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Häufig gestellte   Elternfrage

Kieferorthopädische Indikationsgruppen einfach erklärt



Die KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) sind Richtlinien zur Einstufung des Schweregrades von Zahn-/Kieferfehlstellungen. Der Patient wird dabei vom Kieferorthopäden nach einem KIG-Schema in eine von fünf Indikationsgruppen eingestuft. Diese reichen von einer leichten bis hin zu extrem stark ausgeprägten Fehlstellung. Dieses Schema wurde unter anderem eingeführt, um eine finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen herbeizuführen, die in der Regel nur für Behandlungen in der KIG 3-5 leisten. Die Krankenkassen leisten nur für kieferorthopädisch/-chirurgische Grundbehandlungen, die ab der zweiten Phase des Zahnwechsels bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden.


Einstufung nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen



Einstufung nach KIG 1

Hierbei liegt eine leichte Fehlstellung der Zähne vor. Eine Behandlung durch die GKV ist nicht erstattungsfähig. Alle Kosten müssen privat bzw. durch die Zahnzusatzversicherung getragen werden. Zumeist liegt hier auch keine medizinische Notwendigkeit vor.

Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 2.000 - 6.000 €

Einstufung nach KIG 2

Hierbei liegt eine geringe Ausprägung einer Zahnfehlstellung vor. Eine Behandlung durch die GKV ist ebenfalls nicht erstattungsfähig. Alle Kosten müssen privat bzw. durch die Zahnzusatzversicherung getragen werden. Eine medizinische Notwendigkeit ist hier in der Regel bereits gegeben.

Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 2.000 - 7.000 €

Einstufung nach KIG 3

Hierbei handelt es sich um eine ausgeprägte Fehlstellung der Zähne, welche korrekturbedürftig sein kann. Die Behandlung ist bei Kindern teilweise und bei Jugendlichen immer im Rahmen der GKV Standardleistungen erstattungsfähig.

Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 500 - 1.500 €


Einstufung nach KIG 4

Hierbei handelt es sich um eine stark ausgeprägte Fehlstellung der Zähne, welche korrekturbedürftig sein kann. Die Behandlung ist bei Kindern in vielen Fällen und bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Rahmen der GKV Standardleistungen erstattungsfähig.

Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 1.000 - 2.000 €

Einstufung nach KIG 5

Hierbei handelt es sich um eine sehr stark ausgeprägte Fehlstellung der Zähne. Die Behandlung ist in den meisten Fällen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Rahmen der GKV Standardleistungen erstattungsfähig.

Kostenanteil im Falle einer Behandlung: ca. 1.500 - 2.500 €

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