nach KIG 5
Hierbei handelt es sich um eine sehr stark ausgeprägte Fehlstellung der Zähne. Die Behandlung ist in den meisten Fällen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Rahmen der GKV Standardleistungen erstattungsfähig.
Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 1.500 - 2.500 €